Streit um Bußgeldkatalog - Berlin will rechtskräftige Bußgeld-Bescheide nicht aufheben
Nach dem Debakel um den neuen Bußgeldkatalog gehen Berlin und Brandenburg sehr unterschiedlich mit der Situation um. Brandenburg will rechtskräftige Bußgelder zurücknehmen. Berlin aber will sie vollstrecken.
Berlin will anders als Brandenburg rechtskräftige Bußgeld-Bescheide für Autofahrer nicht wieder aufheben und korrigieren, falls die Strafen höher sind als es der alte Bußgeldkatalog vorsah. "Die Bundesländer hatten sich darauf verständigt, dass rechtskräftige Bescheide nicht zurückgenommen werden", teilte die Senatsverwaltung für Verkehr auf Anfrage der dpa am Montag mit. Dementsprechend erfolge auch keine Rückerstattung.
Brandenburg geht anderen Weg als Berlin
"Das Land Berlin verfährt gemäß der Linie, die auf Bund-Länder-Ebene abgestimmt wurde", so die Berliner Verkehrsverwaltung. "Für alle noch nicht abgeschlossenen Bußgeldverfahren wird seit Anfang Juli wieder auf die alte Bußgeldkatalog-Verordnung zurückgegriffen, die bis zum 27. April galt." Über den Umgang mit rechtskräftig verhängten Fahrverboten sei in Berlin noch nicht entschieden.
Brandenburg hat dagegen am Montag angekündigt, alle Fahrverbote für Raser, die nur nach dem neuen Recht verhängt wurden, aufzuheben. Fahrverbote, die nach altem Bußgeldkatalog nicht verhängt worden wären, werden nach Angaben des Innenministeriums in Potsdam nicht vollstreckt. Hintergrund ist der Konflikt um eine fehlerhafte Novelle der Straßenverkehrsordnung.
Wegen eines Formfehlers in der Verordnung wurden die neuen Regeln bundesweit von den Ländern vorerst außer Vollzug gesetzt. Rechtskräftige Bescheide sollten nach einer Einigung unter den Ländern jedoch vollstreckt werden. Brandenburg geht damit einen eigenen Weg.
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