Anschlagsserie in Neukölln -
Der Vorsitzende der Vereinigung Berliner Staatsanwälte, Ralph Knispel, hält den Vorwurf der Befangenheit von zwei Staatsanwälten nach eigener Aussage für nicht haltbar. Knispel sagte am Freitag dem rbb, die Aussagen stammten bisher lediglich von einer Person aus der rechtsextremen Szene.
Niemand in der Staatsanwaltschaft könne sich vorstellen, so Knispel, dass die beiden versetzten Staatsanwälte befangen seien.
Ein Tatverdächtiger soll am Telefon gesagt haben, einer der beiden Staatsanwälte hätte ihm versichert, er sei AfD-nah und er habe nichts zu befürchten. Das allein hält Knispel für keine glaubwürdige Quelle. Zudem gebe es jetzt das Problem, dass schon ein niedrigschwelliger Verdacht ausreiche, um Staatsanwälten die Ermittlungen zu entziehen.
Dass es bisher keine Erfolge bei der Aufklärung der Neuköllner Anschlagsserie gegeben habe, liege nicht daran, dass nicht mit aller Sorgfalt gearbeitet werde. Manche Ermittlungen erwiesen sich schwieriger als andere, so Knispel.
"Hatte schon länger die Vermutung, dass es Befangenheit gibt"
Christiane Schott vom Bündnis Basta, auf deren Haus mehrere Anschläge verübt wurden, sagte dem rbb: "Ich hatte schon länger die Vermutung, dass es eine Befangenheit gibt." Die Anschläge gingen derweil weiter, so Schott, erst vor zwei Wochen sei ihrer Tochter am Auto die Reifen durchstochen worden. In der letzten Zeit habe es zudem wieder vermehrt Sticker von der Identitären Bewegung und der rechtsextremen Partei "III. Weg" im Kiez gegeben, erzählt die Sozialarbeiterin.
Ferat Kocak, dessen Auto 2018 brannte, sagte dem rbb, ihn hätten die neuesten Entwicklungen bei der Staatsanwaltschaft nicht überrascht. "Uns wurde die ganze Zeit vorgehalten, dass wir die Polizei unter Generalverdacht stellen", so Kocak. "Dem ist nicht so. Uns geht es ja darum, dass wir hier die Spreu vom Weizen trennen, und diejenigen schützen, die eigentlich jeden Tag guten Gewissens ihren Dienst verüben."
Kocaks Anwältin hatte die Untersuchung der Vorgänge ins Rollen gebracht, nachdem sie Akteineinsicht gefordert hatte. Dabei seien die Hinweise auf mögliche Befangenheit überhaupt erst entdeckt worden.