Disziplinarverfahren in Potsdam - Polizeibeamte sollen unberechtigt Daten abgefragt haben
Zwei Brandenburger Polizeibeamte stehen in Verdacht, unberechtigt Daten abgefragt zu haben. Die beiden waren bis zum vergangenen Jahr Mitglied im Verein Uniter, der vom Verfassungsschutz geprüft wird.
Gegen zwei brandenburgische Polizisten sind Disziplinarverfahren wegen des Verdachts auf unberechtigte Datenabfragen eingeleitet worden. Das teilte das Polizeipräsidium des Landes Brandenburg am Dienstag in Potsdam mit. Es handelt sich um zwei Bedienstete der Behörde, die als ehemalige Mitglieder des Vereins Uniter e.V. seit 2019 bekannt seien. Sie waren nach internen Gesprächen im vergangenen Jahr aus dem Verein ausgetreten, hieß es.
Uniter war in diesem Jahr vom Bundesamt für Verfassungsschutz zum Prüffall erklärt worden, weil es im Verdacht steht, Teil eines rechtsextremen Netzwerks zu sein.
Nicht nachvollziehbare Abfragen
Beide Bedienstete versähen ihren Dienst nicht bei Spezialeinheiten oder der Bereitschaftspolizei, hieß es in der Mitteilung des Polizeipräsidiums. Beide hätten in polizeilichen Auskunftssystemen Abfragen vorgenommen, die keinen nachvollziehbaren Bezug zu ihrer jeweiligen Aufgabe hatten. In einem Fall ging es dabei um ein ehemaliges Uniter-Mitglied, die eigene Person sowie das familiäre Umfeld. Der zweite Bedienstete recherchierte im Einsatzdokumentationssystem, hieß es.
Belastbare Anhaltspunkte für die Weitergabe der Abfrageergebnisse an unberechtigte Dritte hätten sich bisher nicht ergeben. Die Untersuchungen seien aber noch nicht abgeschlossen.
Das LKA ermittelt
Beiden Bediensteten seien sämtliche Zugangsberechtigungen für polizeiliche Auskunftssysteme entzogen und Disziplinarverfahren eingeleitet worden. "Erst im Ergebnis dessen kann abschließend beurteilt werden, ob und wenn ja, welche konkreten disziplinarrechtlich relevanten Verfehlungen den Bediensteten vorwerfbar sind", erklärte das Polizeipräsidium.
Das Landeskriminalamt untersucht derzeit, sich die beiden Beamten möglicherweise strafbar gemacht haben. Der Landesbeamte für Datenschutz sei informiert.