Prozess verzögert sich erneut - Brandanschlag in Nauen: Zeuge widerruft Aussage

Fr 26.07.19 | 15:57 Uhr
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Der angeklagte frühere NPD-Politiker Maik Schneider wartet im Landgericht auf den Prozessbeginn (Quelle: dpa/Bernd Settnik)
Bild: dpa/Bernd Settnik

Vier Jahre nach dem Brandanschlag auf eine geplante Flüchtlingsunterkunft in Nauen ist ein rechtskräftiges Urteil gegen den geständigen Ex-NPD-Politiker Maik Schneider nicht in Sicht. Jetzt hat ein Zeuge seine Aussage widerrufen.

Im Sommer 2015 soll der Angeklagte Maik Schneider zusammen mit einem Komplizen die Turnhalle in Nauen abgebrannt haben, damit dort keine Flüchtlinge einziehen. Vier Jahre nach dem Brandanschlag gibt es immer noch kein Urteil, obwohl Schneider geständig ist. Wie es aussieht, zieht sich der Prozess weiter in die Länge: Ein früherer Mitangeklagter hat seine Aussage zu seiner Beteiligung an der Brandstiftung widerrufen.

Der Vorsitzende Richter Klaus Feldmann hatte am Freitag mehrere Anträge der Verteidigung auf Aussetzung des Verfahrens und Anhörung weiterer Zeugen abgelehnt und das Ende der Beweisaufnahme angekündigt. Daraufhin präsentierte Schneiders Rechtsanwalt Mathias Noll einen schriftlichen Widerruf des früheren Mitangeklagten und Zeugen: Er sei am Brandanschlag doch nicht beteiligt gewesen. 

Zeuge will doch nicht in Nauen gewesen sein

Der ehemalige Mitangeklagte war im ersten Prozess um den Brandanschlag wegen Beihilfe zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Er hatte angegeben, dass er in der Brandnacht vom 24. auf den 25. August Schmiere gestanden habe. In seinem Widerruf behauptet er nun, er sei zum Tatzeitpunkt gar nicht in Nauen, sondern zu Besuch bei Bekannten in Frankfurt (Oder) gewesen.

Schneiders zweiter Anwalt Oliver Milke erklärte am Freitag, das Gericht müsse die Widersprüche zum Ablauf der Tat umfassend aufklären. Die Staatsanwaltschaft erklärte dagegen, der Zeuge sei mehrfach befragt worden und der Sachverhalt sei dadurch hinreichend aufgeklärt.

Erstes Urteil vom Bundesgerichtshof aufgehoben

Schneider war im ersten Prozess 2017 wegen des Brandanschlags und weiterer Delikte mit rechtsextremem Hintergrund zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. In dem Prozess hatte Schneider die Brandstiftung gestanden. Der Bundesgerichtshof hob dieses Urteil jedoch auf, weil ein Schöffe befangen gewesen war. Daher musste der Prozess gegen Schneider erneut aufgerollt werden.

Sendung: rbb24, 26.07.2019, 16:00 Uhr

12 Kommentare

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  1. 12.

    Sie haben sich mit "Die Mehrfachbefragung ist m.E. kein hinreichender Grund, von einer Aufklärung zu sprechen." mehr als eindeutig positioniert.

    Das habe ich, ganz unaufgeregt, festgestellt und finde das ... befremdlich.

  2. 11.

    Ich verstehe Ihre Aufregung nicht.
    Ich sagte doch, es wird darauf ankommen, welche Bedeutung der inzwischen zurückgezogene Aussage des Zeugen im Verfahren beigemessen wird.
    Ist sie bedeutend, und kann die Anwesenheit des Zeugen am Tatort nicht nachgewiesen werden, ist die Aussage wertlos und ggf. ein Revisionsgrund.
    Ansonsten gebe ich Ihnen Recht, Einschüchterung von Zeugen ist ein probates Mittel. Allerdings nicht nur bei Strafverfahren gegen Rechte Gewalttäter. Bei der Clan-Kriminalität ist die Einschüchterung der Regelfall.

  3. 10.

    Jetzt sind sie auch noch Jurist? O_o

    "Auch andere Zeugen haben sich in diesem Prozess schon auf Erinnerungslücken berufen.[...] In einer polizeilichen Vernehmung hatte sie im Januar 2016 – fünf Monate nach dem Großbrand - angeben, Dennis W. (der inzwischen rechtskräftig verurteilte Mittäter) sei in der Brandnacht im Hochsommer 2015 am Abend mit Handschuhen, Mütze und Jacke in die Kneipe gestürmt und habe mit ihrem Handy telefonieren wollen; sie glaubte, dass er etwas mit dem Feuer zu tun hatte. Sie sei aber aus Angst vor ihm nicht von sich aus zur Polizei gegangen, sagte sie damals.
    Ein paar Tage nach dem Brand der Halle hätten sich Schneider und zwei andere ins Hinterzimmer der Stammkneipe verzogen; Jessica K. kam das verdächtig vor.[...] "Ich hatte Angst vor Dennis W., wenn ich sage, er war es, dass mir was passiert", gibt die 23-Jährige zurück."

    Eingeschüchterte Zeugen, Erinnerungslücken, Falschaussagen, ... typisch für Prozesse wo Nazis angeklagt sind.

  4. 9.

    "Zeuge will doch nicht ..." - Mitgegangen, mitgefangen, mitgehangen.

  5. 7.

    "Die Staatsanwaltschaft erklärte dagegen, der Zeuge sei mehrfach befragt worden und der Sachverhalt sei dadurch hinreichend aufgeklärt."

    Die Mehrfachbefragung ist m.E. kein hinreichender Grund, von einer Aufklärung zu sprechen. Hier wird es darauf ankommen, welche Bedeutung die inzwischen zurückgezogene Aussage des Zeugen im Verfahren beigemessen wird.
    Der Zeuge kann nicht gleichzeitig in der Brandnacht vom 24. auf den 25. August Schmiere gestanden und sich in Frankfurt/Oder aufgehalten haben.

  6. 6.

    Merkwürdig, immer erst dann wenn Neonazis vor Gericht stehen dann fällt ihnen und ihren Symphatisanten ein dass sie in einem Rechtsstaat leben. Wirklich merkwürdig oder?

  7. 5.

    ...und dann soll es nach dem Herrn Schneider,vielleicht ein Kurzschluss in der Lichtleitung gegeben haben ? Das Gedankenspiel ist auch nicht schlecht. (lächel)

  8. 4.

    Ich bin Nauenerin,wenn ich mich recht entsinne,gab es zu diesem Zeitpunkt kein Gewitter,aber die Feuerwehr war zu hören,obwohl ich eigentlich schlafen wollte und als ich am Tage im Internet sah,was geschehen ist,traute ich meinen Augen nicht.

  9. 2.

    Warten wir noch ein Weilchen, dann wollten die Neonazis nur die Baustelle beleuchten. Wieder einmal lässt sich die Justiz von Nazis an der Nase herumführen.

  10. 1.

    Gebrannt hats aber, oder wars nur ein Wetterleuchten?

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