SPD-nahe Friedrich-Ebert-Stiftung - Gutachten sieht Möglichkeiten für Berliner Paritätsgesetz

Di 22.09.20 | 08:39 Uhr
  15
Ein Plakat mit einer symbolischen Darstellung der Parität steht am Rande einer Demonstration auf der Eingangstreppe vor Beginn der Urteilsverkündung im Thüringer Verfassungsgerichtshof.
Audio: Inforadio | 21.09.2020 | Christoph Reinhardt | Bild: dpa/Martin Schutt

Ein neues Gutachten der SPD-nahen Friedrich-Ebert-Stiftung kommt zu dem Ergebnis, dass ein Paritätsgesetz für die Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus verfassungsgemäß sein könnte.

50-Prozent-Quote per Gesetz

Die Hälfte der Berliner Bevölkerung ist weiblich, aber nur ein Drittel der Abgeordneten im Landesparlament. Die Linken hatten vorgeschlagen, die 50-Prozent-Quote per Gesetz zu erreichen. Es könne Parteien vorschreiben, dass Männer und Frauen immer abwechselnd auf die Wahllisten gesetzt werden müssen und bei Direktwahlen pro Wahlkreis jeweils immer ein Mann und eine Frau gewählt wird.

Die Staatsrechtlerin Silke Ruth Laskowski von der Universität Kassel argumentiert nun in ihrem Gutachten, so ein Paritätsgesetz sei nicht nur mit der Berliner Landesverfassung zu vereinbaren, sondern auch geboten, um Frauen gleiche Teilhabe zu ermöglichen.

Zuletzt war ein ähnliches Paritätsgesetz in Thüringen durch das Landes-Verfassungsgericht gekippt worden. Eine Entscheidung über die Brandenburger Regelung steht noch aus. Die Berliner Grünen halten bisher eine Verfassungsänderung für notwendig.

15 Kommentare

Wir schließen die Kommentarfunktion, wenn die Zahl der Kommentare so groß ist, dass sie nicht mehr zeitnah moderiert werden können. Weiter schließen wir die Kommentarfunktion, wenn die Kommentare sich nicht mehr auf das Thema beziehen oder eine Vielzahl der Kommentare die Regeln unserer Kommentarrichtlinien verletzt. Bei älteren Beiträgen wird die Kommentarfunktion automatisch geschlossen.

  1. 15.

    Aber die Menschenrechte nach GG Art 1 (2) gelten schon noch? Und dort Artikel 1, 2 und 7 ?
    Ich frage mich, wie man einen entgegenstehenden Artikel ins GG einbringen könnte, das sich den Menschenrechten verschreibt?

    ich bin aber ehrlich irritiert, dass z.B. die körperliche Unversehrtheit, das Persönlichkeitsrecht, Gleichheitsgrundsatz, Glauben, Meinungs- und Pressefreiheit, Versamlungsrecht, Freizügigkeit usw. einfach so (2/3) abgeschafft werden könnte.

    Es gibt auch die Theorie, dass man Artikel 79 ja abschaffen könnte, da dieser selbst nicht unter die Ewigkeitsklausel von sich selbst fällt. Die einen sagen so, die anderen so. Wer eben die Deutungshoheit inne hat.

  2. 14.

    @Dennis:

    Nicht ganz. Artikel 79, Absatz 3 spricht von Artikel 1 und 20, nicht von Artikel 1 bis 20:

    > https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_79.html

  3. 13.

    Es sollte aber auch erwähnt werden, daß Frau Laskowski dies auch schon so für Thüringen begutachtet hat. Sie ist m.W. auch so ziemlich die einzige unter den Juristen, die dies so sieht.

  4. 12.

    Nach meinem Kenntnisstand kann das Grundgesetz in diesem Punkt (Art 1 bis 20) nicht mal mit 2/3 Mehrheit geändert werden "liebe" grüne Ignoranten. So bestimmt es Art 79 Abs 3.
    Frau Roth von den Grünen und seit Oktober 2013 Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages, hat ja schon in einer Livesendung ihre Grundgesetzfestigkeit bewiesen. (Münchner Runde vom 01.12.2015, 22:00 Uhr, Bayerisches Fernsehen) Kann man sich mal beim Lieblingsvideodienst angucken.

  5. 11.

    "Die Linken hatten vorgeschlagen, die 50-Prozent-Quote per Gesetz zu erreichen."
    Da haben die Linken und die Komplett-Roten wohl einige sonst so umworbene Gendergruppen vergessen - oder wie viele Trans-Inter-Queer Menschen sollen denn zukünftig auf den Wahllisten erscheinen?

  6. 10.

    Man könnte doch mal provokant fragen, wo bleibt ein Paritätsgesetz für Frauen im Bergwerk, auf Ölplattformen oder auf dem Bau.
    Das Grundgesetz sieht diese Möglichkeit der Experten und der Politik nicht. Jeder der es will, kann es dort nachlesen.
    Wenn sich die "Experten" und die Politik nicht an geltendes Recht halten, wie will man das dann von den Bürgern verlangen.

    Kommentar 8 stimme ich in vollem Umfang zu !

  7. 9.

    Es ist ein reines Gefälligkeitsgutachten von einer SPD Dienststelle zu einer anderen.

  8. 8.

    Das ist es, was ich an der heutigen linken Politik ablehne. Sie funktioniert hauptsächlich über Trennung und gegeneinander ausspielen. Während Rechtsextreme Inländer gegen Ausländer aufhetzen, spielen die linken Parteien innergesellschaftliche Gruppen gegeneinander aus - Männer gegen Frauen, Arme gegen Reiche, Arbeiter gegen Arbeitslose, Auto- gegen Radfahrer. Dies kann nicht gut für eine Gesellschaft sein, daher muss diese Art der Politik endlich wieder überwunden und ein Miteinander gefunden werden.

  9. 7.

    Weil eine politische Kräfte links außen die Meinung vertreten, Männer könnten keine Politik für Frauen machen. Umgekehrt sehen die selben Parteien aber kein Problem. Das erklärte Ziel ist Gleichstellung (=Gleichmacherei), die sich allerdings mit der Gleichberechtigung oftmals nicht verträgt. Warum diese Parteien Politik durch Frauen wünschen ist mir nur so erklärlich, dass man damit auf eine emotionalere Politik hofft, entsprechend mit weniger Sachlogik. Denn Sachlogik steht der Moral oft diametral entgegen. In einer Demokratie ist es aber eigentlich wichtig, dass Sachlogik und Moral ausgeglichen Anwendung finden.

  10. 6.

    Die Linken verlieren ihre eigentlichen Ziele aus den Augen..

    Das trägt alles nur zur Geschlechtertrennung bei. Unsere jüngere Generation im Osten ist da eigentlich weiter..

  11. 5.

    Mir scheint, die SPD ist nicht ganz auf dem Stand der Dinge. Erzählt man uns nicht seit geraumer Zeit, dass es nicht nur zwei Geschlechter gibt. Bei 50:50 für Männchen und Weibchen bleibt ja kein Platz mehr für die queeren Menschen.

  12. 4.

    Es ist doch völlig egal, ob Mann oder Frau. Warum wird darum so ein Gedöns gemacht? Ob nun Männlein oder Weiblein ist unwichtig. Wichtig ist, dass gute Politik gemacht wird.

  13. 3.

    Leider nur ein gekauftes Gutachten mit dem Auftrag, positive Aspekte für das Vorhaben zu finden. Die Mehrheit der Gutachter, wie auch die Gerichte, sehen dagegen die freie Entfaltung der Parteien beeinträchtigt. Ausschlaggebend ist nämlich nicht der Anteil weiblicher Personen in der Bevölkerung sondern in den Parteien. Dort sind Frauen in (meines Wissens allen!) Parteien teils extrem deutlich unterrepräsentiert, so dass eine Gleichstellung per Paritätsgesetz eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung der Parteimitglieder darstellen würde. Würden sich gleich viele Frauen wie Männer in der Politik engagieren, sähe es vielleicht anders aus, dann würde sich das Thema aber ohnehin auf natürlichem Weg erledigen. Bereits jetzt sind Frauen in Parlamenten im Vergleich zum Frauenanteil in Parteien überrepräsentiert. Eine Parität kann einigermaßen verfassungskonform nur die Partei selbst festlegen.

  14. 2.

    Ich kann jedem empfehlen, sich mal die Urteilsbegruendung zum Paritaetsgesetz in Thueringen durchzulesen:

    > http://www.thverfgh.thueringen.de/webthfj/webthfj.nsf/8104B54FE2DCDADDC12585A600366BF3/$File/20-00002-U-A.pdf?OpenElement

    Die drei Sondervoti, welche fuer das Gesetz gestimmt haben, waren in Wirklichkeit nur zwei Sondervoti, weil ein Votum von zwei Richtern unterschrieben wurde.

    In den beiden Sondervoti werden die gleichen Argumentationsfehler begangen, welche auch von Befuerwortern des Paritaetsgesetz gemacht werden. Es geht sogar soweit, dass die Richter nicht zwischen Gleichstellung und Gleichberechtigung unterscheiden koennen.

    Beide Sondervoti halte ich daher fuer ueberhaupt nicht ueberzeugend und auch juristisch fuer nicht haltbar.

    Das Paritaetsgesetz verstoesst nun mal gegen elementare Rechtsgrundsaetze, naemlich Artikel 3, GG und Artikel 38, GG. Kein Landesgesetz und keine Landesverfassung kann den Grundrechten widersprechende Normen enthalten.

  15. 1.

    Sag mir, wer das Gutachten bestellt hat, und ich sage dir, wie es ausfällt. Bei der Konrad-Adenauer-Stiftung vermutlich umgekehrt. Dieses Gutachten(un)wesen ist maximal langweilig, aber für die Gutachtenden immerhin ein hübscher Zuverdienst.

Nächster Artikel

Das könnte Sie auch interessieren