Gesetz tritt Dienstag in Kraft -

Das Verfassungsgericht Brandenburg verhandelt am 20. August mündlich über das Paritätsgesetz. Das teilte das Gericht am Montag mit.
Brandenburg hatte im Januar 2019 das bundesweit erste Paritätsgesetz auf den Weg gebracht. An diesem Dienstag tritt es in Kraft, wirkt sich aber erst bei der Landtagswahl 2024 aus.
Gleich viele Männer und Frauen auf Wahllisten
Das Gesetz verpflichtet Parteien dazu, gleich viele Männer und Frauen auf ihre Wahllisten zu setzen und sie in abwechselnder Reihenfolge aufzuführen. Eine Regelung für Direktkandidaten ist damit nicht verbunden.
Die Piratenpartei, die NPD und die AfD hatten ein Organstreitverfahren gegen das Gesetz angestrengt. Zudem hatte eine Privatperson Verfassungsbeschwerde eingereicht.
Als der Landtag das Gesetz verabschiedete, lag der Anteil weiblicher Abgeordneter bei knapp 39 Prozent. Mit der neuen Wahlperiode seit November 2019 ist die Quote geschrumpft: nun sind es 34 Prozent Frauen im Landesparlament - 30 von 88 Abgeordneten sind weiblich.