Mutmaßliche IS-Anhängerin -
Eine Mutter, die sich in Syrien der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) angeschlossen haben soll, muss zusammen mit ihren drei Kindern nach Deutschland zurückgeholt werden. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg bestätigte in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin. Das OVG wies die Beschwerde der Bundesrepublik gegen die einstweilige Anordnung zurück, drei Kinder zusammen mit ihrer Mutter aus dem syrischen Flüchtlingslager Al-Hol nach Deutschland zu holen.
Kinder auf Schutz und Betreuung der Mutter angewiesen
Die Frau war laut Gericht im Jahr 2014 mit zwei Kindern in
ein vom IS kontrolliertes Gebiet gereist. Das dritte Kind wurde dort
geboren. Die Rückholung der zwei, sieben und acht Jahre alten Kinder
habe das Auswärtige Amt bereits in die Wege geleitet. Es habe aber aus
Sicherheitsgründen eine Rückkehr der Mutter abgelehnt, weil diese sich
dem IS angeschlossen habe.
Das OVG entschied dagegen, dass die
Rückholung der Kinder nur gemeinsam mit ihrer Mutter erfolgen könne.
Diese seien "zwingend auf den Schutz und die Betreuung ihrer Mutter
angewiesen". Eine konkrete Gefährdung könne zwar einer Rückholung
entgegenstehen. Dafür habe die Bundesrepublik aber in dem konkreten Fall
keine Tatsachen oder Anhaltspunkte benennen können. Der Beschluss ist
nach Angaben des OVG unanfechtbar.
Sendung: Abendschau, 07.11.2019, 19.30 Uhr