Einsätze der Bundespolizei - Geisel und Seehofer einigen sich über Antidiskriminierungsgesetz

Do 25.06.20 | 19:09 Uhr
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Horst Seehofer und Andreas Geisel bei der Innenministerkonferenz Thüringen 2020 im Dorint Hotel. Erfurt, am 17.06.2020. (Quelle: dpa/Michael Kremer)
Bild: dpa/Michael Kremer

Das Berliner Antidiskriminierungsgesetz ist auf viel Kritik gestoßen. Bundesinnenminister Seehofer kündigte gar an, deswegen keine Bundespolizisten mehr nach Berlin entsenden zu wollen. Nun sind die Unstimmigkeiten offenbar ausgeräumt.

Der Streit zwischen dem Bund und dem Land Berlin über das neue Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) ist beigelegt. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) und Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) haben sich am Donnerstag darüber geeinigt, wie das Gesetz künftig angewendet wird.

Seehofer erklärte in einer Mitteilung der Senatsinnenverwaltung, dass er Einsätzen der Bundespolizei in der Hauptstadt jetzt wieder zustimmen könne. Laut Geisel verpflichtet sich Berlin in einer Vereinbarung zur Übernahme von Schadenersatzansprüchen. "Mir ist es sehr wichtig, dass Bundespolizistinnen und Bundespolizisten keine Nachteile entstehen, wenn sie in Berlin zur Unterstützung eingesetzt werden", sagte Seehofer.

Seehofer: Polizei unter Generalverdacht

Der Bundesinnenminister hatte zuvor kritisiert, durch das Gesetz würden Polizisten unter Generalverdacht gestellt. Er hatte angekündigt, bis auf weiteres keine Bundespolizisten mehr nach Berlin zu entsenden. Seehofer und andere Unionspolitiker kritisieren zudem, dass die Beweislast umgekehrt werde - dass also ein beklagter Polizist belegen muss, dass der Diskriminierungsvorwurf gegen ihn zu Unrecht erhoben wird.

"Das LADG ist kein Gesetz gegen die Polizei. Es ist ein Gesetz gegen Diskriminierung", bekräftigte unterdessen Geisel. Idealerweise werde das Gesetz nicht gebraucht, weil sich alle Beschäftigten des öffentlichen Dienstes an die Gesetze halten und ohne zu diskriminieren ihre Arbeit tun.

Innenminister der Länder werden über Umsetzung informiert

Mit dem Gesetz soll Diskriminierung durch Behörden und Beamte geahndet werden können. Als erstes Bundesland hatte Berlin in einem neuen Gesetz beschlossen, dass Behörden wie die Polizei nicht wegen Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Identität und sozialen Status diskriminieren dürfen.

Seehofer und einige Bundesländer befürchteten, dass es Beschwerden auch gegen ihre Polizisten geben könnte, wenn diese etwa zu Großeinsätzen nach Berlin kommen. Nun wurde auch vereinbart, dass die Innenminister der anderen Bundesländer regelmäßig über die Umsetzung des Gesetzes informiert werden.

Sendung: Abendschau, 25.06.2020, 19:30 Uhr

38 Kommentare

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  1. 38.

    Ich bin zwar nicht B.N. aber ich antworte trotzdem. Ihr Versuch der Diffamierung "Die liegt in der Nähe der Politparteien zu Antifa, Autonome, etc, was für sich spricht." schlägt fehl.

    Wenn sie hier als "Betroffene" auftreten, dann beweist das erneut wie rechtsradikal (und somit rassistisch)manche Beamte eingestellt sind.

    Neu an dem Gesetz ist die vereinfachte Klagemöglichkeit und nicht dass was sie hier suggerieren wollen.

  2. 37.

    Hallo B.N.
    anscheinend bist Du nicht sehr gut informiert. Es gibt schon seit sehr langer Zeit ein ADG-Gesetz - gültig in allen EU-Ländern. Zur Umsetzung gibt es bei einer Diskriminierung - egal durch wen (Vermieter, Arbeigeber etc.) entsprechende AD-Anlaufstellen bis hin zu Polizei und Staatsanwaltschaft sowie die Möglichkeit der DIenstausichtsbeschwerde. Warum dann ein ADG nur für Beamte - vornehmlich die Polizei im Blick habend. Ich habe meine Antwort: Die liegt in der Nähe der Politparteien zu Antifa, Autonome, etc, was für sich spricht. Welche Antwort hast Du darauf

  3. 36.

    Hallo B.N.

    anscheinend bist Du nicht sehr gut informiert. Es gibt schon seit sehr langer Zeit ein ADG-Gesetz - gültig in allen EU-Ländern. Zur Umsetzung gibt es bei einer Diskriminierung - egal durch wen (Vermieter, Arbeigeber etc.) entsprechende AD-Anlaufstellen bis hin zu Polizei und Staatsanwaltschaft sowie die Möglichkeit der DIenstausichtsbeschwerde. Warum dann ein ADG nur für Beamte - vornehmlich die Polizei im Blick habend. Ich habe meine Antwort: Die liegt in der Nähe der Politparteien zu Antifa, Autonome, etc, was für sich spricht. Welche Antwort hast Du darauf

  4. 35.

    Slowik wandelt auf den Pfaden von Maaßen. Man sollte mit ihr ebenso verfahren. Sie sollte sich lieber um ihren "Laden kümmern, da hat sie nocht jede Menge unerledigtes zu verarbeiten, z.B. Rechtsextremisten bei der Berliner Polizei, die Terrorserie in Neukölln und den Amri-Skandal.

    Es ist nicht die Aufgabe Gesetze des Souverän zu kritisieren, sondern sie umzusetzen.

  5. 34.

    Wie wir jetzt dank der Aussagen von Frau Slowik wissen, könnten das eine für die Clans interssante und evtl. gewinnbringende Nachricht sein.

  6. 33.

    Könnte mir bitte jemand erklären, weshalb ausschließlich Polizist*innen durch das LADG unter Generalverdacht gestellt werden, zumal offensichtlich und bewiesener Maßen niemand in der Exekutive und Judikative Berlins, behinderte Menschen dem Zwecke der UN-Behindertenrechtskonvention nach wahrnehmen kann. Bis auf die GGO I ist mir keine landeseigene Vorschrift bekannt, die schützende Verhaltensvorgaben beinhaltet. Letztendlich geht es um zumutbare Grundrechtseingriffe, die keine benachteiligenden Wirkungen gegenüber anderen Menschen erzeugen. Nicht nur Polizist*innen könnten sich diskriminierend verhalten.

  7. 32.

    Verstehe diese Aufregung nicht. Gesetze erlässt Landesparlament, Bürger wählt Landtag. Will er solche Politik nicht, wählt er anders. Will er sie, wählt er bei nächster Wahl wieder so. Also, Bürger will Rot-Rot-Grün, Bürger bekommt Rot-Rot-Grün. Einfach, oder?

  8. 31.

    Mit dem Antidiskriminierungsgesetz in Berlin wird eine schon heute nicht mehr funktionierende Verwaltung mit weiterer zusätzlicher Arbeit belastet! Die Folgen tragen alle Bewohner unserer Stadt. Man kann über soviel Ignoranz und unfähige Behördenführung nur den Kopf schütteln. Polizei Berlin, wenn ihr täglich Euren Rücken auch für politische spielchen hinhalten müsst, denkt dran, der Großteil der Bevölkerung unserer Stadt steht hinter Euch!
    Pierre Neumann

  9. 30.

    Das ist in den amtlichen, staatlichen Statistiken nachzulesen, dass bestimmte Nationalitäten bei bestimmten Straftaten weit überrepräsentiert sind. "Aufschluss gibt die vom Bundeskriminalamt erstellte Polizeiliche Kriminalstatistik. 11,5 Prozent der hier lebenden Menschen sind nicht deutscher Herkunft. Die Kriminalstatistik zeigt, dass sie mehr Straftaten begehen als Deutsche. Bei der Gewaltkriminalität meldet das BKA für 2018 einen Anteil von 38,6 Prozent nicht deutscher Tatverdächtiger, das waren knapp 68 000 Personen. Bei einzelnen Delikten war der Beitrag noch höher. " Hier können Sie es nachlesen:
    https://www.tagesspiegel.de/politik/kriminalstatistik-nichtdeutsche-bei-straftaten-ueberdurchschnittlich-vertreten/24854104.html

  10. 29.

    "Das LADG ist kein Gesetz gegen die Polizei. Es ist ein Gesetz gegen Diskriminierung". Das eine schließt das andere nicht aus. Natürlich ist das Gesetz gegen Diskriminierung, vor der aber ohnehin genügend Gesetze schützen, und gleichzeitig ist es gegen die eigenen Polizisten. Der Senat als Dienstherr steht leider überhaupt nicht zu und hinter seinen Beamten, nicht nur bei der Polizei. Es trifft alle staatlich Bediensteten. Und das, obwohl es keinen einzigen begründeten Fall von struktureller Diskriminierung gibt. Jetzt sind die Berliner Beamten auch noch gegenüber Beamten anderer Bundesländer benachteiligt. Ist das nicht auch Diskriminierung?

  11. 28.

    Da sind sie wieder. Modern Talking ist zurück. 2 die sich genauso wenig mögen wie Bohlen und Anders.

  12. 27.

    Nach 15 Verdachtsunabhängigen Kontrollen in Bayern habe ich mich vor langer Zeit entschlossen nach Berlin zu ziehen. Seit dem bin ich noch einmal Kontrolliert worden. Dank rechtswiedrigem Eintrag aus Bayern musste ich auch noch meinen Mund öffnen als sie mich mitten auf der Straße durchsuchten.
    Soweit ich weiß stellt die Bundespolizei, dank Seehofer, jetzt für ihre Schikanen sogar Rechnungen an ihre Opfer. Wenn die nicht mehr nach Berlin kommen um so besser. Das sollte man mal einfach machen.
    Der "Hofer" kommt aus dem Bundesland wo am meisten diskriminiert und kontrolliert wird. Das weiß jeder der mal da war.

  13. 26.

    Werte Dame, wer lebt denn von den unzureichend ermittelten und sogar mit offensichtlichen Lügen garnierten Sachverhalten, wenn nicht die Exekutive und Judikative Deutschlands, indem Selbstbeschäftigung produziert wird? Die Legislative (die Regierungsparteien des Dt. Bundestags) machen es sich mit mangelhaften Gesetzen einfach: Wenn sich zwei streiten, freut sich ein Dritter! Nicht anders sieht es mit dem Antidiskriminierungsgesetz aus, denn die Ausnahmebehörden dürfen also weiterhin diskriminieren und die mehrfach belasteten behinderten Menschen dürfen sich nach psychischer Erschöpfung an das Bundesverfassungsgericht wenden. Schönen Dank auch dieser Institution mit seinen überzogenen Erwartungen!

  14. 25.

    Wie kann die Exekutive und Judikative die Sachverhalte und die Verwaltungsakte prüfen, ohne behinderte Menschen gemäß dem Zweck des UN-Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) wahrnehmen zu können? - Die Bundesregierung und die Landesregierungen verleugnen das Völkerrecht, indem seit über 10 Jahren unfähiges Personal die Staatsgewalt ausübt und dabei eine Verfassungsuntreue an den Tag legt, die bei mir Verachtung erzeugt. Schauen Sie sich die Kleingeistigkeit von HartzIV an und ebenso werden behinderte Menschen als staatliche Sparschweine missbraucht und kaputt gespielt.

  15. 24.

    Stimmt,mal in die Schuhe derer zu steigen, für die ein Gesetz oder eine Verordnung gelten soll, würde ja vllt. so manchen Horizont erweitern. Das betrifft den Alltag von Polizei und Rettungskräften aber auch den Alltag
    der Mediziner und Pflegekräfte - Klatschen reicht nicht-
    Der Alltag der LKW-Fahrer,die uns durch die Krise begleitet haben ,ebenso wie die Angestellten im Einzelhandel. Systemrelevant aber schlecht bezahlt.
    Die Liste lässt sich problemlos verlängern.
    Und auch das Thema Barrierefreiheit im öffentlichen Raum und in öffentlichen Gebäuden:
    Selbst mal mit Krücken und auch Rollstuhl durch die Stadt und zu Ämtern. Das bringt sicher viele Erkenntnisse über defekte Aufzüge und Rolltreppen im ÖPNV, fehlende Bordsteinabsenkungen,Umwege und Hindernisse in Behörden, usw. obwohl dort oft schon räumlich viel getan wurde. Alles was für den Rolli geeignet ist,hilft auch Eltern mit Kinderwagen.

  16. 23.

    Wenn ich diese Kommentare lese, wird mi übel! Unsere Polizei hält für die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung den Kopf hin und riskiert ihre eigene Gesundheit und ihr Leben. Chaoten und Clans versuchen unsere Stadt unsicher zu machen. Pöpeleien gegen Polizisten sind an der Tagesordnung. Die Grünen sind fie ersten, die nach der Polizei rufen, wenn sie Schutz brauchen ! Die Umkehrung der Beweislast ist ein Skandal. Alle, die diesm blödsinnigen Gesetz zugestimmt haben und ihre Beführworter sollen mal 1 Jahr Polizeidienst machen und auch so bezahlt werden
    Ich bin mir sicher es würde ein Umdenken stattfinden!

  17. 22.

    "Man muss ja nur mal behaupten, dass man diskriminiert wurde..."

    Auch sie haben sich das Gesetz nicht durchgelesen, sonst würden sie nicht solchen Unsinn schreiben.

    "Und wie ist es bei Delikten, die (ganz objektiv und nüchtern betrachtet) überwiegend von bestimmen Ethnien oder von Menschen bestimmter Nationalitäten begangen werden?"*

    Sie liefern umgehend den Grund dafür warum dieses Gesetz so wichtig ist. Rassismus ist ein Alltagsproblem, wie sie gerade eindrucksvoll beweisen.

    "Darf die Polizei bspw. an bestimmten Drogen-Umschlagplätzen gezielt die dort befindlichen Verdächtigen untersuchen?"

    Das berechtigt sogar eine verdachts- und anlasslose Kontrolle. Racial Profiling hingegen ist Rassismus.

    * Meinen sie damit etwa "alle Polen klauen Autos" oder "alle Südländer haben ein Messer" oder was man in ihren Kreisen sonst so noch als "ganz objektiv und nüchtern betrachtet" ansieht?

  18. 21.

    Ganz genau!! Und dann suchen Sie sich einen Anwalt, der gerade Zeit hat und schnell ein paar Euro verdienen möchte, der holt dann für Sie ein schönes Sümmchen Schadenersatz raus. Ich wünsche viel Erfolg!! (Ironie aus. So wird es nämlich laufen.)

  19. 20.

    Ich stelle im übrigen niemanden unter Generalverdacht, aber Fragen für den Fall "Was ist wenn" muss wohl erlaubt sein.
    Ich schreibe das, was ich denke. Was Sie daraus machen und verstehen, liegt nicht in meiner, sondern in Ihrer Verantwortung!

  20. 19.

    Tja Oliver, mir geschehen tatsächlich immer wieder mal Dinge, die einfach wirklich unglaublich sind!
    Aber ich stimme Ihnen zu, habe mich doch etwas undeutlich ausgedrückt für Leute, die nur Wörter lesen.
    Ich wollte damit zum Ausdruck bringen, dass es nicht sein kann, dass das Land Berlin (nur im Fall der Fälle) für Schadensersatz aufkommen muss, der gar nicht von Berliner Beamten ausging! Das Gesetz suggeriert in meinen Augen, dass man in Berlin nicht diskriminiert werden darf (bzw erleichtert Schadenersatz erhält), in anderen Bundesländern aber schon, oder was? Oder Nichtberliner werden hier für Diskriminierung nicht belangt, übernimmt ja das Land. Die Berliner Polizei sollte dann einfach bei Großeinsätzen diese Füße hochlegen und den Rest ihren angerückten Kollegen machen lassen, dann sind sie auf der sicheren Seite!
    Ich glaube nicht, dass dieses Gesetz langfristig Erfolg haben und genutzt werden wird.

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