SPD-nahe Friedrich-Ebert-Stiftung -
Ein neues Gutachten der SPD-nahen Friedrich-Ebert-Stiftung kommt zu dem Ergebnis, dass ein Paritätsgesetz für die Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus verfassungsgemäß sein könnte.
50-Prozent-Quote per Gesetz
Die Hälfte der Berliner Bevölkerung ist weiblich, aber nur ein Drittel der Abgeordneten im Landesparlament. Die Linken hatten vorgeschlagen, die 50-Prozent-Quote per Gesetz zu erreichen. Es könne Parteien vorschreiben, dass Männer und Frauen immer abwechselnd auf die Wahllisten gesetzt werden müssen und bei Direktwahlen pro Wahlkreis jeweils immer ein Mann und eine Frau gewählt wird.
Die Staatsrechtlerin Silke Ruth Laskowski von der Universität Kassel argumentiert nun in ihrem Gutachten, so ein Paritätsgesetz sei nicht nur mit der Berliner Landesverfassung zu vereinbaren, sondern auch geboten, um Frauen gleiche Teilhabe zu ermöglichen.
Zuletzt war ein ähnliches Paritätsgesetz in Thüringen durch das Landes-Verfassungsgericht gekippt worden. Eine Entscheidung über die Brandenburger Regelung steht noch aus. Die Berliner Grünen halten bisher eine Verfassungsänderung für notwendig.