Kein Hinweis auf Bestechlichkeit - Staatsanwaltschaft Berlin stellt Verfahren gegen Amthor ein

Mi 22.07.20 | 17:17 Uhr
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Archivbild: Philipp Amthor, CDU-Bundestagsabgeordneter, spricht im Bundestag. (Quelle: dpa/Kay Nietfeld)
Bild: dpa/Kay Nietfeld

Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft hat das Verfahren gegen den CDU-Bundestagsabgeordneten Philip Amthor eingestellt. Das teilte die Ermittlungsbehörde am Mittwoch mit. Dies sei bereits am 8. Juli geschehen. Gegen Amthor lag eine Strafanzeige wegen angeblicher Bestechung und Bestechung von Mandatsträgern vor.

Amthor war wegen seiner Nebentätigkeit und Lobbyarbeit für das US-amerikanische IT-Unternehmen Augustus Intelligence stark in die Kritik geraten. Wie der "Spiegel" berichtete, hatte sich Amthor auf Briefpapier des Bundestags bei Bundesministerien für das Unternehmen eingesetzt. Er soll zugleich einen Direktorenposten bei der Firma bekleidet und Aktienoptionen besessen haben, die er nach eigenen Angaben nicht ausübte. Weiterhin bekam Amthor demnach von einer Wirtschaftskanzlei als "freier Mitarbeiter" monatlich Honorare in der Höhe von bis zu 3.500 Euro.

Der 27-Jährige bezeichnete die Tätigkeit inzwischen als Fehler und hat die Zusammenarbeit nach eigenen Angaben beendet. Die ihm eingeräumten Aktienoptionen habe er zurückgegeben. Amthor gab zudem seine Kandidatur für den CDU-Landesvorsitz in Mecklenburg-Vorpommern und auch seine stellvertretende Mitgliedschaft im Amri-Untersuchungsausschuss auf.

Kein Hinweis auf Bestechlichkeit

Wie die Generalstaatsanwaltschaft Berlin nun aber mitteilte, gebe es keinen Anfangsverdacht für ein strafbares Verhalten. Zudem habe man keine Erkenntnisse darüber, ob Amthor einen ungerechtfertigten Vorteil erhalten habe, weil mandatsunabhängige Einkünfte grundsätzlich keine verbotenen Zuwendungen seien. Deswegen sei das Verfahren bereits am 8. Juli eingestellt worden.

Auch sei keine qualifizierte Unrechtsvereinbarung erkennbar. Voraussetzung dafür ist ein Zusammenhang zwischen der vorgeworfenen Akquise und der parlamentarischen Arbeit des Abgeordneten. Davon nicht erfasst seien dagegen Tätigkeiten außerhalb der durch das Mandat begründeten Zuständigkeiten. Das sei zum Beispiel der Fall, wenn die Autorität des Mandats oder die Kontakte des Mandatsträgers genutzt werden, um einen in der Zuständigkeit einer anderen Stelle liegenden Vorgang zu beeinflussen.

Nach Ansicht der Ermittler verhielt es sich im Fall Amthor folgendermaßen: Seine Tätigkeiten für das Unternehmen hätten sich auf die Nutzung des Kontakts zum Bundeswirtschaftsministerium beschränkt, um das Unternehmen zu unterstützen. Über die Ausgestaltung dieser Unterstützung seien weder der Anzeige noch der Berichterstattung Einzelheiten zu entnehmen.

Sendung: Inforadio, 22.07.2020, 17:00 Uhr

14 Kommentare

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  1. 14.

    Mir geht es ebenso. Und es scheinen parteiübergreifend vor allem "Kleingewerbetreibende" in Form von Rechtsanwälten zu sein, die hier einen so bezeichneten Fadenriss befürchten, würde ihr als zwischenzeitlich verstandenes Bundestagsmandat ihren eigentlichen Beruf gefährden. Genau das wirft die Frage auf, was denn nun Schwerpunkt und was eher Nebentätigkeit ist.

    Bei Philip Amthor scheint es mir so zu sein, dass er eher nebenbei Bundestagsabgeordneter ist. Das unterhöhlt geradezu die Begründung zur Besoldung von Bundestagsabgeordneten, die bezüglich der Höhe davon ausgeht, dass Abgeordnete allein von ihrem Bundestagsmandat zu leben hätten.

  2. 13.

    Mangels mir bekannter Fakten kann ich nicht beurteilen, inwieweit hier Amthor juristisch etwas vorzuwerfen ist. Solche Situationen ließen sich aber nur vermeiden, wenn es für Bundestagsabgeordnete ein generelles Verbot von Nebeneinkünften während ihrer aktiven Zeit im Bundestag gäbe. Sie sind in dieser Zeit schließlich Bedienstete des Volkes und haben ihm mit ganzer Kraft und Zeit zu dienen. Wie sich das mit Nebentätigkeiten vertragen soll, habe ich noch nie verstanden. Insofern wäre ich offen für ein Verbot. Nur, gibt es denn eine einzige Partei, die das fordert?

  3. 12.

    Hahaha ...

  4. 11.

    Auffällig, Frau Merkel hat sich hierzu nicht geäußert. Es ist ja bekannt, dass sie solche Vorgänge solange vor sich hinschiebt, bis niemand mehr davon spricht!

  5. 10.

    Da hat Mamas Liebling halt Glück gehabt, aber bald ist alles vergessen, und er kann weitermachen wie bisher.Solche Typen fallen immer auf die Füsse

  6. 9.

    Wer ist "uns" und welches "System" meinen Sie? Mir ist das zu unkonkret. Mir klingt das nach Schmollwinkel und bloßer Anti-Haltung. - Sorry.

  7. 8.

    Alle Vorurteile über unser System bestätigt. Mal wieder.

  8. 7.

    Jetzt noch ein bis zwei Monate ein wenig still sein und dann ist alles wieder gut.

  9. 6.

    Das ist Juristerei im Kleinen wie im Großen:
    Steht der "Starenkasten" 1,25 m zu weit auf einem Feld, auf dem er nicht hätte stehen dürfen, gibt es seitens des erwischten Autofahrers ein Widerspruch dagegen, entsprungen von Rechtsanwälten, die sich auf so etwas spezialisiert haben. (Auch wenn statt 50 km/h "80" auf der Nadel war.) Nun trifft es Amthor: Keine präzise Überführung der Tat, kein Gegenstand im Verfahren, folglich keine Konsequenz. Die Unschuldsvermutung und die Ausgefeiltheit formaler rechtlicher Regelungen hat auch diese Seite ...

    Wie lösen in beiden genannten Fällen?
    Vielleicht doch besser durch Einsicht?

  10. 5.

    Geld stinkt eben nicht. Verstehe sowieso nicht warum wie man einen Zweitjob als Abgeordneter machen kann. Sind sie in ihren Job als Abgeordnete nicht ausgelastet? Dann zumindest überbezahlt.

  11. 4.

    Dieser,,Politiker"ist einfach nur eine Lachnummer , CDU was denkt ihr euch , braucht ihr keine Wähler mehr? Ich bin jedenfalls raus , hätte ich mir nie träumen lassen ,was wird aus diesem Land ?

  12. 3.

    100 Pro, aber wehe ich unterschlage 5,- beim Finanzamt da brennt der Mond.

  13. 2.

    Auf diesem Auge sind doch auch Ermittler und Justizorgane blind. Auf Weisung.

  14. 1.

    Unsere Politiker haben so ein geringes Einkommen das man ihnen doch die Lobbyarbeit und die damit verbunden Nebeneinkünfte unbedingt lassen sollte. Wer nicht nebenher noch etwas dazuverdient ist selbst schuld. Es ist zwar rechtens hat für mich aber doch einen üblen Beigeschmack.

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