Drei Monate nach Gesetzesbeschluss - Bisher keine Klagen auf Grundlage von Berliner Antidiskriminierungsgesetz

Fr 04.09.20 | 22:14 Uhr
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Archivbild vom 19.04.20: Am Berliner Lietzensee steht ein Polizeiwagen zur Kontrolle der Abstandsregeln zur Eindämmung des Coronavirus (Quelle: imago images / Andreas Gora).
Bild: imago images / Andreas Gora

Die Einführung des Landesantidiskriminierungsgesetzes war hochumstritten. Innenminister anderer Bundesländer drohten, vorerst keine Polizisten mehr in die Hauptstadt zu schicken. Eine erste Zwischenbilanz zeigt nun: Es gab kaum Beschwerden gegen die Polizei.

Drei Monate nach Verabschiedung des umstrittenen Landesantidiskriminierungsgesetzes (LADG) in Berlin ist die Zahl der Beschwerden überschaubar geblieben. Bei der Landesstelle für Gleichbehandlung - gegen Diskriminierung seien 66 Eingaben eingegangen, teilte die Senatsverwaltung für Justiz am Freitag mit. Laufende Klagen auf Grundlage des neuen Gesetzes seien nicht bekannt. Das Abgeordnetenhaus hatte das Gesetz am 4. Juni verabschiedet, es trat gut zwei Wochen später in Kraft.

Bei den 66 Eingaben wurden 41 Mal Sachverhalte geschildert, in denen es um eine Diskriminierung ging. Rund ein Drittel gebe Anlass zur weiteren Prüfung, so die Justizverwaltung. Am häufigsten gab es Hinweise auf eine Diskriminierung wegen ethnischer Herkunft, Behinderung oder Geschlecht in verschiedenen öffentlichen Stellen. Dazu gehörten die Tierärztekammer, Gerichte, Berliner Verkehrsbetriebe, Finanzamt, Bezirksamt, Schulen, Museen und Galerien. In sechs der 66 Gesamtfälle ging es um die Polizei.

Befürchtete Klagewelle bleibt aus

Zahlen zu Beschwerden, die bei anderen Behörden eingereicht wurden, liegen den Angaben zufolge nicht vor, weil sie nicht automatisch gemeldet würden, so die Justizverwaltung. Sie sollen aber in einem Bericht an den Hauptausschuss im Januar 2021 enthalten sein. Weder sei es zu den befürchteten Klagewellen gekommen, noch leide die Arbeit von Polizei unter dem LADG, so die Justizverwaltung.

Genau das hatten Innenminister des Bundes und anderer Länder prognostiziert. Der Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hatte kritisiert, durch das Gesetz würden Polizisten unter Generalverdacht gestellt und deren Arbeit erschwert. Er hatte angekündigt, bis auf weiteres keine Bundespolizisten mehr nach Berlin zu entsenden und das später wieder verworfen.

Das Gesetz soll die Menschen in Berlin vor Diskriminierung seitens der Behörden schützen und auch Ansprüche auf Schadenersatz gegen das Land Berlin ermöglichen. Mit dem Gesetz werden europäische Vorgaben umgesetzt. Konkret sieht es vor, dass niemand im Rahmen öffentlich-rechtlichen Handelns aufgrund des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, der Religion und Weltanschauung, einer Behinderung und einer Reihe weiterer Merkmale diskriminiert werden darf. Betroffene können sich an die jeweilige Behörde wenden oder an die Landesantidiskriminierungsstelle (LADS), die bei der Senatsjustizverwaltung angesiedelt ist.

11 Kommentare

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  1. 11.

    dafür gibt es das Verbandsklagerecht, es wurde von den Gegnern besonders bekämpft: Damit auch arme oder ungebildete Menschen vor Diskriminierung geschützt werden können. Allein das Gesetz entfaltet auch eine vorbeugende Schutzwirkung. Generalprävention: wenn etwas rechtliche Konsequenzen hat, ggf. auch Schadensersatz, werden Viele davon abgehalten, diskriminierend tätig zu werden. Oder Abläufe werden anders gestaltet.

    Das Verbandsklagerecht ist eine große Leistung., es hat sich vorher schon im Verbraucherschutz vielfach bewährt. Es verhindert auch unnötige Klagen oder Beschwerden, weil sorgfältig gesprüht wird, ob ein Diskriminierungstatbestand vorliegt.

  2. 10.

    Ihr Kommentar ist abstrus. Also die BVG Kontrollen kann ich so nicht bestätigen. Allerdings haben viele der Kontrolleure einen Migrantenhintergrund. Diese sind also in Ihren Augen „Rassisten“? Da Sie ja „Ausländer“ optisch als solche erkennen und „Weiße“ für Sie offenbar keine „Ausländer“ sind haben Sie vlt eher ein Problem ganz anderer Art....

  3. 9.

    "In sechs der 66 Gesamtfälle ging es um die Polizei." Der meiste Rassismus von öffentlicher Seite kommt nicht von der Polizei sondern passiert in den Schulen, also von Lehrerinnen. Das geht schon bei der Bewerbung zur Schule los. Die BVG etwa kontrolliert in einem Wagen immer (!) erst die ausländisch aussehenden und dann zuletzt vielleicht den weissen jungen, die weisse Frau, die direkt daneben sitzt. Wahrscheinlich ist der Anlass überhaupt in einen bestimmten Wagen zu gehen oftmals, dass man jemand ausländisch aussehenden entdeckt hat. Es findet sich übrigens immer jemand mit einer dummen Ausrede bei einer Fahrkartenkontrolle. 90% davon sind Weiss nach meiner Erfahrung.

  4. 8.

    Ist das nun was Gutes oder was Schlechtes, dass keine Klagen vorliegen?

  5. 7.

    Selten so eine dämliche Logik gesehen. Schaffen wir dann auch die Strafe für Mord ab, falls es mal 3 Monate keine Morde gibt?

  6. 6.

    War doch zu erwarten, da dieses Gesetz völlig überflüssig ist und unsere Polizei überwiegend einen vorbildlichen Dienst verrichtet. Ist das mal nicht der Fall gibt es intern genug Disziplinarmaßnahmen.
    RRG hat damit aber sicher bei seiner linken Wählerschaft gepunktet.

  7. 5.

    Drei Monate sind wohl kaum ein ausreichender Zeitraum, um irgendwelche Rückschlüsse zu ziehen. Wie wäre es den, wenn rbb24 in 1 Jahr nochmal recherchiert?

  8. 4.

    Dann können wir das Gesetz auch abschaffen

  9. 2.

    Ja, wirklich, überfällig war dieses Gesetz.

    Das noch keiner geklagt hat, wundert mich nicht.
    Das machen bei uns ja hauptsächlich die Reichen und Rechten.

  10. 1.

    Und was WAR das für eine Aufregung.... allein die Vorstellung, dass ein Polizist THEORETISCH für falsches Handeln verantwortlich gemacht werden KÖNNTE, wie jeder andere Berufstätige auch, hat bei Polizeigewerkschaften, CDU und FDP Schrei- und Weinkrämpfe ausgelöst... ist jetzt alles wieder gut Kinder? Oder geht immer noch der Rechtsstaat unter? Nehmt euch einen Keks.

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