Berliner Abgeordnetenhaus - Rechnungshof darf Jahresbericht in Plenarsitzung vorstellen

Fr 21.08.20 | 11:23 Uhr
Archivbild: Karin Klingen, Präsidentin des Rechnungshofs Berlin, stellt im Abgeordnetenhaus den Jahresbericht des Rechnungshofs vor. (Quelle: dpa/J. Carstensen)
Bild: dpa/J. Carstensen

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat die Änderung des Rechnungshofgesetzes beschlossen. Eine entsprechende Abstimmung am Donnerstagabend war einstimmig.

In Zukunft darf der Rechnungshof seinen Jahresbericht den Abgeordneten in einer Plenarsitzung vorstellen. Die Präsidentin erhält - erstmalig in der Geschichte des Berliner Rechnungshofs - ein Rederecht im Parlament.

"Damit können wir die wesentlichen Prüfergebnisse des Rechnungshofs noch besser gegenüber dem Parlament und der Öffentlichkeit darstellen", sagte Rechnungshof-Präsidentin Karin Klingen. Der nächste Jahresbericht des Rechnungshofs soll im Oktober vorgestellt werden.

Mit der Änderung des Rechnungshof-Gesetzes erleichtert das Abgeordnetenhaus zugleich auch die Personalgewinnung der Behörde. Bisher sollten Prüferinnen und Prüfer das 35. Lebensjahr vollendet haben. Dieser Absatz wurde nun ersatzlos gestrichen. "Ich freue mich, nun auch jüngere Nachwuchskräfte für die Arbeit im Rechnungshof begeistern zu können", sagte Klingen.

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