Justizsenator Behrendt verteidigt Antidiskriminierungsgesetz - "Die meisten Polizeibeamten handeln nicht diskriminierend"

Do 04.06.20 | 10:44 Uhr
  25
Symbolbild: Jungen aus einer Sportmannschaft mit unterschiedlichem Migrationshintergrund stehen vor dem Brandenburger Tor. (Quelle: dpa/W. Steinberg)
Bild: Audio: Inforadio | 04.06.2020 | Interview von Dörte Nath

Als erstes Bundesland gibt sich Berlin ein eigenes Antidiskriminierungsgesetz. Die Opposition befürchtet, dass dadurch vor allem Polizisten unter Generalverdacht gestellt werden. Der Justizsenator weist das zurück und verweist auf real existierende Diskriminierung.

Justizsenator Dirk Behrendt (Bündnis 90/Die Grünen) hat Kritik am geplanten Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) zurückgewiesen. "Es gibt verdammt viele Menschen, die in Erhebungen immer wieder schildern, dass sie auch bei Verwaltungsstellen Diskriminierungserfahrungen machen", sagte er im Inforadio des rbb am Donnerstag, an dem im Abgeordnetenhaus die Abstimmung über den Gesetzentwurf anstand.

Bei den Berichten gehe es etwa um Reaktionen auf beantragte Sozialleistungen, Genehmigungen, die Notengebung in der Schule, aber auch Polizeieinsätze, sagte Behrendt. Ein solches Gesetz sei jahrelang von Behinderten-, Sozial- und Migrantenverbänden gefordert worden.

Farbige Menschen beklagen Diskriminierung

"Was mich bedrückt und worum es geht, ist, dass die Polizei, so schildern es mir jedenfalls schwarze Bekannte im ganzen Stadtgebiet, schwarze Menschen mehr kontrolliert als andere", sagte Behrendt. "Das hat nichts mit kriminalistischem Geschick zu tun, sondern leider, leider in Einzelfällen eben auch mit Ressentiments." Man wolle Betroffenen eine Beweiserleichterung und Schadenersatz ermöglichen, so Behrendt.  

Dabei gehe es nicht um begründete Kontrollen, so Behrendt. "Es spricht überhaupt nichts dagegen, wenn die Polizei im Görlitzer Park einen schwarzen Mann kontrolliert, der sich dort Drogenhändler-typisch verhält." Das Gesetz richte sich vielmehr gegen systematische Diskriminierung von Menschen. "Es geht beispielsweise um die Praxis des Racial Profiling, dass die Polizei eben nicht guckt und beobachtet, wer verhält sich wie, völlig unabhängig davon, was er für eine Hautfarbe hat und was er für ein Geschlecht hat."

Das LADG soll Menschen in Berlin vor Diskriminierung durch die Verwaltung schützen. Es wird erwartet, dass das Gesetz aus der Justizsenatsverwaltung im Abgeordnetenhaus eine Mehrheit findet. Aus dem Kreis der Polizeigewerkschaften gab es vorab die Befürchtung, Polizisten müssten künftig beweisen, dass Diskriminierungsvorwürfe gegen sie falsch seien. 

Kritik von CDU und AfD

Auch CDU und AfD üben scharfe Kritik. "Mit diesem Gesetz schwächt Rot-Rot-Grün die Polizei, stärkt das organisierte Verbrechen und riskiert den Verlust der Unterstützung durch Polizeibehörden anderer Bundesländer", sagte CDU-Fraktionschjef Burkard Dregger. Dadurch würden alle Polizisten unter den Generalverdacht gestellt, "dass ihre polizeilichen Maßnahmen rechtswidrige Diskriminierungen darstellen und zu unterbleiben haben", so Dregger.

Die AfD spricht von eime "Polizeihass-Gesetz" und fordert eine namentliche Abstimmung im Parlament. "Alle Berliner Polizisten sollen sehen, welche Abgeordneten zu ihnen stehen und welche ihnen hinterhältig in den Rücken fallen."

Behrendt: Gesetz für die meisten Polizisten unproblematisch

"Es geht überhaupt nicht darum, einen Generalverdacht gegenüber unserer Polizei auszusprechen", betonte Behrendt. "Ich bin fest davon überzeugt, dass die übergroße Anzahl unserer Polizeibeamten und der anderen Mitarbeiter im öffentlichen Dienst nicht diskriminieren will und nicht diskriminierend handelt. Für die ändert sich durch das neue Gesetz überhaupt nichts." Die von den Polizeigewerkschaften befürchtete Klagewelle werde es nicht geben, sagte Behrendt: Diese Befürchtung habe sich auch beim Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz und der Kennzeichnungspflicht für Polizisten nicht bestätigt.

Zudem gebe das Gesetz Betroffenen keinen Handhabe gegen individuelle Personen. "Die Ansprüche nach dem Gesetz richten sich nicht gegen die einzelnen Polizeibeamten, sondern gegen das Land Berlin."

Der Entwurf sieht vor, dass die betroffene öffentliche Stelle einen Verstoß widerlegen muss, wenn Bürger eine Diskriminierung glaubhaft machen. Die Beweiserleichterung sei ein probates Mittel, weil in der Regel nicht offen diskriminiert werde. "Es wird ja nicht gesagt, du bekommst die Genehmigung nicht, weil du schwarz bist, du bekommst die Genehmigung nicht, weil du eine Frau bist, sondern das läuft in der Regel subtil", sagte Behrendt. Wer Diskriminierung erfahre, habe möglicherweise gegen das Land Berlin einen Schadensersatzanspruch, nicht aber gegen einzelne Beamte. Im Verfahren könnten dann die Beamten darlegen, warum eine bestimmte Entscheidung begründet war.

25 Kommentare

Wir schließen die Kommentarfunktion, wenn die Zahl der Kommentare so groß ist, dass sie nicht mehr zeitnah moderiert werden können. Weiter schließen wir die Kommentarfunktion, wenn die Kommentare sich nicht mehr auf das Thema beziehen oder eine Vielzahl der Kommentare die Regeln unserer Kommentarrichtlinien verletzt. Bei älteren Beiträgen wird die Kommentarfunktion automatisch geschlossen.

  1. 25.

    Ich fordere Herrn Behrendt auf, dies am eigenen Leib in die Praxis umzusetzen und für einen Zeitraum von mindestens 3 Wochen, den einfachen Streifendienst auf Berlin´s Straßen, als "normaler" Polizist (ohne Leibwächter, mit dem entsprechenden Schichtdienst, etc.) zu unterstützen und hautnah mitzuerleben! Als Einsatzort /Revier sollte man, z.B. Bezirke wie Wedding, Neukölln oder die Gegend am Kottbusser Tor auswählen, also nicht etwa den Grunewald .... Es wäre interessant zu erfahren, wie Hr. Behrendt evtl. notwendige Personenkontrollen und all die anderen "Vorgänge", an diesen Orten durchführen würde, ohne seine eigenen Gesetzesvorgaben zu verletzen.
    Als Justizsenator sollten Sie eher mal aktiv werden um notwendigste Änderungen, i.S. Intensivstraftaten nur mit Bewährungsstrafen zu ahnden, besserer Schutz von Rettungskräften, Sexualstraftaten schärfer bestrafen, ebenso Drogenkriminalität, höhere Jugendstrafen bei Wiederholung, Clankriminalität, Sozialbetrug und vieles mehr

  2. 24.

    Weil man Hooligans sucht und nicht etwa Menschen mit einer bestimmten ethnischen Herkunft oder sexuellen Orientierung.

    So sucht man bitte auch Kriminelle und Gewalttäter ohne die Spezialisierung auf eine bestimmte Gruppe. Sonst ist es eben diskriminierend oder rassistisch, weil eine Gruppe im Besonderen überprüft wird (auch die überwiegend unschuldigen Angehörigen dieser Gruppe) und ihnen damit unterstellt, dass sie aufgrund ihrer Herkunft oder sexuellen Orientierung kriminell wären.

    Das ist der Grund. Ich hoffe diese Antwort erreicht sie und ich konnte weiter helfen.

  3. 23.

    Sie versuchen hier leider rhetorisch Kritiker in die Ecke zu stellen. Nach dem Motto, jemand, der das Gesetz kritisiert ist ein notorische "Diskriminierer". Ihr letzter Satz zeigt, weshalb die Sorgen, man werde unter Generalverdacht gestellt, berecihtigt sind. Schlechter Stil Ihrerseits. Und Ihr Beispiel mit dem mutmaßlichen Dieb ist unpassend.

  4. 22.

    Da wird man Ihre Hoffnungen nicht erfüllen können Herr Schulz. Denn Sie befinden sich vollkommen und auf dem vollkommen falschen Dampfer. Sozusagen mit Holzweg.
    Niemand sagt irgendwelchen Polizisten irgendetwas nach. Es gibt nur nun ein Gesetz, das Entschädigung jenem zuspricht der glaubhaft machen kann das er diskriminiert wurde. Ist wie bei Diebstahl. Können Sie glaubhaft machen das Sie bestohlen wurden. Steht Ihnen eine Entschädigung vom Verantwortlichen zu.
    Übrigens hier nicht von einem einzelnen Beamten, sondern von der Verwaltung oder Behörde die dafür Vorsorge zu treffen und die Aufsicht hat, dass solches nicht geschieht.
    Eigentlich also ein ziemlich einfacher und rechtsstaatlicher Sachverhalt. Darin sehen nur Rassisten und Freunde einer obrigkeitsstaatlich freihändig-autoritären Polizei ein Problem.
    Möchten Sie in diese zwielichtige Gesellschaft geraten?

  5. 21.

    Was spricht eigentlich gegen "racial" profiling? Warum sollten z.B. Fußball-Hooligans in der - sagen wir mal -asiatischen Community gesucht werden?

  6. 20.

    mich nervt es nur noch !
    alles was von dem Senat kommt wird in Grund Boden gemacht.

    verboten ist diskriminierung sowieso, also kann ja auch Gesetz erlassen werden welches strittige fälle untersucht, und darüber entscheidet.
    so what ?

    liebe mitkommentatoren,
    bald sind alle Abstandsregelungen für eine kleine zeit ausgesetzt, nutzt bitte diese zeit !

    wenn es euch gibt, macht selber ne Demo,nur mal zu schauen ob es euch ausserhalb der blase überhaupt gibt.
    oder muß da einer alleine sein Fähnchen schwingen ?

  7. 19.

    Es ist unglaublich was hier konstruiert wird um den Eindruck zu erwecken die Polizei müsse in Zukunft sich gegen alles verteidigen. Im Rechtsstaat gilt immer noch im Zweifel für den Angeklagten! Das gilt auch für Polizisten. Und wer leugnet dass es in Deutschland Diskriminierung gibt scheint blind und taub zu sein. aAuch das Scheinargument : fast alle Polizisten diskriminieren nicht- wir brauchen das Gesetz nicht ist völliger Quatsch. Fast alle Menschen betrügen, klauen und morden nicht- dennoch gibt es Gesetze die dies verbieten.

  8. 18.

    Dann sollte jeder Polizist bevor er jemanden anspricht eine Bodycam anschalten damit ihm nichts unterstellt werden kann.

  9. 17.

    Vielen Dank für die Information Herr Behrendt.
    Mir war bisher der Beamtenstatus als absolut wichtig als Bürgerdiener bekannt.
    Wie konnte ich mich nur so irren?
    Jetzt Polizisten und andere öffentlichen Bedienstete als potentiell diskriminierende Beamte auch nur darzustellen darf von einem Justizsenator nicht vertreten werden.
    Ich hoffe und erwarte von einem Rechtsstaat das dieses Gesetz baldigst von politisch neutralen Gerichten gekippt wird.

  10. 15.

    Ich frage mich, ob Sie Nachrichten hören, sehen oder lesen, oder Pressemeldungen der Polizei. Falls nein, machen Sie mal und Sie werden erstaunt sein, dass über Steinwürfe, manchmal sogar aus Hinterhalten, berichtet wird. Jeder dieser Fälle strafbar und nicht hinzunehmen. Unter der Decke gehalten? Nein, bestimmt nicht.
    Ich vermute, die meisten Beleidigungen und Verletzungen kommen gar nicht von links oder rechts oder arabischen Clans, sondern von ganz "normalen" Leuten, besoffen oder auch nicht.

  11. 14.

    Ich hoffe Herr Behrendt springt ein, wenn wirklich niemand mehr Polizeibeamter werden will.

  12. 13.

    Ich finde dieses Gesetz gegen unsere Polizei, die tagtäglich Leben und Gesundheit riskiert - für uns - einen Schlag ins Gesichr.
    Wie kann man sich nur derart gegen die Polizei stellen?
    Mir fehlen echt die Worte.

  13. 12.

    Ich begrüße das Gesetz. Jeder Mensch der in einer Machtposition ist und schnell entscheiden muss, wird froh sein, dass es eine solche Prüfinstanz gibt. Da schließe ich mich selbst ein, als Lehrperson. Ich halte mich selbst auch für diskriminierungsfern. Aber was heißt das schon!? Kann ich das selbst überhaupt einschätzen?

    Vorurteilsfreies Handeln und Entscheiden muss trainiert und kontinuierlich reflektiert werden, denn wir sind eben, ob es uns bewusst ist oder nicht, voll von Vorurteilen und Schubladen. Das muss man selbst wissen und kontinuierlich selbstkritisch berücksichtigen. Deshalb muss ein Fehlverhalten auch unbedingt barrierefrei angezeigt werden können, eben damit es zu einer Überprüfung und Schärfung der Wahrnehmung kommt. Ich denke nichts anderes will das Gesetz: Es ist zum Schutz von Schwachen und gegen ungerechtes Verhalten. Das ist doch die Aufgabe von Gesetzen?!

    Und übrigens: Nicht ein solches Gesetz beschmutzt den Berufsstand. Es sind die Kolleg*innen, die ein solches Gesetz (vermeintlich) ablehnen und die Notwendigkeit dazu nicht sehen. Sie würden den Berufsstand beschmutzen, weil sie Kritik fürchten und selbstgerecht von vornherein ablehnen würden.

    Ganz entgegen der bisherigen Kommentare hier, glaube ich aber: Die allermeisten Personen, die dies beruflich betrifft, werden dieses Gesetz befürworten. Und zwar ganz selbstverständlich!

  14. 11.

    Die Anhängerschaft von Autoritarismus empört sich bei Einschnitten in Behördenwillkür. Als demokratisch kann man sich damit jedoch nicht inszenieren.

    Was auch Behrendt zeigt, ist das nicht hinreichende Verständnis der Wirkungsweise von Diskriminierungen. Am Beispiel Rassismus lassen sich individuelle, strukturelle, institutionelle und historische Ebenen belegen. In der Argumentation fällt Herr Behrendt aber zurück in eine individualisierende, unterkomplexe Sicht auf die Probleme, mit zwei falschen Annahmen. Erstens, Diskriminierungsformen seien v.a. individuell ausgehend und zweitens, v.a. die mutmaßlich unmittelbar Betroffenen von Diskriminierung sollen sich juristisch zur Wehr setzen, statt auf Unterstützung bauen zu können. Rassismus ist ein gesellschafltiches Problem, weswegen Einzelfallansätze, abseits von Justiz, stets irrig sind.

    Es ist eine ausbleibende Rechtsfolge, wenn sich ein Polizist etwa strafbar macht und nur Schadensersatzanspruch besteht.

  15. 10.

    Was hat man denn von diesem Justizsenator erwartet oder von RRG? Als nächstes steht ja dann auch das Demonstrationsrecht zur Debatte, wird schon klasse werden in Berlin.

  16. 9.

    Gute Nacht Berlin! Wer in Berlin noch freiwillig Polizist werden möchte, ist selbst Schuld.
    Hoffentlich wird auch kein anderes Bundesland mehr Polizeikräfte zur Ubterstützung senden. Zur Not muss dann in naher Zukunft die Bundeswehr in Berlin eingesetzt werden. Was solls.. viele Berliner wollen es so. Alle Kriminellen, wie Arabische Clans wird es freuen.

  17. 8.

    Die Afd spricht von einem " Polizeihassgesetz"? Das ist ja ungeheuerlich! Sind das nicht dieselben die Schülerinnen und Schüler beauftragt haben ihre Lehrer zu denunzieren?
    Aber ich denke natürlich steht der Afd die Polizei viel näher ( Wähler ) als den Bildungsvermittlern.

  18. 7.

    Vielleicht hätte der Justizsenator mal 10 Jahre im Sozialamt und im Streifendienst arbeiten sollen, um anschließend in der Gesetzgebung tätig zu werden.
    Demnächst also: Tut der Beamte nicht was der Kunde will, kann der sich diskriminiert fühlen und die Karriere des Beamten beenden. Und das weiß das einschlägige Klientel.

  19. 6.

    Tolle Aussage des Senators, aber er scheint es nicht ganz verstanden zu haben. Da jetzt die Behörde beweisen muss das alles korrekt war und somit ist es ein leichtes erstmal jedes Verfahren zu stoppen bzw. zu Fall zu bringen. Aber was soll man von diesem Senat erwarten.

  20. 5.

    Es ist ungeheuerlich, was RRG sich so ausdenkt um ihrer linken Wählerschaft zu gefallen.
    Die meisten Beamten versehen vorbildlich ihren Dienst und sorgen für unserer aller Sicherheit.
    Oft müssen sie sich im Dienst beleidigen und sogar mit Steinen bewerfen lassen. Egal ob von rechts oder links.
    Das wird aber schön unter der Decke gehalten, denn die Bösen sind immer die Polizisten.
    Bewahre uns Gott vor so einer Regierung auf Bundesebene.
    Es gibt doch genug Gesetze und Regeln für die Polizeiarbeit. Und intern werden diese bei Fehlverhalten auch angewandt. Da muss man nicht gleich einen ganzen Berufstand diffamieren.

  21. 4.

    Klar handeln die meisten Polizisten nicht diskriminierend, aber es wird die meisten unterstellt. Und sei es nur, um vom selbst beganngenen Unrecht abzulenken und die Polizisten oder anderen Amtsträger unter Druck zu setzen. Mit Vorverurteilungen ist man recht schnell, besonders wenn es gegen Polizisten geht. RRG ist davon nicht frei ... und zeigt es immer wieder (wie dieses Gesetz zeigt, somit belege ich meine Aussage)

  22. 3.

    M. E. ist das Gesetz für den vorgeblichen (und scheinbar nicht quantitativ begründeten) Zweck überhaupt nicht erforderlich, sondern dient als Hebel für ganz andere Absichten, die sich offenbaren, wenn man den Gesetzestext in Ruhe liest und überlegt, was die Autoren damit eigentlich erreichen wollen und welche Aktivitäten und Ansprüche die Regelungen neu ermöglichen und finanzieren, die mit konkreter, strafrechtlich relevanter Diskriminierung überhaupt nichts zu tun haben. Zumal es nur um einzelne Arten von Diskriminierung geht und gar nicht um jegliche Diskriminierung. In meinen Augen ist das Gesetz ein Machtinstrument für bestimmte Interessensgruppen.

  23. 2.

    Beichspiel: ein Polizeibeamter nimmt einen Mann fest wegen Drogenbesitz, neben den Mann steht noch ein Mann fragt der Polizeibeamte wer er denn sei, Antwort vom nebenstehenden " ich bin der Ehemann" darauf der Polizeibeamte " Ach so " .
    Wegen diesem " Ach so " erstattet der Ehemann Anzeige wegen Diskriminierung.
    Die Moral von der Geschichte Polizeibeamte werden als Freiwild hingestellt und jedes noch so kleine Wort wird als Diskrimierung bezeichnet.
    Herr Behrend sollte endlich mal sei Job gut machen und nicht mit solchen unnötigen Gesetze kommen. Wenn das Gesetz durch kommt werden viele Beamte wegschauen.

  24. 1.

    Das beruhigt ungemein, dass für die meisten Polisten das Gesetz unproblematisch ist. 51% wären ja auch die meisten. Und vor dem Rest muss man sich halt in acht nehmen. Hr.Behrendt wird schon an der Erziehung arbeiten.
    Wie schaut es denn bei den übrigen Gestzen aus? Halten sich hier auch die "meisten" an Recht und Ordnung und der Rest so wie er will?

Nächster Artikel

Das könnte Sie auch interessieren