Einsätze der Bundespolizei - Geisel und Seehofer einigen sich über Antidiskriminierungsgesetz
Das Berliner Antidiskriminierungsgesetz ist auf viel Kritik gestoßen. Bundesinnenminister Seehofer kündigte gar an, deswegen keine Bundespolizisten mehr nach Berlin entsenden zu wollen. Nun sind die Unstimmigkeiten offenbar ausgeräumt.
Der Streit zwischen dem Bund und dem Land Berlin über das neue Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) ist beigelegt. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) und Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) haben sich am Donnerstag darüber geeinigt, wie das Gesetz künftig angewendet wird.
Seehofer erklärte in einer Mitteilung der Senatsinnenverwaltung, dass er Einsätzen der Bundespolizei in der Hauptstadt jetzt wieder zustimmen könne. Laut Geisel verpflichtet sich Berlin in einer Vereinbarung zur Übernahme von Schadenersatzansprüchen. "Mir ist es sehr wichtig, dass Bundespolizistinnen und Bundespolizisten keine Nachteile entstehen, wenn sie in Berlin zur Unterstützung eingesetzt werden", sagte Seehofer.
Seehofer: Polizei unter Generalverdacht
Der Bundesinnenminister hatte zuvor kritisiert, durch das Gesetz würden Polizisten unter Generalverdacht gestellt. Er hatte angekündigt, bis auf weiteres keine Bundespolizisten mehr nach Berlin zu entsenden. Seehofer und andere Unionspolitiker kritisieren zudem, dass die Beweislast umgekehrt werde - dass also ein beklagter Polizist belegen muss, dass der Diskriminierungsvorwurf gegen ihn zu Unrecht erhoben wird.
"Das LADG ist kein Gesetz gegen die Polizei. Es ist ein Gesetz gegen Diskriminierung", bekräftigte unterdessen Geisel. Idealerweise werde das Gesetz nicht gebraucht, weil sich alle Beschäftigten des öffentlichen Dienstes an die Gesetze halten und ohne zu diskriminieren ihre Arbeit tun.
Innenminister der Länder werden über Umsetzung informiert
Mit dem Gesetz soll Diskriminierung durch Behörden und Beamte geahndet werden können. Als erstes Bundesland hatte Berlin in einem neuen Gesetz beschlossen, dass Behörden wie die Polizei nicht wegen Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Identität und sozialen Status diskriminieren dürfen.
Seehofer und einige Bundesländer befürchteten, dass es Beschwerden auch gegen ihre Polizisten geben könnte, wenn diese etwa zu Großeinsätzen nach Berlin kommen. Nun wurde auch vereinbart, dass die Innenminister der anderen Bundesländer regelmäßig über die Umsetzung des Gesetzes informiert werden.
Sendung: Abendschau, 25.06.2020, 19:30 Uhr