Auch Kennzeichen werden erfasst - Senat misst Abgaswerte auf Berliner Straßen

Sa 19.10.19 | 12:32 Uhr
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Straßenverkehr.
Bild: imago images / MiS

An mehreren Orten in Berlin werden von Montag an Abgaswerte im Verkehr gemessen. Die Messungen fänden bis 1. November an bis zu drei Straßenquerschnitten statt, darunter auf der Sonnenallee in Neukölln und auf der Straße Am Seegraben in Treptow-Köpenick, teilte die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz am Freitag mit. Dabei würden in Abstimmung mit der Berliner Datenschutzbeauftragten auch automatisiert Kennzeichen der vorbeifahrenden Autos erfasst.

Diese Erfassung sei notwendig, damit Motortyp und Abgasstandard ermittelt werden könnten, hieß es. Ein Videosystem registriere ausschließlich das Kennzeichen, aber kein Bild des Autos oder der Insassen. Auch Verkehrsverstöße würden dadurch nicht geahndet.

Mit einer unsichtbaren Lichtschranke quer über die Straße sollen jeweils die Stickoxid-Konzentration im Abgas, der Kohlendioxidausstoß und das Tempo der Autos gemessen werden. Die Messungen im Realbetrieb seien für die künftige Bewertung von Durchfahrtsverboten für Dieselfahrzeuge besonders wichtig, betonte die Behörde. So könnten die bedeutendsten Verursacher der Stickstoffdioxidbelastungen bestimmt werden.

Zwei Drittel der Dieselautos fallen bei amtlichen Tests durch

Erst am Freitag hatte rbb|24 öffentlich gemacht, dass weit mehr Automodelle auf der Straße die Stickoxid-Grenzwerte überschreiten, als bisher bekannt. Das zeigen amtliche Messungen des Kraftfahrt-Bundesamtes im realen Fahrbetrieb, die bislang nicht veröffentlicht worden worden waren. Demnach liegen 65 Prozent der getesteten Modelle, darunter auch neue Diesel-Typen - bis zu 30-fach - über den erlaubten Stickoxid-Grenzwerten.

Sendung: rbb24, 18.10.2019, 21.45 Uhr

16 Kommentare

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  1. 16.

    Silvesterknallerei muss aufhören. Da wird das Hundertfache in die Luft geballert; keiner kann atmen, aber alle freuen sich. Ansonsten ist das Geschrei groß, wenn es mal ein µ - gramm höher als normal ist.

  2. 15.

    Umgekehrt wird ein Schuh daraus. Die Fans der Totalüberwachung sind plötzlich völlig aus dem Häuschen und kreischen hysterisch, wenn es um ihr heiliges Blechle geht.

    Was für eine Doppelmoral.

  3. 14.

    Die DDR 02 lässt grüßen.

  4. 13.

    Es ist richtig, das ich absolut gar nichts von einem "Überwachungs-Staat" halte. In einem "Überwachungs-Staat" wird gleich jeder Bürger von vorne herein verdächtigt und das kann´s nicht sein.

    Sie könnne sich sicherlich vorstellen, das eine Kennzeichenerfassung zur Aufklärung von Straftaten oder zur Messung von Abgaswerten (was beim TÜV im Rahmen des ASU gemacht wird) im Endeffekt auf das Selbe heraus kommt. Unbescholtene Bürger werden erfasst - es kann ein Bewegungsprofil erstellt werden.
    Klar ist in diesem Fall nicht die Polizei der Übeltäter nur macht es die Sache nicht besser.

    Grund ist, das eine Kennzeichenüberwachung nur unter bestimmten Umständen und durch geführt werden dürfen und ob es wirklich nur zur Erfassung von dem Schadstoffausstoß passiert, ist äußerst fraglich. Somit ist das ganze bestimmt nicht verhältnismässig.

  5. 12.

    Als scheinbarer Vertreter von Netzpolitik.org und von „Aufrufen zu zivilen Ungehorsam“ dürften Sie ja eh wenig vom „Überwachungs—Staat„ halten.

    Sie wissen aber schon, dass dieser Artikel sich nicht auf die Kennzeichenerfassung zur Aufklärung von Straftaten bezieht, sondern zur Messung der Abgaswerte und somit in diesem Fall nicht die Polizei der Übeltäter ist!?

  6. 11.

    https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2019/10/brandenburg-kennzeichen-erfassung-kesy-gutachten-datenschutz.html

    wie auch hier im einem anderen RBB24 Beitrag schön zu lesen ist...

    keine einfache Geschichte. Wer garantiert den Bürgern, das hier in diesem Fall, die Aufnahmen wirklcih real nur für diesen Zweck sind und auch sofort gelöscht werden.
    Stellt man sich mal vor : irgend jemand hat seinen Kat illegal ausgebaut, was bekannterweise nicht erlaubt ist. Kennzeichen und Überprüfen der Abgase durch das System = und das soll nicht geahndet werden??

    Vor allem... wie soll das überhaupt funktionieren? Wie kann man Schadstoffausstoß über einen Lichtstrahl messen, wenn es einen Luftsog von den Fahrzeugen (rechts daneben, links daneben oder von einem selber) die Abgase verteilt?!? Nene... kommt mir alles kurios vor :D

  7. 10.

    Wenn ich mich als Privatperson an den Straßenrand setze und jedes Foto von vorbei fahrenden Autos fotografiere, dann bekomme ich nen riesne Problem *lach*
    Aber aus guter Quelle weiß ich, das mein Auto auch ohne Kennzeichen drauf recht gut fährt.
    Hatte in der Vergangenheit auf dem Firmengelände des Autohauses keine Einschränkungen mit und ohne Kennzeichen festgestellt. Wo meine Kennzeichen geblieben sind, ist mir entfallen. Gestern waren die noch drauf...

    anders kann man wohl einem beginnenden Überwachungsstaat wohl nichts anders entgegen setzen da diese Überwachung auch dann statt finden wird, wenn diese gerichtlich untersagt würden.

    Vielleicht sollte man dem Aufruf der "zivilen Ungehorsam" Folge leisten und sich gegen diese Überwachung wehren und in dieser Zone die Fahrzeuge mit laufendem Motor abstellen oder in Zeitlupe (3kmh) vorbei rollen :)

  8. 9.

    Fakt ist, das sowas nur zur Gefahrenabwehr oder geziehlter Fahndung eines Straftäters durchgeführt werden kann und das liegt in dem vorliegendem Fall nicht vor.

    Die Aussage "Diese Erfassung sei notwendig, damit Motortyp und Abgasstandard ermittelt werden könnten, hieß es." ist "unfug". Für alle Fahrzeuge, die in Deutschland zugelassen sind, kann diese Abfrage übers KBA abgefragt werden.

    Ich vermute eher, das dies ein Testlauf für ein System sein soll, welches Tag täglich JEDEN Bürger in einem Auto erfassen kann (Bewegungsprofil erstellt) und somit eine zukünftige automatisierte Kennzeichenerfassung für das Befahren von Umweltzonen sein soll, um "Vergehen" zu ahnden.
    Man fährt in die Umweltzone rein - automatishe Erfassung PKW - automatische Abfrage nach Abgasnorm über Kennzeichen bei KBA - Fahrzeug nicht berechtigt = automatisches Versenden von Bußgeldbescheid | erlaubte Einfahrt = Foto wird gelöscht

  9. 8.

    https://www.tagesschau.de/inland/kennzeichen-urteil-103.html

    Das Bundesverfassungsgericht hat nun in zwei Beschlüssen deutlich gemacht, dass die automatisierte Erfassung von Kennzeichen nur in sehr engen Grenzen erlaubt ist. Die Richter stellen zunächst einmal fest, welches Recht jeder Autofahrer für sich beanspruchen kann: Zu einem freiheitlichen Gemeinwesen gehöre es, dass sich jeder fortbewegen kann, ohne dabei beliebig von der Polizei kontrolliert oder registriert zu werden. Mit einem Gefühl des ständigen Überwachtwerdens sei ein freiheitliches Leben nicht möglich.
    Die Kennzeichenerfassung ist nur erlaubt, um Rechtsgüter von erheblichem Gewicht zu schützen. Die Straftaten, die die Polizei verhindern will, müssen also schon von einem besonderen Gewicht sein, etwa Gewaltkriminalität oder organisierter Einbruchdiebstahl

    Aber wir wissen ja, das es niemanden intressiert:
    https://netzpolitik.org/2019/kennzeichenerfassung-brandenburg-speichert-autofahrten-auf-vorrat/

  10. 6.

    Ja, Sie haben recht. Vielleicht sollte man sich wirklich gleich mal mit einem Anwalt in der Hinterhand an den Datenschutzbeauftragten wenden und erfragen, auf welcher Rechtsgrundlage solch ein Eingriff in die Privatsphäre gerechtfertigt ist.

  11. 5.

    Komisch, in der Regel herrscht immer großes Aufschrecken, wenn es um das Thema Kameraaufnahmen im Straßenverkehr und Einschränkung der Privatsphäre geht (insbesondere bei Linke und Grüne). Liegt es aber im Interesse des Senats Rot-Grün, scheint Datenschutz und Privatsphäre vollkommen irrelevant zu sein, nun bringt es auf einmal großen Nutzen und ist absolut unbedenklich, da ja „nur“ die Kennzeichen aufgezeichnet werden... Mit den Kennzeichen sind dann ja auch überhaupt keine Daten verbunden.

  12. 4.

    Unterschiedlicher Datenschutz?
    Mit dieser Frage bin ich voll bei Ihnen. Wie kann es sein, dass der Senat Kennzeichen erfasst und es der Polizei verboten wird? Zur Messung der Schadstoffbelastung einer Straße / einer Wohngegend benötige ich definitiv keine Kennzeichen.
    Die einen wollen Straftaten ermitteln und die anderen sich beim Green-Hype profilieren. Autos besitzen normalerweise eine Betriebserlaubnis wenn sie in Deutschland zugelassen sind. Da bedarf es nicht eines Berliner Senats, der das in Frage stellt. Dafür gibt es die Polizei. Sowas nennt sich in Deutschland Gewaltenteilung! Und das aus gutem Grund!

  13. 3.

    z.B. weil der Erhebungszeitraum und das Erfassungsgebiet stark lokal begrenzt sind. Von Fahrzeughalter stand auch nichts im Text, sondern von "Insassen". Das ist ein Unterschied, wenn es bspw. um die Problematik der Erstellung von Bewegungsprofilen geht.
    Im Übrigen kann man solche Fragen auch dem zust. Datenschutzbeauftragten stellen.

  14. 2.

    Wie kann es sein das hier die Kennzeichen erfasst werden und die Polizei an anderer Stelle es nicht machen darf? Unterschiedlicher Datenschutz? An Hand der Kennzeichen kann man sehr wohl Autotyp und Halter ermitteln.
    Wie will man sonst Motortyp und Abgasstandard
    ermitteln?

  15. 1.

    Neue Diesel-Modelle entsprechen der Norm 6d Temp. Nur für die gibt es einen Grenzwert auf der Straße, der überschritten werden kann. Da lediglich EU6 insgesamt in einem Diagramm dargestellt worden ist, bitte ich eine genauere Aufschlüsselung.

    Dass ältere Diesel die NOx-Prüfstandwerte gerade bei tieferen Temperaturen zu selten auf der Straße erreichen, ist mittlerweile eine Binsenweisheit, s. z.B. https://www.berlin.de/senuvk/umwelt/luft/luftreinhaltung/luftreinhalteplan_2025/download/2_Kirst_Dieselmotor.pdf
    Das UBA kam schon vor längerem durch Auswertung von Testergebnissen Dritter zu dem gleichen Ergebnis. Selbst Benziner emittieren bekanntlich teilweise mehr NOx als manche hier gescholtene EU6-Diesel.

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