Corona-Pandemie - Bundesregierung verlängert Staatshilfen für Bürger und Betriebe
Die Wirtschaft kommt nur langsam aus der Corona-Krise. Nicht in allen Branchen läuft es wieder gut. Deshalb schüttet die Bundesregierung noch einmal enorme Krisenhilfen aus. Ein Überblick, was sich für Bürger und Betriebe ändert.
Die Bundesregierung hat angesichts der anhaltenden Corona-Pandemie am Mittwoch beschlossen, die Staatshilfen für Bürger und Unternehmen zu verlängern. Die Maßnahmen, die die Partei- und Fraktionschefs in achtstündigen Beratungen am Dienstag in Berlin beschlossen haben, zielen darauf ab, die Wirtschaft zu stabilisieren, Jobs zu sichern und eine Pleitewelle unter den von den Corona-Einschränkungen betroffenen Unternehmen zu verhindern.
Die neuen Beschlüsse der Koalition betreffen auch in Berlin und Brandenburg einen großen Teil der Eltern, sowie Betriebe und Arbeitnehmer in der Region. Es geht unter anderem um ein deutlich verlängertes Kurzarbeitergeld, längere Überbrückungshilfen für den Mittelstand sowie zeitlich gestreckte Lockerungen beim Insolvenzrecht. Aber auch beim Wahlrecht gibt es Änderungen. Eine Übersicht:
Kinderbetreuung: Gesetzlich Versicherten stehen in diesem Jahr wegen der Corona-Krise mehr Krankentage zur Betreuung ihrer Kinder zur Verfügung. Für Elternpaare soll das Kinderkrankengeld für jeweils fünf weitere Tage und für Alleinerziehende für zusätzliche zehn Tage gewährt werden. Zur Pflege eines erkrankten Kindes stehen Eltern in der Regel pro Jahr zehn freie Arbeitstage zu. Bei Alleinerziehenden sind es bis zu 20 Tage. Das gilt für alle Kinder unter zwölf Jahren.
Kostenloses Mittagessen: Bei Schul- und Kitaschließungen wegen Corona sollen Kinder ärmerer Eltern weiter kostenloses Mittagessen erhalten können - und zwar bis 31. Dezember 2020 im Rahmen des Bildungspakets.
Bildungsoffensive: EU-Corona-Hilfsgelder sollen eine digitale Bildungsoffensive finanzieren, die zum einen aus 500 Millionen Euro für die Ausstattung von Lehrern mit digitalen Endgeräten besteht. Zum anderen soll eine bundesweite Bildungsplattform aufgebaut werden, die etwa einen geschützten und qualitätsgesicherten Raum für hochwertige digitale Lehrinhalte ermöglichen soll.
Überbrückungshilfen: Staatliche Hilfen für Unternehmen sollen nun bis Ende des Jahres laufen. Das Programm ist bisher bis Ende August befristet. Erstattet werden nach derzeitigem Stand für die Monate Juni bis August fixe Betriebskosten von insgesamt bis zu 150.000 Euro. Für die Zuschüsse hatte der Bund 25 Milliarden Euro eingeplant. Die Auszahlung der Gelder über die Länder aber läuft bisher schleppend, auch weil das Verfahren komplex ist - die Politik will Betrugsfälle wie bei Corona-Soforthilfen verhindern.
Unternehmen sollen bei erheblichen Umsatzausfällen nun auch für die Monate September bis Dezember Hilfen beantragen können. Es bleibt aber am Volumen des Programms von bis zu 25 Milliarden Euro. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) sagte am Mittwoch: "Wir helfen gezielt dort, wo der Bedarf weiterhin hoch ist und bleiben nicht auf halber Strecke stehen."
Insolvenzrecht: Lockerungen im Insolvenzrecht sollen verlängert werden, um eine Pleitewelle zu verhindern. Demnach wird die Regelung über die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für den Antragsgrund der Überschuldung bis Ende des Jahres weiterhin ausgesetzt. Die Insolvenzantragspflicht war im März bis Ende September unter bestimmten Bedingungen ausgesetzt worden.
Grundsicherung: Künstler, Kleinselbstständige und Kleinunternehmer sollen erleichterten Zugang zur Grundsicherung erhalten. Dazu will die Koalition das sogenannte Schonvermögen großzügiger regeln. Auch der wegen der Corona-Krise erleichterte Zugang zur Grundsicherung insgesamt soll verlängert werden - bis 31. Dezember 2021.
Pflege: Wer coronabedingt Angehörige pflegt oder Pflege neu organisieren muss, soll in diesem Jahr bis zu 20 Arbeitstage frei machen können. Das Pflegeunterstützungsgeld kann ebenfalls bis zu 20 Arbeitstage in Anspruch genommen werden.
Soziale Dienstleister: Soziale Dienstleister wie Werkstätten für Menschen mit Behinderungen sollen weiter vor existenzbedrohenden Problemen in der Corona-Krise geschützt werden. Dazu wurde eine Verlängerung von Regeln zum Erhalt der Einrichtungen vereinbart.
Wahlrecht: Bei der Wahlrechtsreform zur Verkleinerung des Bundestags gibt es nach jahrelangem Streit einen Kompromiss. Für die Wahl 2021 soll die Zahl der Wahlkreise noch unangetastet bleiben, bis 2025 soll sie von derzeit 299 auf 280 reduziert werden. Schon 2021 sollen aber nicht mehr alle Überhangmandate ausgeglichen werden - nämlich bis zu drei nicht. Details soll eine noch in dieser Legislaturperiode eingesetzte Reformkommission klären. Auch das Wahlalter 16, Parität auf Parteilisten, also die abwechselnde Besetzung mit Männern und Frauen, und die Dauer der Legislaturperiode sollen dort diskutiert werden.
Sendung: Inforadio, 26.08.2020, 17 Uhr