Abgelehnte Asylbewerber - Sammelstelle für Abschiebungen am Flughafen Schönefeld öffnet

Mo 24.06.19 | 14:51 Uhr
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Startender Flieger, im Vordergrund Stacheldraht (Symbol)
Bild: Geisler-Fotopress

Die Abschiebung von abgelehnten Asylbewerbern ist oft mit großen Anstrengungen und Stress verbunden - für beide Seiten. Betroffene in Brandenburg sollen deswegen ab Juli in einer neuen Sammelstelle am Flughafen Schönefeld frühzeitig einquartiert werden.

Die neue Sammelstelle für Abschiebungen von abgelehnten Asylbewerbern nimmt im Juli ihre Arbeit auf. Die Brandenburger Landesregierung hat sie im Flughafen Schönefeld eingerichtet und plant, dass die Betroffenen dort maximal zwei Tage vor ihrer Abschiebung untergebracht werden. Dadurch soll die unfreiwilligen Rückführungen effektiver gemacht werden, wie der Sprecher des Innenministeriums, Ingo Decker, am Montag bestätigte. Zuerst hatte die "Märkische Allgemeine" berichtet.

Viele Abschiebungen scheitern

Bislang scheiterten viele Abschiebungen daran, dass die Betroffenen an ihrer Adresse nicht auffindbar waren. Die Menschen wurden häufig in der Nacht abgeholt und zum Flugzeug gebracht, was von vielen als sehr belastend angesehen wurde. Diese Praxis wolle man in Zukunft vermeiden. Lediglich Straftäter und sogenannte Gefährder sollen künftig in Abschiebe-Haftanstalten anderer Länder gebracht werden, weil Brandenburg derzeit kein solches Gefängnis hat.

Nach Angaben des Innenministeriums leben derzeit 6.777 Menschen im Land, die grundsätzlich ausreisepflichtig sind. Bei 5.556 von ihnen wurde die Abschiebung vorübergehend ausgesetzt. Mehr als jede zweite der geplanten Abschiebungen aus der Erstaufnahme in Brandenburg ist 2018 erfolglos verlaufen. Im vergangenen Jahr habe es allein dort 315 Abschiebungen oder Rückführungen in andere europäische Länder gegeben, teilte das Innenministerium zuletzt im Landtag mit. Gleichzeitig habe es 338 gescheiterte Versuche gegegen. Das entspricht einem Anteil von 52 Prozent. Als Gründe nannte Schröter damals neben formalen Fehlern, dass die Betroffenen untergetaucht seien oder erheblichen Widerstand bis zur Selbstverletzung geleistet hätten.

Abschiebungen zentral organisiert

Die Abschiebung von ausreisepflichtigen Ausländern in Brandenburg wird künftig von der Zentralen Ausländerbehörde (ZABH) in Eisenhüttenstadt (Oder-Spree) organisiert. Das hatte das Kabinett auf Druck der Landkreise und kreisfreien Städte beschlossen. Für die lokalen Ausländerbehörden in den Landkreisen seien etwa die Beschaffung von Papieren und die Bestellung von Abschiebeflügen eine große Belastung. Dies könne effektiver vom Land geregelt werden. Die Entscheidung über die Abschiebungen soll aber weiter bei den örtlichen Ausländerbehörden liegen.

Sendung: Brandenburg Aktuell, 24.06.2019, 19.30 Uhr

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20 Kommentare

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  1. 20.

    Sie sollten sich angewöhnen den gesamten Artikel zu lesen und nicht das was ihnen genehm ist herauszulesen.

    "Großes Lob spendete der UN-Hochkommissar für Flüchtlinge, Filippo Grandi, der Bundesrepublik: „Deutschland ist ein Modell, das andere Länder kopieren sollten“, sagte er. „Das Land hat Geld in die Integration gesteckt, und es widerlegt, dass diese Krise nicht zu managen ist.“"

  2. 19.

    Können oder wollen sie nicht verstehen? Sie schreiben von nationalen "Recht", ich schreibe von MENSCHENrechte!

    Natürlich unterscheidet sich nationales Recht, wie sieht es denn mit "dem Recht" in China, im Iran oder sogar der Türkei aus?

  3. 18.

    Das Beispiel eines (!) Mannes, der infolge eines Behördenfehlers rechtswidrig abgeschoben ist ungeeignet. So entstehen Gerüchte.... und Lügen.

  4. 17.

    Na zum Glück bewertet die UN Deutschland anders als Sie mit Ihrer offenkundigen Kritik an unserem Rechtssystem.

    https://www.wiwo.de/politik/ausland/un-fluechtlingshilfswerk-unhcr-chef-grandi-beklagt-krise-der-solidaritaet-lobt-aber-die-deutsche-fluechtlingspolitik/24471778.html

  5. 15.

    Also doch eine Lüge, es sei denn Sie wollen Deutschland einen Rechtsmissbrauch unterstellen.

  6. 14.

    Es sind sogar schon rechtswidrig aus Deutschland abgeschobene Flüchtlinge in Haftlager gekommen oder bei Bombenanschlägen ums Leben gekommen.

    https://www.zdf.de/nachrichten/heute/von-bayern-nach-china-uigure-rechtswidrig-abgeschoben-100.html

  7. 13.

    Wo habe ich von (nationalen) Gesetzen geschrieben? Abschiebung in Krisengebiete verstoßen gegen die Menschenrechte.

    Ein Blick in die UN Charta dürfte genügen.

    https://www.tagesspiegel.de/politik/abschiebungen-nach-afghanistan-ein-verstoss-gegen-die-menschenrechte/22690472.html

  8. 12.

    Rechtgemäß sind die letztinstanzlichen Entscheidungen der Gerichte, die eine Abwägung unter Berücksichtigung aller Tatsachen bereits getroffen haben. Das ist kein Rechtsmissbrauch sondern das Wesen eines Rechtsstaates. Ob Ihnen die Entscheidung passt oder nicht oder was Ihre persönliche Meinung darüber ist, dürfen Sie zwar frei äußern, relevant ist es trotzdem nicht. Deutschland ist im Vergleich zu anderen Ländern, sogar gegenüber Schweden, äußerst zurückhaltend bei Abschiebungen, wenn eine unmittelbare Gefahr für den Abzuschiebenden besteht, erfolgt keine Abschiebung.

  9. 11.

    Gute Sache der rotroten Regierung. So viel Vernunft hätte ich Linken nicht zugetraut. Berlin hat ja mehr Schwierigkeiten in Sachen Durchsetzung der erforderlichen Abschiebungen. Das muss alles zügiger gehen.

  10. 10.

    Da haben Sie sich aber mal wieder mächtig verargumentiert! Personen sollen rechtswidrig abgeschoben worden sein, weil sie nicht transportfähig waren? Bei der Rückholung sind die dann wohl wundersamerweise wieder genesen? Oder warum sind diese Personen in Richtung Deutschland transportfähig, in die Gegenrichtung seltsamerweise aber nicht? Warum sollte man diese Personen überhaupt zurück holen müssen? Der Bescheid ist ergangen, rechtskräftig und unverändert.

  11. 9.

    Bitte belegen Sie Ihre Aussage und beweisen Sie, dass die Behörden gegen das Gesetz verstoßen. Ansonsten ist das einfach nur eine Lüge.

  12. 8.

    Falsch. Abschiebungen in Kriegs- und Krisengebiete wie z.B. Afghanistan sind ein klarer Rechtsmissbrauch!

  13. 7.

    Nein. Über den Anspruch wurde entschieden, es geht nur noch um den Vollzug. Daher ist eine Rückführung so schnell wie möglich durchzuführen. Alles andere wäre Rechtsmissbrauch.

  14. 6.

    genau das war ja unmöglich- und wer einen Abschiebebescheid hat - der muss ausreisen

  15. 5.

    Abschiebungen in Kriegs- und Krisengebiete wie z.B. Afghanistan gehören gestoppt, denn sie sind unmenschlich! Genauso wie Abschiebungen, bei denen Familien getrennt werden, was leider immer wieder vorkommt. Ich finde auch Abschiebungen in andere europäische Staaten absurd - die Bewegungsfreiheit innerhalb Europas muss für alle Menschen gelten, die sich hier aufhalten, unabhängig von der Herkunft.

  16. 4.

    Na, vlt. gelingen nun die Rückführungen schneller. Für alle Seiten ist Klarheit gut. Dann ist auch wieder Kapazität für wirklich Schutzbedürftige da.

  17. 3.

    Bei der weiteren Sabotage der Abschiebung von ausreisepflichtigen Ausländern wird wohl die Bundespolizei selbst ohne Beiziehung von Fluggesellschaften den Rückschub organisieren müssen.

  18. 2.

    Na endlich ist ein Anfang gemacht. Da hört wenigstens das Katz und Mausspiel auf.

  19. 1.

    Angesichts der menschen- und völkerrechtswidrigen Entscheidungen der Gesetzgebenden sei darauf hingewiesen, dass in allerletzter Instanz die Pilot*innen beschließen können, ob die jeweiligen Betroffenen von Abschiebung aufgrund körperlicher oder psychischer Gründe überhaupt transportfähig sind. Es ist leider keine Ausnahme, dass rechtswidrigerweise Personen auch bei mehrfach nachgewiesener fehlender Transportfähigkeit abgeschoben wurden - um dann im Nachhinein wieder zurückgeflogen zu werden. Aus humanitären Gründen darf nicht nur nicht in unsichere und von Bürgerkrieg betroffene Regionen wie Afghanistan oder Syrien abgeschoben werden, sondern auch nicht in Länder mit sog. Hotspots wie Griechenland, Italien oder Malta. Dort werden nicht einmal die basalsten Rechtsgüter beachtet. Nach völkerrechtlichen Maßstäben ist das Verschleppung und aufgrund der Umsetzung durch Behörden ein Verbrechen durch öffentlich-rechtliche Repräsentant*innen des Staates - ein Menschenrechtsverbrechen.

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