Berliner Senat -

Die im Rahmen des neuen Landesantidiskriminierungsgesetztes (LADG) geplante Ombudsstelle soll im August oder September ihre Arbeit aufnehmen. Die Vorbereitungen darauf laufen bereits, wie die Senatsverwaltung für Justiz und Antidiskriminierung am Montag mitteilte.
Die Ombudsstelle soll Menschen, die sich an sie wenden, kostenfrei bei der Durchsetzung ihrer Rechte beraten und unterstützen. Grundsätzlich könne jede Person, die der Ansicht ist, in Behörden des Landes diskriminiert worden zu sein, ihre Hilfe in Anspruch nehmen, so die Justizverwaltung. Es ist aber nicht verpflichtend, sie einzuschalten.
Schlichtungsstelle mit Vollmachten
Die Ombudsstelle hat nach Auskunft der Justizverwaltung die Möglichkeit, Sachverständige hinzuzuziehen, Gutachten einzuholen, Beschwerden weiterzuvermitteln, Einsicht in die Akten zu nehmen und auf eine gütliche Streitbeilegung hinzuwirken. Die öffentlichen Stellen sind ihr gegenüber verpflichtet, sie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen, Auskünfte zu erteilen und die erbetenen Stellungnahmen abzugeben.
Das Berliner Abgeordnetenhaus hatte das Landesantidiskriminierungsgesetz am vergangenen Donnerstag beschlossen. Es soll Menschen in Berlin vor Diskriminierung von Seiten der Behörden schützen und auch Schadenersatzansprüche möglich machen. Mit der geplanten Ombudsstelle schafft das Land einen Behördenweg, der vor einer juristischen Auseinandersetzung zu einer Lösung führen kann.
Sendung: Inforadio, 8. 7. 2020, 14.20 Uhr