Berliner Senat - Ombudsstelle für Diskrimierungsfälle startet im Spätsommer

Mo 08.06.20 | 17:52 Uhr
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Symbolbild - Im Wartebereich eines Amtes sitzen Menschen (Bild: imago-images/Sari)
Bild: imago-images/Sari

Die im Rahmen des neuen Landesantidiskriminierungsgesetztes (LADG) geplante Ombudsstelle soll im August oder September ihre Arbeit aufnehmen. Die Vorbereitungen darauf laufen bereits, wie die Senatsverwaltung für Justiz und Antidiskriminierung am Montag mitteilte.

Die Ombudsstelle soll Menschen, die sich an sie wenden, kostenfrei bei der Durchsetzung ihrer Rechte beraten und unterstützen. Grundsätzlich könne jede Person, die der Ansicht ist, in Behörden des Landes diskriminiert worden zu sein, ihre Hilfe in Anspruch nehmen, so die Justizverwaltung. Es ist aber nicht verpflichtend, sie einzuschalten.

Schlichtungsstelle mit Vollmachten

Die Ombudsstelle hat nach Auskunft der Justizverwaltung die Möglichkeit, Sachverständige hinzuzuziehen, Gutachten einzuholen, Beschwerden weiterzuvermitteln, Einsicht in die Akten zu nehmen und auf eine gütliche Streitbeilegung hinzuwirken. Die öffentlichen Stellen sind ihr gegenüber verpflichtet, sie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen, Auskünfte zu erteilen und die erbetenen Stellungnahmen abzugeben.

Das Berliner Abgeordnetenhaus hatte das Landesantidiskriminierungsgesetz am vergangenen Donnerstag beschlossen. Es soll Menschen in Berlin vor Diskriminierung von Seiten der Behörden schützen und auch Schadenersatzansprüche möglich machen. Mit der geplanten Ombudsstelle schafft das Land einen Behördenweg, der vor einer juristischen Auseinandersetzung zu einer Lösung führen kann.

Sendung: Inforadio, 8. 7. 2020, 14.20 Uhr

3 Kommentare

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  1. 3.

    Wieviele Mitarbeiter werden dort beschäftigt werden und wie hoch ist deren Gehalt ?

  2. 2.

    Na dann hoffen wir mal, das die Ombudsstelle den mutmaßlich diskriminierten Personen schnell und unbürokratisch klar macht, das sich die Entschädigungszahlungen nur bei Landesbehörden und nicht bei Bundesbehörden durchsetzen lassen.

    Sowohl die Arbeitsagenturen, als auch die Jobcenter sind eben Bundesbehörden, bzw. gemeinsame Einrichtungen und fallen insofern nicht unter das LADG.


  3. 1.

    Klasse, dann kann ich mich auch diese Ombudsstelle wenden, weil ich mich in meiner Behörde mit einem Frauenanteil von 75% als männliche Person auch diskriminiert fühle? Es gibt nämlich eine Frauenbeauftragte, weil es das Gesetz so vorschreibt - ich als Angehöriger einer Minderheit mich dort nicht entsprechend vertreten fühle, da meine Vorschläge, einen Männerbeauftragten aufgrund der mittlerweile verzerrten Quote, immer fein ins Nichts laufen. Schöne tolle Welt. Nur noch Extreme - keine echte Gleichbehandlung mehr.

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