CDU übt Kritik an neuem Gesetz - Brandenburg will Berliner Antidiskriminierungsgesetz prüfen

Sa 06.06.20 | 16:00 Uhr
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Polizeibeamte kontrollieren im Görlitzer Park einen mutmaßlichen Drogendealer
Bild: dpa/Paul Zinken

Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (CDU) will mit seinen Kollegen in den anderen Bundesländern über die Folgen des umstrittenen Berliner Antidiskriminierungsgesetzes sprechen. "Wir werden den Umgang mit dem Berliner Gesetz auf der Innenministerkonferenz Mitte Juni besprechen", kündigte Stübgen am Samstag der Deutschen Presse-Agentur an. Das Gesetz enthalte eine Beweislastumkehr zuungunsten der Polizei, kritisierte der Innenminister. "Das halte ich für unanständig. Das wird es in Brandenburg nicht geben."

Polizeigewerkschaft fordert Stopp von Amtshilfe

Die Gewerkschaft der Polizei in Nordrhein-Westfalen hat den dortigen Innenminister Herbert Reul (CDU) am Freitag aufgefordert, bis auf Weiteres keine Polizisten mehr zu Großeinsätzen nach Berlin zu schicken. Der Berliner Senat müsse jetzt klären, inwieweit Polizisten anderer Bundesländer betroffen seien, wenn sie in Berlin Unterstützung leisteten, sagte Stübgen der "Märkischen Allgemeinen". "Klar ist, dass es keinerlei rechtliche Nachteile für Brandenburger Polizistinnen und Polizisten geben darf", betonte der Minister. "Wir werden das ganz genau prüfen."

Das Gesetz soll die Menschen in Berlin vor Diskriminierung seitens der Behörden schützen und auch Ansprüche auf Schadenersatz gegen das Land Berlin ermöglichen, wenn das nachweislich nicht gelungen ist. In dem Entwurf heißt es, dass "auch polizei- und ordnungsbehördliches Handeln" vom Geltungsbereich des Gesetzes erfasst werde.

Berliner CDU will Gesetz abschaffen

Der CDU-Landesvorsitzende, Kai Wegner, hat das Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz erneut scharf kritisiert. "Ich finde unerträglich, was Rot-Rot-Grün hier macht", sagte Wegner bei der CDU-Mitgliederkonferenz am Samstag in Berlin. "Bayern prüft, ob sie überhaupt noch Unterstützungskräfte nach Berlin schicken, auch die Gewerkschaft der Polizei in Nordrhein-Westfalen fordert die Landesregierung auf, zu prüfen, ob Unterstützungskräfte noch nach Berlin sollen", sagte Wegner. "Stellen Sie sich mal vor, wenn wir Großlagen in Berlin haben, wie es aussehen würde, wenn wir keine Unterstützungskräfte aus anderen Ländern hätten."

Das am Donnerstag vom Abgeordnetenhaus beschlossene Gesetz stelle die Polizeibeamten und die Beschäftigten im Öffentlichen Dienst unter Generalverdacht, sagte Wegner. Das Ärgerliche sei, dass die Berliner Polizei den Schlamassel einmal mehr ausbaden müsse. "Unsere Polizei, unser Öffentlicher Dienst verdient Wertschätzung, verdient Rückhalt, verdient Unterstützung", so der CDU-Landeschef. "Ich sage zu, in dem Moment, wo wir die Möglichkeit dazu haben, im September nächsten Jahres, werden wir alles dransetzen, dieses Landesantidiskriminierungsgesetz abzuschaffen."

Sendung: Inforadio, 06.06.2020, 16:00 Uhr  

21 Kommentare

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  1. 21.

    "Im "Allgemeinen Gleichstellungsgesetz" sogar seit 14 Jahren mit der derselben erleichterten Beweisführung, die keine Beweislastumkehr ist"

    Sahen die Initiatoren der Gesetzesvorlage (Drucksache 18/1996) in den dortigen Erläuterungen zu § 7 LADG-Entwurf anders:
    "Sie trägt dem Umstand Rechnung, dass die in § 22 AGG geregelten Anforderungen an den Beweis einer Diskriminierung [...] Klägern die gerichtliche Durchsetzung ihrer Ansprüche häufig unmöglich macht."
    "Zudem verzichtet er [= Gesetzgeber] auf das ausdrücklich normierte Erfordernis des Beweises von Indizien – wie es § 22 AGG voraussetzt –"

  2. 20.

    Wollen sie mich veräppeln? Sie hängen doch die ganze Zeit an ihrem Irrglauben fest und meinen ihre Meinung wäre ein unumstößliches Naturgesetz, Sie plappern nur nach was dieser Steffen von sich gibt.

    Wer behauptet es gäbe eine Beweistlastumkehr, der lügt. Wider besseren Wissens. Ende der Durchsage.

    "Und falls jetzt ernsthaft Gewerkschafter oder Oppositionspolitiker meinen sollten, dass dieses Gesetz Polizisten unter Generalverdacht setzt und ihre Arbeit unmöglich macht, dann kann ich sie beruhigen. Was in diesem Gesetz steht, gilt schon ganz lange. Es steht im Grundgesetz. In der Berliner Verfassung. Im "Allgemeinen Gleichstellungsgesetz" sogar seit 14 Jahren mit der derselben erleichterten Beweisführung, die keine Beweislastumkehr ist."

  3. 19.

    Uta, tagelang hängen Sie nun schon an diesem "WENN" fest, ohne auf irgendwelche anderen Argumente einzugehen. Haben Sie meine Antwort zu Ihrem "WENN" in dem anderen Thread gesehen?
    Hier nochmal der link.
    https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2020/06/polizeigewerkschaft-gdp-nrw-berlin-antidiskriminierungsgesetz-amtshilfe.html
    Führen Sie doch dort mal Ihren letzten Satz Ihres letzten Beitrags zuende (#118).
    Und schauen Sie sich doch bitte auch den Unterschied zwischen "glaubhaft machen" und "beweisen" an. Vielleicht kommen wir dann weiter.
    Es geht doch immer noch um den "Streit", ob es nun eine Beweistlastumkehr gibt oder nicht.
    Oder nicht?

  4. 18.

    "Das Wort "wenn " ändert aber rein gar nichts an den Tatsachen." Es ist unmöglich mit jemanden zu diskutieren, der meint seine Ansichten wären ein Naturgesetz. Dafür ist mir meine Zeit zu schade.

  5. 17.

    Das Wort "wenn " ändert aber rein gar nichts an den Tatsachen. Es geht um die Glaubhaftmachung. Die bedeutet nichts anderes, als dass ein Dritter sagt: "Könnte möglicherweise so gewesen sein, klingt plausibel." Das stellt aber noch lange keinen Nachweis oder gar Beweis dar. Da liegen juristisch Welten dazwischen. Es geht hier nicht um ein schönes Gedicht sondern um ein knallhartes Gesetz. Da sind Germanisten leider nicht die richtigen Ansprechpartner, zumal ich einen in der Familie habe.

  6. 16.

    Und sie sollten mal einen Germanisten fragen was das Wort WENN bedeutet. Einige scheinen damit überfordert zu sein.

    wenn = für den Fall, dass

  7. 15.

    Das Gesetz lebt vom Misstrauen der Berliner Verwaltung und politischen Führung gegenüber ihren eigenen Mitarbeitern, es ist zwar keine direkte Beweislastumkehr, im täglichen Gebrauch wird es allerdings darauf hinauslaufen und ich kann mir schon vorstellen, wie die Beamten bei jeder Gelegenheit tagelang damit beschäftigt sind angebliche Diskriminierungen durch Berichte zu entkräften gegebenenfalls vor Gericht. Das wird sie ohnehin nicht effektive Berliner Exekutive noch mehr Schwächen. Es ist mir unerfindlich wie unter diesen Bedingungen noch jemand Polizist werden kann und will

  8. 14.

    Danke für Ihr Feedback! Mit dem Respekt haben Sie leider Recht. Allerdings muss ich auch mal lobend erwähnen, dass ich von Ihnen noch nie einen respektlosen Kommentar vernommen habe. Immer sehr fundiert, auch wenn wir beide vielleicht nicht immer einer Meinung sind. So diskutiert man gerne seinen Standpunkt. Schönen Rest-Sonntag!

  9. 13.

    Bin froh über Ihre Erklärung :)

    Das Problem scheint darin zu bestehen, dass oftmals "Glaubhaftmachung" mit "Beweis" gleichgesetzt wird. Ich bin mittlerweile jedenfalls am Ende meiner Erklärungsversuche angekommen .... ;)

    Wie leicht man doch als Lügner bezeichnet wird, erstaunt mich immer wieder.
    Dabei dachte ich, es geht überall und immer um Respekt.

  10. 12.

    Doch, die gibt es! Das kann noch so oft mit Beschwichtigungsversuchen verharmlost werden. Die Gesetzespassage bewirkt in der Realität genau das. Sobald der Anklàger eine plausibel klingende Behauptung aufstellt, ist das Land in der Beweispflicht, dass es nicht so war. Plausibel klingende heißt aber noch lange nicht, dass es den Tatsachen entspricht. Bevor Sie hier andere als Lügner hinstellen wollen, sollten Sie Mal einen Anwalt Ihres Vertrauens fragen.

  11. 11.

    Es gibt keine Beweislastumkehr" Wer das weiterhin, wider besseren Wissens, behauptet ist ein Lügner!

    "Nach dieser Regelung genügt es, wenn die von der Diskriminierung betroffene Person im Prozess Tatsachen GLAUBHAFT macht, die das Vorliegen eines Verstoßes gegen das Diskriminierungs- oder Maßregelungsverbot überwiegend WAHRSCHEINLICH machen.
    Für die Glaubhaftmachung der Tatsachen ist es ausreichend, aber auch ERFORDERLICH , dass das Vorliegen einer Diskriminierung oder Maßregelung nach richterlicher Überzeugung wahrscheinlicher ist als das Nichtvorliegen. Im Rahmen einer umfassenden Würdigung aller Umstände des jeweiligen Falles muss also mehr für das Vorliegen der in Rede stehenden Diskriminierung als dagegen sprechen.
    Erst WENN die Glaubhaftmachung gelingt, folgt hierauf eine Umkehrung der Beweislast."

    https://www.berlin.de/sen/lads/recht/ladg/fragen-und-antworten/?fbclid=IwAR0hB2BISZkuB-qo01ip0_RUHV_DgR6UQLIKMpP1bYGFMxf5P12kBaW1hlM

  12. 10.

    Klar, "Alle doof, außer ich!", oder wie? Es geht gar nicht um das LADG an sich sondern um die darin formulierte Beweislastumkehr! Dass andere Bundesländer ihre Beamten dem nicht aussetzen, ist mehr als nur nachvollziehbar. Wenn der Berliner Senat seinen eigenen Bediensteten nicht mehr vertraut, dann ist das eine Katastrophe ersten Ranges!

  13. 9.

    Wieder ein Gesetz, welches vor einem Gericht um seinen Bestand bangen muss. Schade, dass passiert wohl immer, wenn Rot-Dunkelrot-Grün Gesetze auf den Weg bringen möchte. Wie bei dem "Mietendeckel" ist wohl auch hier noch nicht die letzte Messe gelesen.
    Meine volle Unterstützung für die CDU und FDP.

  14. 8.

    Was hat die Beweislastumkehr mit Rassismus zu tun?!
    Wir werden uns noch umschauen, wenn keine Polizeieinheiten aus anderen Bundesländern zur Unterstützung nach Berlin kommen werden und zahlreiche Demos deswegen abgesagt werden müssen.

  15. 7.

    Schon krass wie die Polizeistaatslobbby mit rechtspopulistischer Strategie die Gesetzgebung zum Schutz vor Diskriminierung atackiert. Eine gezielte Propagandaaktion in mehreren Bundesländern gleichzeitig. Rechtsextremes Netzwerk ich hör dir trapsen.

  16. 6.

    Sie unterstellen also der Polizei grundsätzlich rassistisch motiviert zu handeln?
    Für Sie sind damit alle Polizisten Rassisten? Ist Ihnen überhaupt klar, dass sie genauso denken wie Personen, die meinen alle dunkelhäutigen Mitmenschen sind Verbrecher?

    Auch wenn mir die Berliner Polizei sehr Leid tut, keine polizeiliche Unterstützung aus anderen Bundesländern mehr für Berlin. Soll sich der Berliner Senat an die arabischen Großfamilien wenden. Die könnten evtl. auch schnell zusätzliche "Sicherheitskräfte" stellen.

  17. 5.

    So ein Schwachsinn. Nur, weil die Polizei endlich mal Rechenschaft für ihr handeln ablegen muss?

  18. 4.

    Bleibt nur zu hoffen, dass sich alle Innenminister der einzelnen Bundesländer gegen das Berliner Antidiskriminierungsgesetz stellen. Dann besteht die Hoffnung das dieser RRG- Unfug aufgehoben wird.

  19. 3.

    Wer sich gesetzeskonform verhält hat nichts zu befürchten. Aus dem Verhalten von CDU, FDP und AfD schließe ich, dass es einiges an Rassismus in der Polizei gibt.

  20. 2.

    ... schlimm ist, dass ein Gesetz nötig ist um Behörden klarzumachen dass auch sie nicht allmächtig sind und auch sie sich an Gesetze und Regeln zu halten.

    Besonders armselig ist, wenn sich Polizeibehörden anderer Länder nun nicht mehr nach Berlin trauen... da kann man sich als Bürger sein eigenes Bild über deren Vorgehensweisen machen... aber die Gewerkschaft der Polizei ist die Krönung.

  21. 1.

    Hoffentlich steht der Minister zu seiner Aussage und solch ein Gesetz, dass die ganze Polizei unter Generalverdacht stellt wird es in Brandenburg nie geben. Die Polizei muss sich schon genug demütigen und beleidigen lassen.
    Es ist wirklich schlimm, was der Berliner Senat so alles an Dummfug produziert. RRG in Berlin ist schon sehr fragwürdig in seinem Handeln.
    Wenn sich Bürger rassistisch verhalten, gibt es genug Möglichkeiten für Sanktionen. Da braucht es kein extra Gesetz.

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