Beschimpfungen im Netz - Renate Künast will gegen Gerichtsbeschluss vorgehen

Mi 02.10.19 | 11:41 Uhr
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Bundestagsabgeordnete Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen) spricht im Bundestag, Archivbild (Quelle: ZB/Jens Büttner)
Bild: ZB

Die Grünen-Bundestagsabgeordnete Renate Künast will gegen eine Entscheidung des Berliner Landgerichts vorgehen. Darin ging es um Beschimpfungen gegen die Politikerin auf Facebook.

Gemeinsam mit der Initiative HateAid werde sie am Mittwoch Beschwerde einlegen, hieß es in einer gemeinsamen Mitteilung [hateaid.org]. "Im Unterschied zum Landgericht halte ich die getätigten Äußerungen über mich keineswegs für hinnehmbar!", wird Künast zitiert. "Als demokratische Gesellschaft dürfen wir einen solchen Umgangston nicht akzeptieren." HateAid will Opfern von Hasskommentaren im Internet helfen, sich juristisch zu Wehr zu setzen.

Beschwerde statt Anzeige

Das Landgericht wegen Rechtsbeugung anzuzeigen, halten Renate Künast und die HateAid gGmbH laut ihrer Mitteilung vom Mittwoch nicht für den richtigen Weg. Der nächste Schritt in einem Rechtsstaat sei "immer die Einreichung einer Beschwerde und eine Überprüfung durch die nächste Instanz – in diesem Fall das Kammergericht Berlin".

Landgericht: Kommentare sind "keine Diffamierung der Person"

Künast war zuvor mit dem Versuch gescheitert, gegen Beschimpfungen auf Facebook juristisch vorzugehen. Laut einem Beschluss des Landgerichts stellten entsprechende  Kommentare jedoch "keine Diffamierung der Person der Antragstellerin und damit keine Beleidigungen" dar. Unbekannte hatten Künast unter anderem als "Stück Scheiße" und  "Geisteskranke" bezeichnet und noch drastischere und auch sexistische Posts geschrieben.

Die Politikerin hatte erreichen wollen, dass Facebook die personenbezogenen Daten von 22 Nutzern herausgeben darf. Sie wollte zivilrechtliche Schritte gegen sie einleiten, wie ihr Anwalt sagte.

16 Kommentare

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  1. 16.

    Ich wünsche der ehrenwerten Frau Künast, dass Facebook endlich die persönlichen Daten der 22 rechten Fäkalsprachler herausgibt, damit Frau Künast diese Hasser verklagen kann. Und den 3 Richtern vom LG Berlin wünsche ich noch viel juristischen Gegenwind wegen dieses krassen Urteils.

  2. 15.

    Ich finde diese Bewertung unmöglich. Wenn das keine Beleidigung ist was denn dann?
    Ich war jahrelang Schöffin im Gericht, da habe ich das "Rechtssystem" erst so richtig kennen gelernt.
    Bewehrung, Bewehrung, Bewehrung, das war meistens angesagt.
    Ich habe einmal auch Krach mit dem Richter gehabt, ich bin der Meinung wenn jemand BewehrungsStrafe hat und
    1 Woche nach dem Urteil dassselbe Verbrechen begeht, dann gehört derjenige endlich in den Knast. Was sagte der
    Richter: Nein, so einen jungen Mann (um die 30) kann man doch nicht ins Gefängnis sperren, der muß sich doch um
    seine Kinder kümmern. Aber die andere Schöffin war auch meiner Meinung und der "junge" Mann mußte endlich in den
    Knast. Der Richter war sauer auf uns, aber nach wie vor finde ich in Deutschlang wirst Du für viele Sachen nicht genug
    bestraft. Das umgehen miteinander läßt auch nur nach.
    Ich finde nach wie vor, wenn man Menschen so beleidigt dann muß das auch entsprechend bestraft werden.

  3. 14.

    Ja, wir leben in einer Welt wo Rechtsextreme wieder in deutschen Parlamenten sitzen und ihr völkisch-nationales Gedankengut und somit übelste Diffamierungen und Fäkalsprache wieder salonfähig wurden.

    Aber müssen wir uns damit abfinden? Ich finde NEIN!

  4. 13.

    Tja, wir leben nun mal in so einer Welt. Trotzdem so eine Wortwahl, sollte nicht gewählt werden. Man möchte ja auch nicht so betitelt werden. Vielleicht ist es denjenigen egal, was für Wörter gewählt wurden, man muss immer aufpassen, was man sagt.

  5. 12.

    "Zunächst mal: Hier hat niemand Künast beleidigt oder ihr Übles nachgesagt. "

    WIE BITTE?

    Ihre verquere und extrem einseitige Rechtsauffassung wird hier immer deutlicher. Damit müssen sie einen sehr guten RA an der Hand haben.

    Sie haben sie ja hier schon des öfteren extrem vergalloppiert aber jetzt toppen sie sich selbst. *kopfschüttel*

  6. 11.

    Zunächst mal: Hier hat niemand Künast beleidigt oder ihr Übles nachgesagt.
    Fakt ist, dass ihr damaliger Zwischenruf einen negativen Eindruck sehr wohl erwecken konnte. Daran ändert auch eine nachträgliche Stellungnahme nichts. Ich glaube persönlich auch nicht, dass Künast hier Pädophile verteidigen wollte, aber der Zwischenruf war nun mal in der Welt. Nun sagt das Gericht darauf ganz klar, dass eine solche (mögliche) Provokation auch extremste Reaktionen hervorrufen kann, die dann nicht zwingend den Tatbestand der Beleidigung erfüllen sondern trotz ihrer Extremität in diesem Zusammenhang noch als Meinungsäußerung zulässig sind.
    Im Prinzip urteilen Gerichte ständig so. Wenn ich Sie so weit provozieren würde, dass Sie mich mit einem Schimpfwort belegen, kann ich Sie nicht auch nicht erfolgreich wegen Beleidigung verklagen.

  7. 10.

    " ...

    Von daher wird Frau Künast in einem sinnentstellenden Zusammenhang wüsten Persönlichen Beleidigungen ausgesetzt.

    So in Teilen auch hier".

    Dem ist nichts hinzuzufügen...

  8. 9.

    Das Politiker*innen und andere auch Beleidigungen ertragen müssen ist selbstverständlich, aber diese Beleidigungen gehen zu weit.

  9. 8.

    Auch wenn es noch heute so behauptet wird, Frau Künast hat sich weder damals noch heute für die Interessen Pädophiler stark gemacht.

    In der Debatte damals hat sie lediglich die Formulierung des CDU-Abgeordneten verlängert, weil ihr der Antrag der damaligen NRW Grünen natürlich bekannt war.

    Das hat sie mehrfach öffentlich klar gestellt, unter anderem in einem Interview des Tagesspiegels.

    Von daher wird Frau Künast in einem sinnentstellenden Zusammenhang wüsten Persönlichen Beleidigungen ausgesetzt.

    So in Teilen auch hier.

  10. 7.

    Wer in einer Friede Freude Eierkuchen Blase lebt brauch sich nicht wundern, wenn er von der Realität überrascht wird. DAS ist nun mal der "normale" Umgang in unserer Gesellschaft, nicht die Scheinwelt in der manche leben.
    Selbst in den sozialen Medien gibt es eigentlich nur Smileys, Buttons, Tapser "du bist toll" "du siehst gut aus" "du bist schlau" "wir lieben dich alle" "du bist der Größte" usw. Muss man sich nicht wundern, wenn die Realität einen dann plötzlich verwirrt.

  11. 6.

    siehe „Bundesverfassungsgericht - 1 BvR 2973/14“ (2017)

    Zitat: „Auch eine überzogene oder gar ausfällige Kritik macht eine Äußerung für sich genommen noch nicht zur Schmähung. Eine Äußerung nimmt diesen Charakter erst dann an, wenn nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern - jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik - die Diffamierung der Person im Vordergrund steht (vgl. BVerfGE 82, 272 <283 f.>; 85, 1 <16>; 93, 266 <294>). Sie liegt bei einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage nur ausnahmsweise vor und ist eher auf die Privatfehde beschränkt (vgl. BVerfGE 93, 266 <294>).“

    Der Schutz unserer Kinder ist eine sehr wichtige „die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage“! Künast muss sich ihren damaligen Zwischenruf zurechnen lassen. Damit hat sie einen entsprechenden Anschein in der Öffentlichkeit erweckt.

    Die zwei Richterinnen und der Richter haben einen mutigen Beschluss gefasst für die Meinungsfreiheit und für unsere Kinder.

  12. 5.

    Genau so ist es. Grundsätzlich sehe ich selbst das Urteil kritisch, aber so einfach, wie oft dargestellt ist es eben nicht. Von Rechtsbeugung kann jedenfalls keine Rede sein. Die Richter haben in diesem Fall die Meinungsfreiheit begründet sehr weit ausgelegt, aufgrund des hochbrisanten Kontextes sogar weit über das sonst übliche Maß des Erträglichen hinaus. Frau Künast hat selbstverständlich das Recht, dies in einer weiteren Instanz juristisch prüfen zu lassen.

  13. 4.

    Womit bewiesen wurde, dass manche Menschen, große Defizite im höflich angemessenen Umgang mit ihren Mitmenschen haben oder ?

  14. 2.

    Ganz so einfach wie im Artikel dargestellt, war die Urteilsbegründung dann doch nicht. Die Beleidigungen geschahen im Kontext zu Sex mit Minderjährigen. Irgendwelche Politiker einfach so zu beleidigen, weil man deren grundsätzliche politische Grundeinstellung nicht teilt, hat engere Grenzen. Dazu gab es nebenbei vor kurzem auch ein positives Urteil zu Höcke von der AfD.

  15. 1.

    Aber mal ehrlich, manche Personen aus dem politischen Leben kann man gar nicht beleidigen, oder?

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