Normenkontrollklage -
Die Berliner CDU-Fraktion zeigt sich entschlossen, aus verfassungsrechtlichen Bedenken gegen das Mietendeckel-Gesetz zu klagen. "Wir wollen schnellstmöglich Rechtssicherheit für Mieter und Vermieter, daher werden wir in jedem Fall klagen", sagte der CDU-Fraktionschef Burkard Dregger der Deutschen Presse-Agentur. Das sei auch unabhängig davon, ob die CDU-Bundestagsfraktion dasselbe mache. "Wir haben alle ein Interesse daran, dass das Gesetz möglichst schnell überprüft wird. Wir als CDU-Fraktion stehen dazu bereit und haben das im Fraktionsvorstand beschlossen."
CDU und auch FDP hatten diesen Schritt in der Vergangenheit bereits mehrfach angekündigt.
CDU will direkten Weg zum Verfassungsgericht ebnen
Der Senat hat das Mietendeckelgesetz am 22. Oktober beschlossen, mit dem die Mieten in Berlin für fünf Jahre eingefroren werden sollen. Ob es gegen die Verfassung verstoßen könnte, war bereits zuvor umstritten. Ein Gesichtspunkt dabei ist, ob das Land Berlin überhaupt ein solches Gesetz auf den Weg bringen darf. "Ich bin der festen Überzeugung, dass die Gesetzgebungskompetenz für das Land nicht vorliegt", sagte Dregger.
"Sie müssen nur die Verlautbarungen aus der Koalition verfolgen, um zu wissen, dass sie selbst mit einer Aufhebung des Gesetzes durch das Bundesverfassungsgericht oder den Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin rechnet", ergänzte Dregger. Die große Frage sei, wie lange so ein Verfahren dauere. "Wir können durch das Normenkontrollverfahren den direkten Zugang zu beiden Verfassungsgerichten ebnen", erklärte Dregger. "Da müssen sich nicht Mieter oder Vermieter durch die Instanzen klagen, wir können diesen Weg abkürzen. Ich glaube, es ist verantwortungsvoll, das zu ermöglichen, damit Rechtssicherheit für alle Beteiligten besteht." Er hoffe sehr, dass es vor der Abgeordnetenhauswahl in zwei Jahren zu einer klaren Entscheidung komme.
SPD: "Ludwig Erhard würde sich im Grab umdrehen"
Bei der Normenkontrolle prüft das Verfassungsgericht, ob eine rechtliche Regelung mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Die Verfassungsrichter können die Regelung für nichtig erklären oder Änderungen verlangen.
Eine Normenkontrollklage können die Bundesregierung, Landesregierungen oder ein Viertel der Mitglieder des Bundestages beim Bundesverfassungsgericht anstrengen. Im Land Berlin wäre das Berliner Verfassungsgericht zuständig. Eine Normenkontrollklage können unter anderem auch die Volksvertreter im Abgeordnetenhaus einreichen. Dafür werden 40 Stimmen gebraucht. Die FDP hat derzeit zwölf Sitze, die AfD 22 und die CDU 31.
Der SPD-Fraktionschef Raed Saleh verteidigte den Mietendeckel am Samstag beim SPD-Parteitag als Vorbild für ganz Deutschland. Er kritisierte die bereits zuvor bekannte Überlegung der CDU, gegen den Mietendeckel klagen zu wollen. "Schämen sollten Sie sich dafür", sagte Saleh. "Ich glaube, Ludwig Erhard würde sich im Grab umdrehen."
Sendung: Inforadio | 27.10.2019 | 7 Uhr