BGH gibt Opposition recht - Amri-Ausschuss darf Geheimdienstdokumente einsehen

Mi 27.03.19 | 13:50 Uhr
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Akten liegen im Konferenzsaal der JVA Moabit bei der Sitzung des Untersuchungsausschuss "Terroranschlag Breitscheidplatz" auf dem Tisch (Quelle: dpa/Pedersen).
Bild: dpa/Britta Pedersen

Der Untersuchungsausschuss zum Terroranschlag auf den Berliner Breitscheidplatz darf nun auch geheime Akten des BND und des Verfassungsschutzes einsehen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Er gab Oppositionspolitikern recht, die dafür geklagt hatten.

Erfolg für die Opposition im Untersuchungsausschuss des Bundestags zum Fall Anis Amri und dessen Terroranschlag in Berlin: Nach einem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe, der den Beteiligten am Dienstag zuging, kann der Ausschuss mehr Akten als bisher von Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst (BND) einsehen.

Ausschuss darf BND- und Verfassungsschutz-Akten einsehen

Der Ausschuss hatte die Beweisanträge der Opposition im März 2018 mit Mehrheit abgelehnt. Dagegen waren Politiker von FDP, Linken und Grünen vor den BGH gezogen und hatten im August mit einem Beschluss der Ermittlungsrichterin Recht bekommen. Auf die Beschwerde der Ausschussmehrheit gegen diese Entscheidung bestätigte jetzt der 3. Strafsenat den Kernpunkt der Beweiserhebung. Mit Beweisanträgen kann der Ausschuss von Behörden offiziell die Herausgabe von Akten oder die Bereitstellung von Zeugen verlangen.

Der Beweisantrag bezieht sich auf Akten, Dokumente und Daten des Verfassungsschutzes und des BND, die dem Parlamentarischen Kontrollgremium vorgelegt wurden. Die Mehrheit des Ausschusses hatte bei der Ablehnung unter anderem mit dem Beratungsgeheimnis des Kontrollgremiums argumentiert.

Die Fraktionen von FDP, Linke und Grünen werfen der großen Koalition schon länger vor, sie behindere gemeinsam mit der Bundesregierung die Arbeit des Ausschusses: durch die Nicht-Herausgabe von Akten und die Benennung überflüssiger Zeugen.

Opposition begrüßt BGH-Beschluss

Der Beschluss des BGH zeige nun, dass sich die notwendige Aufklärung "nicht mit den Winkelzügen der Geheimhaltung aufhalten" lasse, sagte die Obfrau der Linksfraktion im Untersuchungsausschuss, Martina Renner. Der FDP-Obmann Benjamin Strasser forderte: "Es muss endlich Schluss mit der Blockade und Verzögerung der Aufklärungsarbeit sein." Der Grünen-Abgeordnete Konstantin von Notz bezeichnete die Entscheidung als einen "ein wichtige[n] Schritt für die Aufklärungsarbeit im Untersuchungsausschuss".

Der Untersuchungsausschuss war vor einem Jahr eingesetzt worden. Er soll herausfinden, ob hinter Amris Terroranschlag auf einen Berliner Weihnachtsmarkt im Dezember 2016 ein strukturelles Problem steckt oder eine Serie von Fehlern einzelner Behördenvertreter. Bei dem Anschlag auf dem Breitscheidplatz mit einem Lastwagen waren zwölf Menschen getötet und viele verletzt worden. Amri wurde später auf der Flucht in Italien von Polizisten erschossen.

Sendung: Radioeins, 27.03.2019, 20 Uhr

2 Kommentare

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  1. 1.

    Hoffentlich sind nicht wieder die wichtigen Passagen geschwärzt.
    Aber ich gehe mal davon aus.

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