Drei Monate nach Gesetzesbeschluss - Bisher keine Klagen auf Grundlage von Berliner Antidiskriminierungsgesetz
Die Einführung des Landesantidiskriminierungsgesetzes war hochumstritten. Innenminister anderer Bundesländer drohten, vorerst keine Polizisten mehr in die Hauptstadt zu schicken. Eine erste Zwischenbilanz zeigt nun: Es gab kaum Beschwerden gegen die Polizei.
Drei Monate nach Verabschiedung des umstrittenen Landesantidiskriminierungsgesetzes (LADG) in Berlin ist die Zahl der Beschwerden überschaubar geblieben. Bei der Landesstelle für Gleichbehandlung - gegen Diskriminierung seien 66 Eingaben eingegangen, teilte die Senatsverwaltung für Justiz am Freitag mit. Laufende Klagen auf Grundlage des neuen Gesetzes seien nicht bekannt. Das Abgeordnetenhaus hatte das Gesetz am 4. Juni verabschiedet, es trat gut zwei Wochen später in Kraft.
Bei den 66 Eingaben wurden 41 Mal Sachverhalte geschildert, in denen es um eine Diskriminierung ging. Rund ein Drittel gebe Anlass zur weiteren Prüfung, so die Justizverwaltung. Am häufigsten gab es Hinweise auf eine Diskriminierung wegen ethnischer Herkunft, Behinderung oder Geschlecht in verschiedenen öffentlichen Stellen. Dazu gehörten die Tierärztekammer, Gerichte, Berliner Verkehrsbetriebe, Finanzamt, Bezirksamt, Schulen, Museen und Galerien. In sechs der 66 Gesamtfälle ging es um die Polizei.
Befürchtete Klagewelle bleibt aus
Zahlen zu Beschwerden, die bei anderen Behörden eingereicht wurden, liegen den Angaben zufolge nicht vor, weil sie nicht automatisch gemeldet würden, so die Justizverwaltung. Sie sollen aber in einem Bericht an den Hauptausschuss im Januar 2021 enthalten sein. Weder sei es zu den befürchteten Klagewellen gekommen, noch leide die Arbeit von Polizei unter dem LADG, so die Justizverwaltung.
Genau das hatten Innenminister des Bundes und anderer Länder prognostiziert. Der Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hatte kritisiert, durch das Gesetz würden Polizisten unter Generalverdacht gestellt und deren Arbeit erschwert. Er hatte angekündigt, bis auf weiteres keine Bundespolizisten mehr nach Berlin zu entsenden und das später wieder verworfen.
Das Gesetz soll die Menschen in Berlin vor Diskriminierung seitens der Behörden schützen und auch Ansprüche auf Schadenersatz gegen das Land Berlin ermöglichen. Mit dem Gesetz werden europäische Vorgaben umgesetzt. Konkret sieht es vor, dass niemand im Rahmen öffentlich-rechtlichen Handelns aufgrund des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, der Religion und Weltanschauung, einer Behinderung und einer Reihe weiterer Merkmale diskriminiert werden darf. Betroffene können sich an die jeweilige Behörde wenden oder an die Landesantidiskriminierungsstelle (LADS), die bei der Senatsjustizverwaltung angesiedelt ist.