Überwachung auf Autobahnen -
Die Brandenburger Datenschutzbeauftragte Dagmar Hartge hält die massenhafte automatische Kennzeichenfahndung auf Autobahnen zur Strafverfolgung für unzulässig. "Durch den dauerhaften Betrieb des Aufzeichnungsmodus sind ganz überwiegend unbeteiligte Personen betroffen, welche die Erfassungsgeräte auf den überwachten Straßenabschnitten passieren", erklärte Hartge am Montag per Mitteilung.
Durch das massenhafte Aufzeichnen sei es außerdem möglich Bewegungsprofile von unbescholtenen Verkehrsteilnehmern zu erstellen, teilt Hartge mit. "Eine Ausweitung des Betroffenenkreises in dieser Größenordnung ist durch keinerlei Tatsachen begründbar und nicht zu rechtfertigen."
Die Erfassung und Speicherung dieser Daten sei ein Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht. Für diese Speicherung ist laut Innenministerium eine Anordnung von Justizbehörden notwendig. Davon ist die Kennzeichenerfassung zur Gefahrenabwehr zu unterscheiden, die das Polizeigesetz auf bestimmte Anlässe bezogen ermöglicht.
Existenz der Anlagen wurde durch Vermisstenfall bekannt
Gutachter, die von Hartge beauftragt worden waren, kritisierten das Vorhaben bereits. Aus datenschutzrechtlicher Sicht lege die Rechtsgrundlage die Voraussetzungen und Beschränkungen der Maßnahme nicht hinreichend konkret fest, hieß es darin.
Das Portal Netzpolitik.org hatte bereits im August ein als geheim eingestuftes Gutachten aus dem Brandenburger Innenministerium veröffentlicht, das die umstrittene Kennzeichenspeicherung im Land als unverhältnismäßig und illegal bewertet. Das Innenministerium hatte daraufhin betont, dass es sich bei dem internen Papier um die Position eines einzelnen Mitarbeiters handele. Dabei stützte sich das Ministerium auf einen im Juni vorgelegten Prüfbericht, demzufolge die Erfassung und Speicherung von Autokennzeichen nicht zu beanstanden sei.
Öffentlich bekannt wurden die Überwachungsanlagen im Fall der 15-jährigen vermissten Rebecca aus Berlin. Die ZDF-Sendung "Aktenzeichen XY" hatte die Funktionsweise und einen Standort des Erfassungssysten veröffentlicht, weil die Berliner Polizei mithilfe von Kesy den damals dringend tatverdächtigen Schwager in seinem Wagen am Tag des Verschwindens der Schülerin auf der Autobahn erfasst hatte.