Prozess verzögert sich erneut - Brandanschlag in Nauen: Zeuge widerruft Aussage
Vier Jahre nach dem Brandanschlag auf eine geplante Flüchtlingsunterkunft in Nauen ist ein rechtskräftiges Urteil gegen den geständigen Ex-NPD-Politiker Maik Schneider nicht in Sicht. Jetzt hat ein Zeuge seine Aussage widerrufen.
Im Sommer 2015 soll der Angeklagte Maik Schneider zusammen mit einem Komplizen die Turnhalle in Nauen abgebrannt haben, damit dort keine Flüchtlinge einziehen. Vier Jahre nach dem Brandanschlag gibt es immer noch kein Urteil, obwohl Schneider geständig ist. Wie es aussieht, zieht sich der Prozess weiter in die Länge: Ein früherer Mitangeklagter hat seine Aussage zu seiner Beteiligung an der Brandstiftung widerrufen.
Der Vorsitzende Richter Klaus Feldmann hatte am Freitag mehrere Anträge der Verteidigung auf Aussetzung des Verfahrens und Anhörung weiterer Zeugen abgelehnt und das Ende der Beweisaufnahme angekündigt. Daraufhin präsentierte Schneiders Rechtsanwalt Mathias Noll einen schriftlichen Widerruf des früheren Mitangeklagten und Zeugen: Er sei am Brandanschlag doch nicht beteiligt gewesen.
Zeuge will doch nicht in Nauen gewesen sein
Der ehemalige Mitangeklagte war im ersten Prozess um den Brandanschlag wegen Beihilfe zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Er hatte angegeben, dass er in der Brandnacht vom 24. auf den 25. August Schmiere gestanden habe. In seinem Widerruf behauptet er nun, er sei zum Tatzeitpunkt gar nicht in Nauen, sondern zu Besuch bei Bekannten in Frankfurt (Oder) gewesen.
Schneiders zweiter Anwalt Oliver Milke erklärte am Freitag, das Gericht müsse die Widersprüche zum Ablauf der Tat umfassend aufklären. Die Staatsanwaltschaft erklärte dagegen, der Zeuge sei mehrfach befragt worden und der Sachverhalt sei dadurch hinreichend aufgeklärt.
Erstes Urteil vom Bundesgerichtshof aufgehoben
Schneider war im ersten Prozess 2017 wegen des Brandanschlags und weiterer Delikte mit rechtsextremem Hintergrund zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. In dem Prozess hatte Schneider die Brandstiftung gestanden. Der Bundesgerichtshof hob dieses Urteil jedoch auf, weil ein Schöffe befangen gewesen war. Daher musste der Prozess gegen Schneider erneut aufgerollt werden.
Sendung: rbb24, 26.07.2019, 16:00 Uhr