Beweismittel zu Täuschungsvorwurf - AfD-Aufnahmeantrag von Kalbitz offenbar verschollen
Es ist der zentrale Beweis in der Frage, ob Andreas Kalbitz beim Eintritt in die AfD falsche Angaben zur Mitgliedschaft in einem rechtsextremen Verein gemacht hat: sein Aufnahmeantrag. Nun kann die Partei das Papier offenbar nicht mehr auffinden.
Die AfD kann offenbar den Aufnahmeantrag von Andreas Kalbitz nicht mehr ausfindig machen. Laut Justus Bender, Politikredakteur bei der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung", hätten sowohl der Bundesversitzende Jörg Meuthen als auch der Ehrenvorsitzende Alexander Gauland bestätigt, dass das Dokument verschollen ist. Damit fehlt der rechtspopulistischen Partei das zentrale Beweismittel im Streit um den Ausschluss von Kalbitz.
Dem bisherigen Brandenburger Vorsitzenden wurde vorgeworfen, bei Parteieintritt eine Mitgliedschaft in der rechtsextremen Vereinigung "Heimattreue Deutsche Jugend" verschwiegen zu haben. Seit mehr als zehn Jahren ist die HDJ verboten. Am Freitag hatte der Bundesvorstand mit knapper Mehrheit beschlossen, Kalbitz' AfD-Mitgliedschaft sei aufgrund dieser fehlenden Angaben rückwirkend unwirksam.
Meuthen soll der "FAS" mitgeteilt haben, dass es zwei Zeugen gebe, die sich an das Formular erinnern sollen, mit dem Kalbitz vor sieben Jahren seine Mitgliedschaft in der AfD beantragt hat.
Entscheidung entzweit Partei
Der de facto Parteiausschluss des gebütigen Bayers Kalbitz ist innerhalb der Partei mit vollkommen gegensätzlichen Reaktionen aufgenommen worden. Der Berliner Fraktionschef Georg Pazderski sagte, die Entscheidung sei "zwingend" gewesen. "Es kann und darf in unserer AfD niemals Sonderrechte für Funktionäre geben, wie in den Altparteien. Egal auf welcher Ebene", so Pazderski.
Gauland, der Vorgänger von Kalbitz als Vorsitzender von Fraktion und Landespartei in Brandenburg, sprach von einer "falschen und für die Partei gefährlichen Entscheidung". Der Thüringer AfD-Chef Björn Höcke warnte vor der Zerstörung der Partei.
Wie Höcke gehörte auch Kalbitz zu den führenden Köpfen des sogenannten "Flügel", der vom Verfassungsschutz seit März 2020 beobachtet wurde. Zuvor hatte der Inlandsgeheimdienst den Flügel als Vereinigung eingestuft, wegen der "gesichert rechtsextremistischen Bestrebung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung". Daraufhin wurde der "Flügel" formal aufgelöst.
Sendung: Radioeins, 17.05.2020, 8 Uhr