Ersatzfreiheitsstrafen - Berlin verhängt Corona-Gnadenerlass - Hunderte müssen nicht in Haft

Di 30.06.20 | 14:37 Uhr
Symbolbild: Ein Justizvollzugsbeamter steht in Berlin in der Justizvollzugsanstalt Moabit vor einer geöffneten Zellentür. (Quelle: dpa/Tirl)
Audio: Inforadio | 30.06.2020 | 14:00 Uhr | Birgit Raddatz | Bild: dpa/Tirl

Hunderte Menschen, die eigentlich eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen müssten, müssen die Haft in Berlin nun nicht antreten. Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) sagte am Dienstag, dass von diesem Corona-Gnadenerlass "über den dicken Daumen gerechnet" etwa 1.000 Verurteilte profitieren könnten. Ausgenommen seien aber Verurteilte wegen Sexual- und Gewaltstraftaten sowie Hassverbrecher.

Bereits Mitte März war wegen der Corona-Ansteckungsgefahr der Haftantritt für Täter ausgesetzt worden, die wegen nicht gezahlter Geldstrafen hinter Gitter müssten. Zunächst sollte der Aufschub für vier Monate bis Mitte Juli gelten, nun wird die Strafe erlassen. Dies gelte etwa für Betroffene mit Geldstrafen bis zu 40 Tagessätzen oder für Verurteilte, die älter als 60 Jahre alt sind sowie Menschen, die von 90 Tagessätzen bereits die Hälfte abgegolten haben.

Ersatzfreiheitsstrafen für notorische Schwarzfahrer oder Ladendiebe

Behrendt sagte, der Strafvollzug sei bisher "durchaus erfolgreich" durch die Corona-Krise gekommen. Im geschlossenen Strafvollzug haben es keinen einzigen Infizierten gegeben, im offenen Vollzug zwei Fälle. Die Berliner Gefängnisse gehen in zwei Wochen wieder zum Regelbetrieb über. Ab dem 15. Juli müssen diejenigen ins Gefängnis, deren Freiheitsstrafen wegen der Corona-Pandemie aufgeschoben worden waren. Das galt unter anderem für Haftstrafen bis zu drei Jahren und Jugendstrafen.

Bei geringfügigen Strafen soll es aber einen sogenannten Gnadenerlass geben, der den Verurteilten die Haft erspart. Das gilt zum Beispiel, wenn die verhängte Strafe eine gewisse Geldsumme nicht überschreitet und bereits zur Hälfte verbüßt, bezahlt oder abgearbeitet wurde. So genannte Ersatzfreiheitsstrafen werden vom Gericht verhängt, wenn etwa notorische Schwarzfahrer oder Ladendiebe zu einer Geldstrafe verurteilt wurden, diese aber nicht zahlen wollen oder können. "Ersatzfreiheitsstrafer" bleiben laut Justiz sonst im Schnitt 30 Tage im Gefängnis.

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