Einsätze der Bundespolizei - Geisel und Seehofer einigen sich über Antidiskriminierungsgesetz

Do 25.06.20 | 19:09 Uhr
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Horst Seehofer und Andreas Geisel bei der Innenministerkonferenz Thüringen 2020 im Dorint Hotel. Erfurt, am 17.06.2020. (Quelle: dpa/Michael Kremer)
Bild: dpa/Michael Kremer

Das Berliner Antidiskriminierungsgesetz ist auf viel Kritik gestoßen. Bundesinnenminister Seehofer kündigte gar an, deswegen keine Bundespolizisten mehr nach Berlin entsenden zu wollen. Nun sind die Unstimmigkeiten offenbar ausgeräumt.

Der Streit zwischen dem Bund und dem Land Berlin über das neue Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) ist beigelegt. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) und Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) haben sich am Donnerstag darüber geeinigt, wie das Gesetz künftig angewendet wird.

Seehofer erklärte in einer Mitteilung der Senatsinnenverwaltung, dass er Einsätzen der Bundespolizei in der Hauptstadt jetzt wieder zustimmen könne. Laut Geisel verpflichtet sich Berlin in einer Vereinbarung zur Übernahme von Schadenersatzansprüchen. "Mir ist es sehr wichtig, dass Bundespolizistinnen und Bundespolizisten keine Nachteile entstehen, wenn sie in Berlin zur Unterstützung eingesetzt werden", sagte Seehofer.

Seehofer: Polizei unter Generalverdacht

Der Bundesinnenminister hatte zuvor kritisiert, durch das Gesetz würden Polizisten unter Generalverdacht gestellt. Er hatte angekündigt, bis auf weiteres keine Bundespolizisten mehr nach Berlin zu entsenden. Seehofer und andere Unionspolitiker kritisieren zudem, dass die Beweislast umgekehrt werde - dass also ein beklagter Polizist belegen muss, dass der Diskriminierungsvorwurf gegen ihn zu Unrecht erhoben wird.

"Das LADG ist kein Gesetz gegen die Polizei. Es ist ein Gesetz gegen Diskriminierung", bekräftigte unterdessen Geisel. Idealerweise werde das Gesetz nicht gebraucht, weil sich alle Beschäftigten des öffentlichen Dienstes an die Gesetze halten und ohne zu diskriminieren ihre Arbeit tun.

Innenminister der Länder werden über Umsetzung informiert

Mit dem Gesetz soll Diskriminierung durch Behörden und Beamte geahndet werden können. Als erstes Bundesland hatte Berlin in einem neuen Gesetz beschlossen, dass Behörden wie die Polizei nicht wegen Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Identität und sozialen Status diskriminieren dürfen.

Seehofer und einige Bundesländer befürchteten, dass es Beschwerden auch gegen ihre Polizisten geben könnte, wenn diese etwa zu Großeinsätzen nach Berlin kommen. Nun wurde auch vereinbart, dass die Innenminister der anderen Bundesländer regelmäßig über die Umsetzung des Gesetzes informiert werden.

Sendung: Abendschau, 25.06.2020, 19:30 Uhr

38 Kommentare

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  1. 38.

    Ich bin zwar nicht B.N. aber ich antworte trotzdem. Ihr Versuch der Diffamierung "Die liegt in der Nähe der Politparteien zu Antifa, Autonome, etc, was für sich spricht." schlägt fehl.

    Wenn sie hier als "Betroffene" auftreten, dann beweist das erneut wie rechtsradikal (und somit rassistisch)manche Beamte eingestellt sind.

    Neu an dem Gesetz ist die vereinfachte Klagemöglichkeit und nicht dass was sie hier suggerieren wollen.

  2. 37.

    Hallo B.N.
    anscheinend bist Du nicht sehr gut informiert. Es gibt schon seit sehr langer Zeit ein ADG-Gesetz - gültig in allen EU-Ländern. Zur Umsetzung gibt es bei einer Diskriminierung - egal durch wen (Vermieter, Arbeigeber etc.) entsprechende AD-Anlaufstellen bis hin zu Polizei und Staatsanwaltschaft sowie die Möglichkeit der DIenstausichtsbeschwerde. Warum dann ein ADG nur für Beamte - vornehmlich die Polizei im Blick habend. Ich habe meine Antwort: Die liegt in der Nähe der Politparteien zu Antifa, Autonome, etc, was für sich spricht. Welche Antwort hast Du darauf

  3. 36.

    Hallo B.N.

    anscheinend bist Du nicht sehr gut informiert. Es gibt schon seit sehr langer Zeit ein ADG-Gesetz - gültig in allen EU-Ländern. Zur Umsetzung gibt es bei einer Diskriminierung - egal durch wen (Vermieter, Arbeigeber etc.) entsprechende AD-Anlaufstellen bis hin zu Polizei und Staatsanwaltschaft sowie die Möglichkeit der DIenstausichtsbeschwerde. Warum dann ein ADG nur für Beamte - vornehmlich die Polizei im Blick habend. Ich habe meine Antwort: Die liegt in der Nähe der Politparteien zu Antifa, Autonome, etc, was für sich spricht. Welche Antwort hast Du darauf

  4. 35.

    Slowik wandelt auf den Pfaden von Maaßen. Man sollte mit ihr ebenso verfahren. Sie sollte sich lieber um ihren "Laden kümmern, da hat sie nocht jede Menge unerledigtes zu verarbeiten, z.B. Rechtsextremisten bei der Berliner Polizei, die Terrorserie in Neukölln und den Amri-Skandal.

    Es ist nicht die Aufgabe Gesetze des Souverän zu kritisieren, sondern sie umzusetzen.

  5. 34.

    Wie wir jetzt dank der Aussagen von Frau Slowik wissen, könnten das eine für die Clans interssante und evtl. gewinnbringende Nachricht sein.

  6. 33.

    Könnte mir bitte jemand erklären, weshalb ausschließlich Polizist*innen durch das LADG unter Generalverdacht gestellt werden, zumal offensichtlich und bewiesener Maßen niemand in der Exekutive und Judikative Berlins, behinderte Menschen dem Zwecke der UN-Behindertenrechtskonvention nach wahrnehmen kann. Bis auf die GGO I ist mir keine landeseigene Vorschrift bekannt, die schützende Verhaltensvorgaben beinhaltet. Letztendlich geht es um zumutbare Grundrechtseingriffe, die keine benachteiligenden Wirkungen gegenüber anderen Menschen erzeugen. Nicht nur Polizist*innen könnten sich diskriminierend verhalten.

  7. 32.

    Verstehe diese Aufregung nicht. Gesetze erlässt Landesparlament, Bürger wählt Landtag. Will er solche Politik nicht, wählt er anders. Will er sie, wählt er bei nächster Wahl wieder so. Also, Bürger will Rot-Rot-Grün, Bürger bekommt Rot-Rot-Grün. Einfach, oder?

  8. 31.

    Mit dem Antidiskriminierungsgesetz in Berlin wird eine schon heute nicht mehr funktionierende Verwaltung mit weiterer zusätzlicher Arbeit belastet! Die Folgen tragen alle Bewohner unserer Stadt. Man kann über soviel Ignoranz und unfähige Behördenführung nur den Kopf schütteln. Polizei Berlin, wenn ihr täglich Euren Rücken auch für politische spielchen hinhalten müsst, denkt dran, der Großteil der Bevölkerung unserer Stadt steht hinter Euch!
    Pierre Neumann

  9. 30.

    Das ist in den amtlichen, staatlichen Statistiken nachzulesen, dass bestimmte Nationalitäten bei bestimmten Straftaten weit überrepräsentiert sind. "Aufschluss gibt die vom Bundeskriminalamt erstellte Polizeiliche Kriminalstatistik. 11,5 Prozent der hier lebenden Menschen sind nicht deutscher Herkunft. Die Kriminalstatistik zeigt, dass sie mehr Straftaten begehen als Deutsche. Bei der Gewaltkriminalität meldet das BKA für 2018 einen Anteil von 38,6 Prozent nicht deutscher Tatverdächtiger, das waren knapp 68 000 Personen. Bei einzelnen Delikten war der Beitrag noch höher. " Hier können Sie es nachlesen:
    https://www.tagesspiegel.de/politik/kriminalstatistik-nichtdeutsche-bei-straftaten-ueberdurchschnittlich-vertreten/24854104.html

  10. 29.

    "Das LADG ist kein Gesetz gegen die Polizei. Es ist ein Gesetz gegen Diskriminierung". Das eine schließt das andere nicht aus. Natürlich ist das Gesetz gegen Diskriminierung, vor der aber ohnehin genügend Gesetze schützen, und gleichzeitig ist es gegen die eigenen Polizisten. Der Senat als Dienstherr steht leider überhaupt nicht zu und hinter seinen Beamten, nicht nur bei der Polizei. Es trifft alle staatlich Bediensteten. Und das, obwohl es keinen einzigen begründeten Fall von struktureller Diskriminierung gibt. Jetzt sind die Berliner Beamten auch noch gegenüber Beamten anderer Bundesländer benachteiligt. Ist das nicht auch Diskriminierung?

  11. 28.

    Da sind sie wieder. Modern Talking ist zurück. 2 die sich genauso wenig mögen wie Bohlen und Anders.

  12. 27.

    Nach 15 Verdachtsunabhängigen Kontrollen in Bayern habe ich mich vor langer Zeit entschlossen nach Berlin zu ziehen. Seit dem bin ich noch einmal Kontrolliert worden. Dank rechtswiedrigem Eintrag aus Bayern musste ich auch noch meinen Mund öffnen als sie mich mitten auf der Straße durchsuchten.
    Soweit ich weiß stellt die Bundespolizei, dank Seehofer, jetzt für ihre Schikanen sogar Rechnungen an ihre Opfer. Wenn die nicht mehr nach Berlin kommen um so besser. Das sollte man mal einfach machen.
    Der "Hofer" kommt aus dem Bundesland wo am meisten diskriminiert und kontrolliert wird. Das weiß jeder der mal da war.

  13. 26.

    Werte Dame, wer lebt denn von den unzureichend ermittelten und sogar mit offensichtlichen Lügen garnierten Sachverhalten, wenn nicht die Exekutive und Judikative Deutschlands, indem Selbstbeschäftigung produziert wird? Die Legislative (die Regierungsparteien des Dt. Bundestags) machen es sich mit mangelhaften Gesetzen einfach: Wenn sich zwei streiten, freut sich ein Dritter! Nicht anders sieht es mit dem Antidiskriminierungsgesetz aus, denn die Ausnahmebehörden dürfen also weiterhin diskriminieren und die mehrfach belasteten behinderten Menschen dürfen sich nach psychischer Erschöpfung an das Bundesverfassungsgericht wenden. Schönen Dank auch dieser Institution mit seinen überzogenen Erwartungen!

  14. 25.

    Wie kann die Exekutive und Judikative die Sachverhalte und die Verwaltungsakte prüfen, ohne behinderte Menschen gemäß dem Zweck des UN-Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) wahrnehmen zu können? - Die Bundesregierung und die Landesregierungen verleugnen das Völkerrecht, indem seit über 10 Jahren unfähiges Personal die Staatsgewalt ausübt und dabei eine Verfassungsuntreue an den Tag legt, die bei mir Verachtung erzeugt. Schauen Sie sich die Kleingeistigkeit von HartzIV an und ebenso werden behinderte Menschen als staatliche Sparschweine missbraucht und kaputt gespielt.

  15. 24.

    Stimmt,mal in die Schuhe derer zu steigen, für die ein Gesetz oder eine Verordnung gelten soll, würde ja vllt. so manchen Horizont erweitern. Das betrifft den Alltag von Polizei und Rettungskräften aber auch den Alltag
    der Mediziner und Pflegekräfte - Klatschen reicht nicht-
    Der Alltag der LKW-Fahrer,die uns durch die Krise begleitet haben ,ebenso wie die Angestellten im Einzelhandel. Systemrelevant aber schlecht bezahlt.
    Die Liste lässt sich problemlos verlängern.
    Und auch das Thema Barrierefreiheit im öffentlichen Raum und in öffentlichen Gebäuden:
    Selbst mal mit Krücken und auch Rollstuhl durch die Stadt und zu Ämtern. Das bringt sicher viele Erkenntnisse über defekte Aufzüge und Rolltreppen im ÖPNV, fehlende Bordsteinabsenkungen,Umwege und Hindernisse in Behörden, usw. obwohl dort oft schon räumlich viel getan wurde. Alles was für den Rolli geeignet ist,hilft auch Eltern mit Kinderwagen.

  16. 23.

    Wenn ich diese Kommentare lese, wird mi übel! Unsere Polizei hält für die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung den Kopf hin und riskiert ihre eigene Gesundheit und ihr Leben. Chaoten und Clans versuchen unsere Stadt unsicher zu machen. Pöpeleien gegen Polizisten sind an der Tagesordnung. Die Grünen sind fie ersten, die nach der Polizei rufen, wenn sie Schutz brauchen ! Die Umkehrung der Beweislast ist ein Skandal. Alle, die diesm blödsinnigen Gesetz zugestimmt haben und ihre Beführworter sollen mal 1 Jahr Polizeidienst machen und auch so bezahlt werden
    Ich bin mir sicher es würde ein Umdenken stattfinden!

  17. 22.

    "Man muss ja nur mal behaupten, dass man diskriminiert wurde..."

    Auch sie haben sich das Gesetz nicht durchgelesen, sonst würden sie nicht solchen Unsinn schreiben.

    "Und wie ist es bei Delikten, die (ganz objektiv und nüchtern betrachtet) überwiegend von bestimmen Ethnien oder von Menschen bestimmter Nationalitäten begangen werden?"*

    Sie liefern umgehend den Grund dafür warum dieses Gesetz so wichtig ist. Rassismus ist ein Alltagsproblem, wie sie gerade eindrucksvoll beweisen.

    "Darf die Polizei bspw. an bestimmten Drogen-Umschlagplätzen gezielt die dort befindlichen Verdächtigen untersuchen?"

    Das berechtigt sogar eine verdachts- und anlasslose Kontrolle. Racial Profiling hingegen ist Rassismus.

    * Meinen sie damit etwa "alle Polen klauen Autos" oder "alle Südländer haben ein Messer" oder was man in ihren Kreisen sonst so noch als "ganz objektiv und nüchtern betrachtet" ansieht?

  18. 21.

    Ganz genau!! Und dann suchen Sie sich einen Anwalt, der gerade Zeit hat und schnell ein paar Euro verdienen möchte, der holt dann für Sie ein schönes Sümmchen Schadenersatz raus. Ich wünsche viel Erfolg!! (Ironie aus. So wird es nämlich laufen.)

  19. 20.

    Ich stelle im übrigen niemanden unter Generalverdacht, aber Fragen für den Fall "Was ist wenn" muss wohl erlaubt sein.
    Ich schreibe das, was ich denke. Was Sie daraus machen und verstehen, liegt nicht in meiner, sondern in Ihrer Verantwortung!

  20. 19.

    Tja Oliver, mir geschehen tatsächlich immer wieder mal Dinge, die einfach wirklich unglaublich sind!
    Aber ich stimme Ihnen zu, habe mich doch etwas undeutlich ausgedrückt für Leute, die nur Wörter lesen.
    Ich wollte damit zum Ausdruck bringen, dass es nicht sein kann, dass das Land Berlin (nur im Fall der Fälle) für Schadensersatz aufkommen muss, der gar nicht von Berliner Beamten ausging! Das Gesetz suggeriert in meinen Augen, dass man in Berlin nicht diskriminiert werden darf (bzw erleichtert Schadenersatz erhält), in anderen Bundesländern aber schon, oder was? Oder Nichtberliner werden hier für Diskriminierung nicht belangt, übernimmt ja das Land. Die Berliner Polizei sollte dann einfach bei Großeinsätzen diese Füße hochlegen und den Rest ihren angerückten Kollegen machen lassen, dann sind sie auf der sicheren Seite!
    Ich glaube nicht, dass dieses Gesetz langfristig Erfolg haben und genutzt werden wird.

  21. 18.

    so wie Sie schreiben werden Sie jeden Tag diskriminiert.Das glaubt kein Mensch. So ein Blödsinn das Sie Polizei und Behörde unter Generalverdacht stellen. Dieser Schuß wird nach hinten losgehen.

  22. 17.

    Wie wäre es, wenn die Berliner Polizei einfach aufgelöst werden würde? Oder vllt gleich der ganze öffentliche Dienst? Dann muss kein armer unbescholtener Berliner mehr Angst haben, von diesem diskriminiert zu werden.

  23. 16.

    Nur kein Neid. Bewerben Sie sich und wenn Sie alle Prüfungen bestehen und auch die weiteren Voraussetzungen für den Beruf erfüllen, können Sie als Polizeibeamter beweisen,dass Sie es besser können.
    Und nicht wundern,wenn Sie dann bei irgendeinem Einsatz Bekanntschaft mit der zunehmenden Gewalt und Verrohung Ihrer Mitmenschen machen müssen. Sie werden ja dann fürstlich bezahlt und sind Beamter. Das haben Sie sich dann nach Aussagen mancher Spezis mit der Berufswahl selbst ausgesucht.

  24. 15.

    Als ob die Polizei schlecht verdient. Beamte noch dazu. Da hält sich mein Mitleid über irgendwelchen Vorübergehenden Beförderungsstop in Grenzen.

  25. 14.

    Ich stimme Ihnen zwar im Grundgedanken zu, aber unabhängig davon was man vom Berliner Stadtschloss oder dem Humboldtforum hält, wird und wurde der Bau und der Umzug der Staatlichen Museen zu Berlin vor allem vom Bund (insbesondere auch BKM) finanziert, der Vergleich des am falschen Platz locker sitzenden Geldes hinkt in diesem Fall also ein wenig.

  26. 13.

    Nicht alles glauben, was Herr Seehofer alles so ankündigt! Er ändert nämlich schnell seine Meinung und knickt schnell ein!

  27. 12.

    Wenn ich in eine Polizeikontrolle gerate, könnte ich behaupten warum gerade ich? Bin ich diskriminiert worden? :)

  28. 11.

    Herr Seehofer ist schon lange unglaubwürdig. Erst zeigt er Kante und fünf Minuten später geht er kleinlaut von der Bühne. Und Herr Geisel steht lachend auf der Politikbühne. Er bekommt zwar Angriife von rechts und links nicht in den Griff, aber er stellt alle öffentlich Bediensteten unter Generalverdacht. Weiter so, die Angestellten sind stolz auf ihren obersten Arbeitgeber.

  29. 10.

    Das SGB IX gilt nicht nur für Menschen mit Behinderung ,die die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Mit dem
    Nachweis über den rechtmäßigen Aufenthalt müssen nur
    Nicht - EU - Bürger eine amtliche Bescheinigung über ihren Aufenthaltsstatus vorlegen um ebenfalls einen Antrag stellen zu können.
    Mit Völkerrecht meinen Sie vermutlich die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
    Mit dem BTHG vom Dez. 2016 und den stetigen Ergänzungen werden mehr Möglichkeiten der Teilhabe und mehr Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen geschaffen. "Behindertenabzocke durch Leistungsverweigerung"? Ablehnungen kann man im Wege des Widerspruchs,der Klage etc. überprüfen lassen,ohne dass dafür Verwaltungsgebühren oder Gerichtskosten entstehen.
    Das ist dann auch kein Fall für das neue Landesdiskriminierungsgesetz,wenn nachweislich bestimmte Voraussetzungen für eine Bewilligung nicht erfüllt werden.

  30. 9.

    Ich halte dieses Gesetz für einen großen Unsinn. Das werden Sie spätestens dann merken, wenn (vermutlich nicht wenige) findige Menschen herausbekommen, dass man da schöne Schmerzensgeld-Ansprüche locker durchsetzen kann (die Anwälte bekommen auch ein schönes Zusatzgeschäft). Man muss ja nur mal behaupten, dass man diskriminiert wurde... Und wie ist es bei Delikten, die (ganz objektiv und nüchtern betrachtet) überwiegend von bestimmen Ethnien oder von Menschen bestimmter Nationalitäten begangen werden? Darf die Polizei bspw. an bestimmten Drogen-Umschlagplätzen gezielt die dort befindlichen Verdächtigen untersuchen? Oder hat die Polizei dann gleich eine Diskriminierungsklage an der Backe??

  31. 8.

    Nur die Berliner Polizisten sind dem Senat schutzlos ausgeliefert, inkl. Beförderungsstopp etc. Und was macht die sonstige Berliner Politik? Nichts ... Und die Interessenvertretungen der Polizei? Hacken zusammenschlagen ...

  32. 7.

    Ja mei der Seehofer Horst, erst einmal Krawall schlagen dann dich informieren.

  33. 6.

    Wenn das Gesetz nicht benötigt wird, warum wurde es erstellt? Mich würde interessieren, aus welchen Gründen man andere denn diskriminieren darf. Hätte die Berliner Politik doch auch benennen können.

  34. 5.

    Es ging Seehofer also nur ums Geld, nicht um die weißen Westen der BundespolizistInnen...

    Aber Berlin hat genug Geld, wie man an dem furchbaren Berliner Stadtschloss sehen kann.

    Egal, das Gesetz ist richtig und sollte weltweit Anwendung finden.

  35. 4.

    Herr Seehofer ist wieder mal eingeknickt

  36. 3.

    "Zu den Menschen mit Behinderungen zählen Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können." - Eine meiner größten Barrieren sind unfähige, ignorante und unsensible Politiker*innen wie auch Richterpersonen, die das Völkerrecht nicht umsetzen wollen. Denn dies hat zur Folge, dass seit über zehn Jahren keine wirksamen Gesetze in Kraft sind. Behindertenabzocke durch Leistungsverweigerung ist eine Tatsache von mehreren!

  37. 2.

    Das Seehofer, der einer Partei angehört, die Minderheiten beleidigt und gegen sie hetzt, ein Problem mit Antidiskriminierung hat, ist ja nicht überraschend.

  38. 1.

    "Idealerweise werde das Gesetz nicht gebraucht, weil sich alle Beschäftigten des öffentlichen Dienstes an die Gesetze halten "
    Danke für den Schenkelklopfer am Abend, lange nicht mehr gelacht!
    Und was wenn nicht, Herr Geisel? Was ist, wenn die Berliner sich daran halten, aber die Aushilfsbayern nicht? Zahlt dann auch das Land Berlin die Schadensersatzansprüche oder reichen Sie die Quittung dann beim Land Bayern ein?
    Und was ist mit mir als Berliner Bürger, für den das Gesetz ja u.a. mit verabschiedet wurde? In Berlin alles klar, aber was, wenn ich in Baden/Württemberg oder NRW diskriminiert werde? Ist auch dann Berlin zuständig oder habe ich nur in Berlin Anspruch auf respektvolle Behandlung von Polizei und Behörden?

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