Urteil des Arbeitsgerichts -
Die Entlassung eines Bundeswehr-Hausmeisters wegen Verbindungen zur rechtsextremen Szene war grundsätzlich zulässig. Das hat das Berliner Arbeitsgericht am Mittwoch entschieden.
Wegen der langen Beschäftigungszeit des Klägers legten die Richter eine "soziale Auslauffrist" bis Ende September fest. Der 62-Jährige arbeitete zuletzt am Bundeswehr-Standort Strausberg. Er war mehr als 30 Jahre lang bei der Truppe beschäftigt.
MAD vermutet 0,2 Prozent Extremisten in der Bundeswehr
Das Verteidigungsministerium hatte dem Hausmeister fehlende Verfassungstreue vorgeworfen. Er soll einer rechtsextremen Kameradschaft angehört und sich an Veranstaltungen der rechten Szene beteiligt haben.
Gegen die Entscheidung kann noch Berufung beim Landesarbeitsgericht eingelegt werden.
Nach Informationen des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) werden zwei Promille (0,2 Prozent) der Soldaten und zivilen Mitarbeiter der Bundeswehr des Extremismus verdächtigt. Der MAD ist für Abwehr und Überwachung von Extremisten in der Bundeswehr zuständig. Unter 250.000 Männern und Frauen werden demnach aktuell rund 500 sogenannte Verdachtsfälle bearbeitet.
Sendung: Inforadio, 17.07.2019, 13.30 Uhr