Bundesweiter Vorstoß - AGH stimmt über Antidiskriminierungsgesetz ab

Do 04.06.20 | 06:10 Uhr
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Wandmalerei am Eingang zum Landesamt fuer Einwanderung (Quelle: dpa/Winfried Rothermel)
Bild: dpa/Winfried Rothermel

Mit dem neuen Antidiskriminierungsgesetz sollen Berliner besser vor Diskriminierung und Willkür durch Polizei oder andere Behörden geschützt werden. Der Gesetzesvorschlag ist allerdings nicht unumstritten. Nun stimmt das Abgeordnetenhaus ab.

Das umstrittene Antidiskriminierungsgesetz des Landes Berlin steht am Donnerstag zur Abstimmung im Abgeordnetenhaus. Es wird erwartet, dass das Gesetz aus der Justizsenatsverwaltung eine Mehrheit findet. Es soll für die gesamte Berliner Verwaltung gelten. Menschen in der Hauptstadt sollen dadurch vor Diskriminierung seitens der Behörden geschützt werden.

Die Kritik an dem deutschlandweit ersten Gesetz dieser Art auf Landesebene wurde zuletzt noch einmal lauter. Die Opposition forderte, das Gesetz komplett zu stoppen.

Wegner spricht von "Anti-Polizei-Gesetz"

Aus dem Kreis der Polizeigewerkschaften gab es die Befürchtung, Polizisten müssten künftig beweisen, dass Diskriminierungsvorwürfe gegen sie falsch seien. Gewerkschaftsvertreter aus anderen Bundesländern brachten die Überlegung ins Spiel, künftig besser keine Polizeikräfte von außerhalb mehr zu Einsätzen nach Berlin zu schicken. Innensenator Andreas Geisel (SPD) wies genau wie die Justizverwaltung solche Kritik als unberechtigt zurück.

Am Mittwoch forderte der Berliner Beamtenbund die Mitglieder des Abgeordnetenhauses auf, das Gesetz abzulehnen. Der Landesvorsitzende Frank Becker kritisierte unter anderem, es schwäche die Exekutive. Berlins CDU-Landesvorsitzender Kai Wegner appellierte am Mittwoch ebenfalls an die Abgeordneten, das Gesetz nicht zu beschließen. Es sei ein "Anti-Polizei-Gesetz" und ein Gesetz gegen die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes insgesamt. "Jede Justizbedienstete, jeder Angestellte im Bürgeramt, jede Ordnungsamtsmitarbeiterin, jeder Lehrer muss künftig damit rechnen, mit unverfrorenen Vorwürfen überzogen zu werden. Dieses Gesetz ist schlicht unanständig", so Wegner.

Sendung: Abendschau, 03.06.2020, 19:30 Uhr

5 Kommentare

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  1. 5.

    Von welchen Rechtsmitteln und vor allem deren Ergebnis reden Sie? Etwa davon, dass Euro per Gesetz ein uneingeschränktes Zahlungsmittel ist und dennoch aus Bequemlichkeitsgründen in der Abrechnung von den Rundfunkanstalten verweigert werden kann? Oder von Verträgen zu Lasten dritter, die scheinbar doch möglich sind und die dann, obwohl nichtig, in ein Gesetz transformiert werden.
    Reden Sie davon, dass Staatsanwälte weisungsgebunden gegenüber der Politik sind und deswegen ihre Haftbefehle in der EU nicht anerkannt werden? Oder reden Sie von den Rechtsmitteln, die man bei Gerichten/Richtern einlegt, die von der Politik ausgesucht/ernannt und befördert werden?
    Wovon reden Sie ??

  2. 4.

    Zwei Kommentar zu dem Antidiskriminierungsgesetz?
    Da hat wohl die Zensur des RBB hervorragende Arbeit geleistet.
    Es ist beschämend.

  3. 3.

    Zwei Kommentar zu dem Antidiskriminierungsgesetz?
    Da hat wohl die Zensur des RBB hervorragende Arbeit geleistet.
    Es ist beschämend.

  4. 2.

    Hallo Besorgter, meines Wissens nach sind ihre Äußerungen schlicht falsch. Es kann und darf eben nicht jede_r die von Ihnen aufgezählten Dinge tun. Es gibt seitens einer Behörde genügend Rechtsmittel sich gegen z.B. Beleidigungen zu wehren. Lehrer_innen sind meines Wissens nach zudem keine Behördenmitarbeiter_innen.
    Bürger_innen haben hingegen bislang leider weniger Rechtsmittel sich gegen Diskriminierungen zur Wehr zu setzen. Wenn Sie zum Beispiel von Mitarbeiter XY auf dem Finanzamt beleidigt oder eklatant anders behandelt werden, weil Sie zum Beispiel ihre gleichgeschlechtliche Ehe steuerlich geltend machen wollen, können Sie sich mit dem neuen Gesetz dagegen wehren. Oder wenn Sie als Angehöriger einer Minderheit von Polizist_innen anders behandelt werden oder man sich gar aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu sagen wir LGBTIQ* lustig macht, werden das die Täter_innen hinterher, dank dem neuen Gesetz, gar nicht mehr so lustig finden. Haben Sie etwas gegen den Schutz von Minderheiten?

  5. 1.

    Jeder kann Lehrer, Polizisten und Mitarbeiter in den Amtsstuben beschimpfen, bespucken, beleidigen und nach Herzenslust bedrohen. Es gibt von dieser Sorte Menschen immer mehr, die glauben auf diesem Weh „ihr Recht“ durchsetzen zu müssen. Widerspruch seitens der Behörden ertragen sie nicht. Dann wird auf die Diskriminierungsmasche zurückgegriffen und die o. g. Personen angegriffen. Genügend RA die damit ihren Unterhalt bestreiten gibt es. Wer und wie soll denn in diesem Staat noch Ordnung halten wenn die Rechte derer die meinen anderes handeln zu müssen immer mehr gestärkt werden??? Welche Art der Rechtsauffassung gewinnt denn in diesem Land Oberwasser??? Wenn ich an das neue Gesetz und die dazu gemachten Kommentare denke bekomme ich das kalte Grauen.. Hoffentlich wird das Gesetz abgelehnt!!!!!

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