Als Fraktionschef in Brandenburg -
Die Vize-Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion, Beatrix von Storch, geht nicht davon aus, dass der ehemalige Brandenburger Fraktionschef Andreas Kalbitz sein Amt wieder aufnehmen wird.
Im rbb-Inforadio sagte von Storch am Mittwoch, Kalbitz sei vom AfD-Bundesschiedsgericht aus der Partei ausgeschlossen worden. Damit könne er auch nicht mehr Vorsitzender einer Fraktion sein. Das sei "klar artikuliert", betonte von Storch.
"Kalbitz gehört mit seiner Vita nicht zur Partei"
"Wir wenden das geltende Recht der Partei an. Und wer gegen die Ordnung der Partei und die Satzung der Partei verstößt, wie das Herr Kalbitz gemacht hat, der wird ausgeschlossen", sagte von Storch weiter. Es sei schwierig, Personen aus der Partei auszuschließen - es gebe immer noch einen Rechtsweg. Bei Kalbitz aber habe "ein klarer Verstoß" vorgelegen, so von Storch.
"Das ist eine Frage, die wir jetzt lösen müssen. Dass das kein Rückenwind für die Partei ist, ist uns klar", räumte von Storch ein. "Die Frage muss gelöst werden und sie wird gelöst werden." Kalbitz gehöre mit seiner Vita nicht zur Partei, er habe falsche Angaben gemacht bei seiner Aufnahme. Das sei keine Formalie, und deshalb sei beschlossen worden, dass er nicht mehr Mitglied sein dürfe.
Entscheidung über Eilantrag am 21. August
Über den Eilantrag von Andreas Kalbitz gegen die Annullierung seiner Parteimitgliedschaft soll am 21. August vor dem Berliner Landgericht verhandelt werden. Das teilte das Gericht am Mittwoch mit. Kalbitz habe einstweiligen Rechtsschutz beantragt und wolle damit erreichen, dass er weiterhin alle Rechte als Parteimitglied behalten kann.
Sendung: Inforadio, 05.08.2020, 07.25 Uhr