Justizsenator Behrendt verteidigt Antidiskriminierungsgesetz - "Die meisten Polizeibeamten handeln nicht diskriminierend"

Als erstes Bundesland gibt sich Berlin ein eigenes Antidiskriminierungsgesetz. Die Opposition befürchtet, dass dadurch vor allem Polizisten unter Generalverdacht gestellt werden. Der Justizsenator weist das zurück und verweist auf real existierende Diskriminierung.
Justizsenator Dirk Behrendt (Bündnis 90/Die Grünen) hat Kritik am geplanten Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) zurückgewiesen. "Es gibt verdammt viele Menschen, die in Erhebungen immer wieder schildern, dass sie auch bei Verwaltungsstellen Diskriminierungserfahrungen machen", sagte er im Inforadio des rbb am Donnerstag, an dem im Abgeordnetenhaus die Abstimmung über den Gesetzentwurf anstand.
Bei den Berichten gehe es etwa um Reaktionen auf beantragte Sozialleistungen, Genehmigungen, die Notengebung in der Schule, aber auch Polizeieinsätze, sagte Behrendt. Ein solches Gesetz sei jahrelang von Behinderten-, Sozial- und Migrantenverbänden gefordert worden.
Farbige Menschen beklagen Diskriminierung
"Was mich bedrückt und worum es geht, ist, dass die Polizei, so schildern es mir jedenfalls schwarze Bekannte im ganzen Stadtgebiet, schwarze Menschen mehr kontrolliert als andere", sagte Behrendt. "Das hat nichts mit kriminalistischem Geschick zu tun, sondern leider, leider in Einzelfällen eben auch mit Ressentiments." Man wolle Betroffenen eine Beweiserleichterung und Schadenersatz ermöglichen, so Behrendt.
Dabei gehe es nicht um begründete Kontrollen, so Behrendt. "Es spricht überhaupt nichts dagegen, wenn die Polizei im Görlitzer Park einen schwarzen Mann kontrolliert, der sich dort Drogenhändler-typisch verhält." Das Gesetz richte sich vielmehr gegen systematische Diskriminierung von Menschen. "Es geht beispielsweise um die Praxis des Racial Profiling, dass die Polizei eben nicht guckt und beobachtet, wer verhält sich wie, völlig unabhängig davon, was er für eine Hautfarbe hat und was er für ein Geschlecht hat."
Das LADG soll Menschen in Berlin vor Diskriminierung durch die Verwaltung schützen. Es wird erwartet, dass das Gesetz aus der Justizsenatsverwaltung im Abgeordnetenhaus eine Mehrheit findet. Aus dem Kreis der Polizeigewerkschaften gab es vorab die Befürchtung, Polizisten müssten künftig beweisen, dass Diskriminierungsvorwürfe gegen sie falsch seien.
Kritik von CDU und AfD
Auch CDU und AfD üben scharfe Kritik. "Mit diesem Gesetz schwächt Rot-Rot-Grün die Polizei, stärkt das organisierte Verbrechen und riskiert den Verlust der Unterstützung durch Polizeibehörden anderer Bundesländer", sagte CDU-Fraktionschjef Burkard Dregger. Dadurch würden alle Polizisten unter den Generalverdacht gestellt, "dass ihre polizeilichen Maßnahmen rechtswidrige Diskriminierungen darstellen und zu unterbleiben haben", so Dregger.
Die AfD spricht von eime "Polizeihass-Gesetz" und fordert eine namentliche Abstimmung im Parlament. "Alle Berliner Polizisten sollen sehen, welche Abgeordneten zu ihnen stehen und welche ihnen hinterhältig in den Rücken fallen."
Behrendt: Gesetz für die meisten Polizisten unproblematisch
"Es geht überhaupt nicht darum, einen Generalverdacht gegenüber unserer Polizei auszusprechen", betonte Behrendt. "Ich bin fest davon überzeugt, dass die übergroße Anzahl unserer Polizeibeamten und der anderen Mitarbeiter im öffentlichen Dienst nicht diskriminieren will und nicht diskriminierend handelt. Für die ändert sich durch das neue Gesetz überhaupt nichts." Die von den Polizeigewerkschaften befürchtete Klagewelle werde es nicht geben, sagte Behrendt: Diese Befürchtung habe sich auch beim Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz und der Kennzeichnungspflicht für Polizisten nicht bestätigt.
Zudem gebe das Gesetz Betroffenen keinen Handhabe gegen individuelle Personen. "Die Ansprüche nach dem Gesetz richten sich nicht gegen die einzelnen Polizeibeamten, sondern gegen das Land Berlin."
Der Entwurf sieht vor, dass die betroffene öffentliche Stelle einen Verstoß widerlegen muss, wenn Bürger eine Diskriminierung glaubhaft machen. Die Beweiserleichterung sei ein probates Mittel, weil in der Regel nicht offen diskriminiert werde. "Es wird ja nicht gesagt, du bekommst die Genehmigung nicht, weil du schwarz bist, du bekommst die Genehmigung nicht, weil du eine Frau bist, sondern das läuft in der Regel subtil", sagte Behrendt. Wer Diskriminierung erfahre, habe möglicherweise gegen das Land Berlin einen Schadensersatzanspruch, nicht aber gegen einzelne Beamte. Im Verfahren könnten dann die Beamten darlegen, warum eine bestimmte Entscheidung begründet war.