Kein Hinweis auf Bestechlichkeit -
Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft hat das Verfahren gegen den CDU-Bundestagsabgeordneten Philip Amthor eingestellt. Das teilte die Ermittlungsbehörde am Mittwoch mit. Dies sei bereits am 8. Juli geschehen. Gegen Amthor lag eine Strafanzeige wegen angeblicher Bestechung und Bestechung von Mandatsträgern vor.
Amthor war wegen seiner Nebentätigkeit und Lobbyarbeit für das US-amerikanische IT-Unternehmen Augustus Intelligence stark in die Kritik geraten. Wie der "Spiegel" berichtete, hatte sich Amthor auf Briefpapier des Bundestags bei Bundesministerien für das Unternehmen eingesetzt. Er soll zugleich einen Direktorenposten bei der Firma bekleidet und Aktienoptionen besessen haben, die er nach eigenen Angaben nicht ausübte. Weiterhin bekam Amthor demnach von einer Wirtschaftskanzlei als "freier Mitarbeiter" monatlich Honorare in der Höhe von bis zu 3.500 Euro.
Der 27-Jährige bezeichnete die Tätigkeit inzwischen als Fehler und hat die Zusammenarbeit nach eigenen Angaben beendet. Die ihm eingeräumten Aktienoptionen habe er zurückgegeben. Amthor gab zudem seine Kandidatur für den CDU-Landesvorsitz in Mecklenburg-Vorpommern und auch seine stellvertretende Mitgliedschaft im Amri-Untersuchungsausschuss auf.
Kein Hinweis auf Bestechlichkeit
Wie die Generalstaatsanwaltschaft Berlin nun aber mitteilte, gebe es keinen Anfangsverdacht für ein strafbares Verhalten. Zudem habe man keine Erkenntnisse darüber, ob Amthor einen ungerechtfertigten Vorteil erhalten habe, weil mandatsunabhängige Einkünfte grundsätzlich keine verbotenen Zuwendungen seien. Deswegen sei das Verfahren bereits am 8. Juli eingestellt worden.
Auch sei keine qualifizierte Unrechtsvereinbarung erkennbar. Voraussetzung dafür ist ein Zusammenhang zwischen der vorgeworfenen Akquise und der parlamentarischen Arbeit des Abgeordneten. Davon nicht erfasst seien dagegen Tätigkeiten außerhalb der durch das Mandat begründeten Zuständigkeiten. Das sei zum Beispiel der Fall, wenn die Autorität des Mandats oder die Kontakte des Mandatsträgers genutzt werden, um einen in der Zuständigkeit einer anderen Stelle liegenden Vorgang zu beeinflussen.
Nach Ansicht der Ermittler verhielt es sich im Fall Amthor folgendermaßen: Seine Tätigkeiten für das Unternehmen hätten sich auf die Nutzung des Kontakts zum Bundeswirtschaftsministerium beschränkt, um das Unternehmen zu unterstützen. Über die Ausgestaltung dieser Unterstützung seien weder der Anzeige noch der Berichterstattung Einzelheiten zu entnehmen.
Sendung: Inforadio, 22.07.2020, 17:00 Uhr