Baustellen in der Straßenverkehrsordnung - Gerichtsentscheid zu Pop-up-Radwegen offenbart rechtliche Lücken

Do 10.09.20 | 09:14 Uhr | Von Thorsten Gabriel
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Radfahrer sind auf dem Pop-up-Radweg am Halleschen Ufer unterwegs (Quelle: dpa/Paul Zinken)
Audio: rbb | 10.09.2020 | Thorsten Gabriel | Bild: dpa/Paul Zinken

Die sogenannten Pop-up-Radfahrstreifen in Berlin sind vom Verwaltungsgericht als rechtswidrig eingestuft worden. Doch der Beschluss wirft Fragen auf, die über die umstrittenen Radwege hinausweisen. Von Thorsten Gabriel

Bei der AfD lassen sie, drei Tage nach dem Sieg vor dem Berliner Verwaltungsgericht, die Muskeln spielen. "Der Senat muss nun beginnen, die Sperren abzuräumen und die Fahrbahnmarkierungen zu entfernen", fordert der AfD-Abgeordnete Frank Scholtysek am Mittwoch per Mitteilung mit Blick auf die neuen, temporären Radwege in Berlin. Und er fügt hinzu: "Sofort. Ohne Zeitverzug."

Sein Fraktionskollege Marc Vallendar setzt mit rhetorischer Drohgebärde hinzu, dass die Fraktion gerichtlich dagegen vorgehen werde, sollte "der Senat die rechtswidrigen Radwege unangetastet" lassen. "Erster Schritt wäre ein Antrag auf Festsetzung eines Ordnungsgeldes von bis zu 10.000 Euro", teilte der rechtspolitische Sprecher mit.

AfD wartet erstmal ab

Fragt man nochmal persönlich nach, bekommt man eine Einschränkung zu hören, die in der Pressemitteilung nicht zu lesen ist. "Wir warten natürlich noch ab, ob der Senat jetzt wie angekündigt vor das Oberverwaltungsgericht zieht und die Vollziehung wieder aussetzen will", sagt Vallendar dem rbb. "Je nachdem wie das ausgeht, werden wir dann eben entsprechend reagieren."

Denn in der Tat ist der Beschluss des Berliner Verwaltungsgerichts noch nicht rechtskräftig. Noch tickt die Uhr für die Beschwerdefrist. Dass der Senat gegen die Entscheidung Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen wird, hatte die Senatsverkehrsverwaltung noch am Montag angekündigt.

"Das wird voraussichtlich in der kommenden Woche sein", sagte der Sprecher der Verkehrssenatorin, Jan Thomsen, dem rbb. Die Beschwerde werde derzeit vorbereitet. "Wichtig ist, dass der Beschwerde auch ein Antrag auf aufschiebende Wirkung beigelegt wird. Das bedeutet, dass wir wollen, dass die jetzigem Pop-up-Radfahrstreifen auch so bleiben."

Das heißt, dass die Radwege bleiben könnten, wo sie sind – solange bis das Verwaltungsgericht dann im Hauptverfahren möglicherweise erneut zu dem Schluss käme, dass die Wege rechtswidrig seien. Schon jetzt gilt als sicher, dass das Land in diesem Fall in die nächste Instanz gehen würde.

"Wir wollen Unfälle vermeiden und nicht erst welche zählen"

In der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz haben die Fachleute den Gerichtsbeschluss, vorsichtig formuliert, verwundert zur Kenntnis genommen. Das Gericht bescheinigt dem Senat, dass es die Radwege nicht pauschal hätte ausweisen dürfen unter Verweis auf das veränderte Verkehrsverhalten der Großstädter in Pandemie-Zeiten. Stattdessen hätte es genauerer Begründungen bedurft, weshalb an welchem Straßenabschnitt temporäre Radwege eingerichtet werden sollen.

Erstaunt ist man in der Senatsverwaltung deshalb, weil sich das Gericht in seiner Begründung auf Abschnitte in der Straßenverkehrsordnung bezieht, die nicht nur für Radstreifen gelten. "Es geht in der Argumentation des Verwaltungsgerichts nicht nur um Radfahrstreifen, sondern auch um zum Beispiel Tempo-30-Strecken vor Kitas und Schulen", sagt Verwaltungssprecher Thomsen.

Dürften die in Zukunft auch nur noch eingerichtet werden, wenn es vorher Unfälle an den betreffenden Stellen gab? "Wir wollen ja Unfälle gerade verhindern und nicht erst welche zählen, bevor wir eine sichere Verkehrseinrichtung dort anordnen können." Auch deshalb erhoffen sie sich von der Beschwerde, dass am Ende der gerichtlichen Auseinandersetzung grundsätzlich geklärt ist, wie die Straßenverkehrsordnung an dieser Stelle ausgelegt werden muss.

"Der geschützte Radstreifen ist im deutschen Regelwerk nicht vorgesehen"

Für diejenigen, die sich schon seit Jahren und Jahrzehnten dafür einsetzen, dass Radfahrende sicher auf den Straßen unterwegs sein können, kommt die Gerichtsentscheidung dagegen nicht völlig überraschend. So verweist etwa der Bundesgeschäftsführer des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC), Burkhard Stork, darauf, dass auch unabhängig von den Pop-ip-Radwegen geschützte Radfahrsteifen bislang in der bundesweit geltenden Straßenverkehrsordnung nicht vorkämen. Und das, obwohl sie sich auch in Deutschland in immer mehr Städten und Kommunen großer Beliebtheit erfreuten.

"Der geschützte Radfahrstreifen ist im deutschen Regelwerk nicht vorgesehen", konstatiert Stork. "Das heißt, wir haben jetzt in allen Städten die Situation - in Berlin ist das brennglasmäßig, wie so häufig -, dass Stadtverwaltungen rumprobieren müssen, mit irgendeiner Form von Radverkehrsinfrastruktur, die ganz neu ist, die nicht in den Richtlinien steht." Mit anderen Worten: Nicht nur bei den temporären Pop-up-Radwegen, sondern auch bei den nach und nach entstehenden dauerhaften grünen Radstreifen stellt sich die Frage, auf welcher rechtlichen Grundlage sie stehen.

Ende der 2000er-Jahre waren die "protected bike lanes" in New York erfunden worden. Seitdem sei weltweit in den Städten die Überzeugung gereift, dass sicherer Radverkehr eigene Infrastruktur benötige, sagt der ADFC-Geschäftsführer.

Weitere Pop-up-Wege in Vorbereitung

Beim Senat gibt man sich vorerst optimistisch, dass sich die rechtliche Situation doch noch zu Gunsten der Landesregierung klärt. Zumal es mittlerweile ja nicht nur die beklagten acht Pop-Up-Radwege gibt, sondern noch viel mehr. "Inzwischen gibt es 14 Radfahrstreifen im Pop-up-Verfahren", sagt Sprecher Jan Thomsen und ergänzt: "Auf Arbeitsebene sind wir auch dabei, weitere vorzubereiten. Wir sind nach wie vor der Überzeugung, dass wir da richtig handeln."

Sätze, von denen sich die AfD noch einmal herausgefordert fühlt. Der Abgeordnete Marc Vallendar warnt bereits: "Wenn der Senat weiterhin der Meinung ist, dass diese Pop-up-Radwege, so wie sie derzeit angelegt wurden, rechtmäßig sind, beabsichtigen wir durchaus auch nochmal vor das Verwaltungsgericht wegen der restlichen Radwege zu ziehen."

Erstmal hat die Senatsverwaltung zwei Wochen Zeit, Beschwerde einzulegen und noch zwei weitere Wochen, um die Beschwerde zu begründen. So schnell werden die gelben Fahrbahnmarkierungen also nicht aus dem Stadtbild verschwinden.

Beitrag von Thorsten Gabriel

59 Kommentare

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  1. 59.

    Klären sie uns doch mal auf welchen "Gerichtsurteil" man sich beugen soll?

    Was genau haben sie an "Denn in der Tat ist der Beschluss des Berliner Verwaltungsgerichts noch nicht rechtskräftig". und "Erstmal hat die Senatsverwaltung zwei Wochen Zeit, Beschwerde einzulegen und noch zwei weitere Wochen, um die Beschwerde zu begründen. So schnell werden die gelben Fahrbahnmarkierungen also nicht aus dem Stadtbild verschwinden." nicht verstanden oder verstehen wollen?

    Ab und an sollte man sich den Artikel durchlesen, den man kommentieren möchte, dann kommt auch nicht so ein haarsträubender Unsinn wie ihrer dabei raus.

  2. 58.

    Statt sich dem Gerichtsurteil zu beugen, wird ein 'weiter so' praktiziert und das Thema ausgesessen.
    Da kennt man von diesem Senat hinlänglich. Es muss immer eine zweite "Klatsche" geben.

  3. 57.

    ... und vielleicht noch ein gelbes Rad-Symbol, dass sich alle Radfahrer auf den Ärmel nähen müssen?

  4. 56.

    ... und daran sind natürlich nicht die Autos schuld, die die Straße verstopfen, sondern die Radfahrer... in ihrem verdrehten Weltbild!

  5. 55.

    Die Retter kommen zu spät weil sie im Stau stehen, von rücksichtslosen Atofahrern behindert werden (Rettungsgasse freihalten ist für manche ein Fremdwort) und letztendlich von Falschparkern auf Gehwegen, Zufahrten und zweiter Reihe.

    Also drücken sie hier nicht auf die Tränendrüse. Das ist Heuchelei.

  6. 54.

    Eins wird hier völlig außer acht gelassen, nämlich was ist mit Rettungskräfte die schnell durch den Verkehr müssen eine Fahrspur recht hinter Poller der Radweg links geparkte Autos wie kann man dann noch den Rettungskräften Platz machen. Wenn dann die Retter zu spät kommen wird das heulen groß sein.

  7. 53.

    Das von Ihnen genannte Fehlverhalten trifft auch auf viele Autofahrer zu. Da es keine Kontrolle gibt helfen die Kennzeichen auch nicht weiter.

  8. 52.

    Alle Autofahrer, sollten Radfahrer anzeigen, die sich nicht an die Verkehrsregeln halten! U.a. bei Rot über die Ampel, Entgegengesetzt der Fahrtrichtung, Fahren im Dunkeln ohne Licht, Fahren auf dem Bürgersteig, nicht anzeigen von Spurwechsel und abbiegen usw. Es sind sofort Nummernschilder für Radfahrer , sowie Radfahrsteuer einzuführen.

  9. 51.

    "Die Regelung mit 1,5m Abstand steht ja leider auch nur in einem ungültigem Gesetz."

    das stimmt. Allerdings gilt schon immer, dass man mit ausreichendem Abstand zu überholen hat und die Gericht das auf 1,2-1,5 Meter spezifiziert haben und in diesem Bereich auch ihre Urteil sprechen. Das jetzt ungültige Gesetz hat also nur das konkretisiert, was sich aus der StVzo schon immer ergeben hat.

    "Mal abgesehen von der Tatsache, dass sich sowieso Niemand um die Einhaltung und Kontrolle kümmern würde"

    das stimmt leider- deshalb hatte ich das ja auch angemahnt.
    Wäre es anders, gäbe es das Problem ja gar nicht und es würden sich wahrscheinlich sehr viel mehr Radfahrer auf die Straße trauen. Und Autofahrer froh darüber sein, wenn es Radschutzstreifen gäbe, die zwar einen Teil der Fahrbahn kosten, aber die anderen Fahrbahnen für Autos besser benutzbar machen würden.
    So sieht es ja immer aus, als ob man den Autofahrern etwas wegnehmen würde, wo es in Wirklichkeit genau andersherum ist.

  10. 50.

    Betrachten Sie alle Autofahrer als Rücksichtslose Verkehrsteilnehmer?
    Vergessen Sie nicht, nicht alles sind so.
    Ich beschimpfe auch nicht alle Fahrradfahrer als rücksichtslos, hier und da gibt es immer mal ein oder mehrere aber nicht alle sind gleich.

    Von meiner Seite spricht nichts dagegen Das Fahrradfahrer sichere Fahrradwege bekommen, Es wäre nur schön wenn Sie auch nutzen würden und nicht ständig da fahren wo sie es nicht sollten, es ist auch nicht verkehrt beim Abbiegen den Armen raus zu Strecken damit man als Autofahrer weiß wo derjenige abgeben möchte oder mal ein Dankeschön mit ein Kopfnicken vielleicht auch ein Handzeichen zuzeigen wenn man ein Fahrradfahrer vorgelassen hat, das tut niemanden weh.

    Im Großen und Ganzen möchten wir alle sicher unterwegs sein auf unseren Straßen, das ist das wichtigste für alle Verkehrsteilnehmer!

  11. 49.

    Auch wenn sie es verdient hätten: Ich kann nicht den ganzen Tag Autofahrer anzeigen, das macht nur schlechte Laune und dafür habe ich auch gar keine Zeit. Die Verkehrsordnung zu überwachen ist Aufgabe der Polizei, und wenn die sich öfter aufs Fahrrad setzen würde, dann würde das vielleicht auch besser funktionieren.

  12. 48.

    Ich sehe überhaupt kein Problem darin, wenn der vorhandene Verkehrsraum zu Gunsten Aller neu verteilt wird, aber bitte nach Vorliegen eines schlüssigen und rechtssicheren Verkehrskonzeptes. Darin müssen dann alle Berücksichtigung finden, nicht nur Radfahrer. Es gibt auch noch Fußgänger, ÖPNV, Lieferverkehr und ja, auch noch PKW. Will man PKW zurückdrängen, ist es die falsche Strategie, diesen zu gängeln, es müssen schlicht bessere Alternativen geboten werden. Niemand steht gern und freiwillig im Stau. Während Corona wurde nun die Pandemie als Rechtfertigung für die Radarreifen angebracht. Das ist im deutschen Recht aber nicht vorgesehen und damit war die gerichtliche Niederlage aus meiner Sicht absehbar. Statt jetzt bockig zu sein, sollte RRG endlich seine Hausaufgaben machen und ein Konzept ausarbeiten, das seinen Namen auch verdient. Das rechtliche Neuland ist für mich eine faule Ausrede.

  13. 47.

    Gibt es in Berlin eigentlich überhaupt jemanden der weiß was er tut? Die einen lassen einfach sogenannte "Pop-up-Radwege" entstehen, die anderen finden dann, dass das nicht rechtens ist, dann offenbart der Gerichtsentscheid plötzlich wieder rechtliche Lücken...oje, Berlin, watt is nur aus dir geworden!

  14. 46.

    Das Pfeifen im Walde der Autofanatiker, die es nicht verwinden können dass Radfahrer den Platz bekommen werden, den sie brauchen um sicher zu fahren?

    Sie betrachten also Radfahrer als Eindringlinge in ihr angestammtes Revier? Berlin ist durch seine Kieze eine Stadt der kurzen Wege und auf der Kurzstrecke, die sonst mit Öffis oder dem Auto zurückgelegt wird, ist das Fahrrad unschlagbar.

    Finden sie sich damit ab, Radfahrende werden immer mehr.

    So ist das und man wird es sehen.

  15. 45.

    Die Regelung mit 1,5m Abstand steht ja leider auch nur in einem ungültigem Gesetz. Mal abgesehen von der Tatsache, dass sich sowieso Niemand um die Einhaltung und Kontrolle kümmern würde.
    Stand der Dinge scheint zu sein, dass die Bundesrepublik Deutschland, die von ihren Bürgern korrekte Einhaltung der Gesetze erwartet, seit 2009 nicht in der Lage war eine gültige Änderung der Straßenverkehrsordnung zu erlassen.
    Die ganzen Gesetzte und Verordnungen in Deutschland sind offensichtlich inzwischen so unübersichtlich, dass selbst die Spezialisten für einzelne Gesetzesteile nicht mehr annähernd durchblicken.

  16. 44.

    "Der letzte Satz war lustig, hihi :-)"

    was daran lustig sein soll, erschließt sich mir nicht wirklich.

    "Allerdings erkenne ich bisher nur, dass den Radfahrern der rote Teppich ausgerollt wird und das leider denjenigen, die täglich eine Vielzahl von Regelverstößen (und schlimmeres) begehen. Die Stadt besteht aber nicht nur aus Radfahrern - das ist Fakt. Deswegen müssen alle miteinbezogen werden."

    das wiederum ist sehr lustig- wo die Straßen der Stadt doch, um in ihrem Bild zu bleiben, von roten Teppichen für die Autofahrer geradezu gepflastert sind.
    Wenn sie tatsächlich den Verkehrsraum gerecht für alle aufteilen wollen, müssen sie noch sehr viel mehr an roten Teppichen für die Radfahrer und Fußgänger ausrollen als die bisher erfolgten läppischen Maßnahmen.
    Und BTW: auf jeden Verstoß eines Radfahrer kommt einer eines Autofahrers und auch Fußgängers- asoziales Verhalten ist nicht an das Verkehrsmittel gebunden.

  17. 43.

    Und wenn die Pandemie vorbei ist,fahren wieder weniger mit dem Fahrrad. So ist das und man wird es sehen.

  18. 42.

    Sie meinen die getöteten Radfahrer, die allesamt Opfer von unachtsamen Führern von KfZ oder der tödlichen Verkehrspolitik wurden?

    Und was wollen sie uns damit sagen? Helm- und Kennzeichenpflicht im Haushalt? Da passieren, statitisch gesehen, die meisten Unfälle, teils mit tödlichen Ausgang.

  19. 41.

    "Corona wurde also sichtbar als Grund missbraucht, diese Radwege einzurichten." Das sie die Position ihrer AfD 1:1 übernehmen ist nicht verwunderlich aber dadurch wird die Lüge nicht wahrer.

    Durch die Pandemie fahren immer mehr Leute Rad. Die brauchen mehr Platz und Abstand. Pop-up Radwege und BIke-Lanes sind in der StVO nicht vorhergesehen, man betritt Neuland und immer wenn eine Behörde (man hört den Amtsschimmel förmlich wiehern) Neuland betritt werden Fehler gemacht. Das ist ärgerlich aber kaum zu vermeiden.

    Aber man darf nicht vergessen dass dieses Ressort seit Hassemer kaputt gespart wurde und Mittel ausschließlich für den KfZ Verkehr bereit gestellt wurden. Die Guten, Fähigen sind längst gegangen. So sind Fehler vorprogrammiert.

    Aber ich bin trotzdem zuversichtlich, Rom wurde schließlich auch nicht an einem Tag erbaut.

  20. 40.

    Belegen nicht alleine bereits 12 tote Radfahrer in diesem Jahr die Gefahr für Fahrradfahrer in Berlin?

  21. 39.

    Der letzte Satz war lustig, hihi :-)
    Aber der Ernst der Sache ist leider Realität.
    Als Autofahrer bin ich genauso dafür, dass vernünftige Konzepte für die Zukunft und vor allem umweltfreundlicher erarbeitet werden. Da haben wir alle etwas davon. Allerdings erkenne ich bisher nur, dass den Radfahrern der rote Teppich ausgerollt wird und das leider denjenigen, die täglich eine Vielzahl von Regelverstößen (und schlimmeres) begehen. Die Stadt besteht aber nicht nur aus Radfahrern - das ist Fakt. Deswegen müssen alle miteinbezogen werden.

  22. 38.

    Radfahrer sollten einfach überall dort, wo das erlaubt ist (also fast überall, mit den seltenen Ausnahmen der benutzungspflichtigen Radwegen), die Fahrbahn benutzen- und jeden Autofahrer anzeigen, der sie mit weniger als 1,5 Meter überholt (also fast jeden, der sich noch auf der selben Fahrspur befindet).
    Würde das auch noch engmaschig überwacht und sanktioniert werden, dann würden sich die Autofahrer die Pop-up Radwege sehr schnell als kleineres Übel zurückwünschen.

    Also: Radfahrer auf die Straße!!! Ist nachgewiesenermaßen eh sicherer dort als auf den allermeisten Radwegen.

  23. 37.

    Kinder und Jugendliche die keinen Führerschein haben, ältere Mitbürger, die sich nicht mehr hinter Steuer trauen oder andere Menschen, die nicht mit dem Auto fahren zählen für Sie also nichts bei der Verkehrsplanung? Die können sich ja ein (Mama-)Taxi bestellen wenn sie irgendwo hin wollen?

  24. 36.

    Ihre Interpretation meines Textes ist falsch. Natürlich ist vor Schulen in der Regel dann ein entsprechendes Gefahrenzeichen (Gefahrenzeichen Kinder) in Verbindung mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung angebracht. Die Kombination liefert also gleich die Begründung für die Geschwindigkeitsbegrenzung mit. Meine Ausführungen bezogen sich ja auf das Zitat von Verwaltungssprecher Thomsen, was ich zuvor anbrachte.

    Und das was die grünen Ideologen eingerichtet haben sind „Pop-up-Radwege“, was einer teilweisen Sperrung (eine Fahrspur wird für Autofahrer gesperrt) der Straße gleichkommt. Das müssen sie nun mal laut Gericht begründen mit einer Gefahrenlage, die eine Einrichtung - zwingend - erforderlich mache (siehe „rechtslupe Berliner Pop-up-Radwege).

    Radfahrer sind gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer und es geht bei den Regelungen um den Verkehrsfluss für - alle - Verkehrsteilnehmer. Keine unbegründeten „Extrawürste“ für Radfahrer.

  25. 35.

    Was Sie da schreiben ist wieder einer der Tricks mit denen das Auto verteufelt werden soll, indem Behauptet wird, dass nur eine Minderheit ein Auto hat.
    Genau das stimmt bei genauer Betrachtung nicht. Wenn Sie von der Einwohnerzahl der Stadt ausgehen, dann müssen Sie ca. 700.000 Kinder und Jugendliche abziehen die kein Auto fahren dürfen und somit auch kein Auto haben. Wenn Sie dann noch sehen, dass die überwiegende Zahl der Haushalte nur einen PKW hat, dann kann man davon ausgehen, dass dieser PKW von mehreren Familienmitgliedern genutzt wird ob als aktiver Fahrer oder als Mitfahrer. Somit kann man davon ausgehen, dass von fast jedem Berliner ein PKW genutzt wird.
    Was also soll diese alberne Behauptung, denn die 1.221.433 in Berlin zugelassenen PKW werden nicht nur von einer Person genutzt sondern meist von mehreren Familienmitgliedern so dass man sagen kann, fast jeder Berliner nutzt einen PKW und besitzt auch einen wie bei Ehepaaren wo das Fahrzeug beiden gehört.

  26. 34.

    Sie haben schon im Artikel gelesen, dass die, mal ins volksdeutsche übersetzt, die StVO in Bezug auf Fahrrafinfrastruktur, etwas schwammig ist. Ich bin auch kein Freund von überzogener Ausbremsung des Kfz-Verkehrs, die pop-up-Radwege sind sowas. Hier in Leipzig werden ganze Fahrspuren von Ausfallstraßen den Radlern "geopfert", aber als Radwege, nichts mit pop-up. Nun werden sich die Juristen damit beschäftigen. Glauben Sie mir, in Berlin wird, dann mit anderer "Bemalung", StVO - konform, nichts groß ändern. Aber, eine große Leistung für die AfD ist das wirklich nicht. Schon das Statement "gleich, sofort rückgängig machen", ohne dass es schon rechtskräftig ist, dann erst nach NACHDENKEN, "naja, erstmal abwarten" zu sagen, spricht schon dafur:Populismus erster Güte

  27. 33.

    AfD rocks!

  28. 32.

    Wenn Sie Rechtsstaat nicht verstehen, hoffe ich, dass auch Sie akzeptieren, wenn bei Ihnen jeder erstbeste Richterspruch vollzugsfähig wird und Sie kein Recht auf eine zweite Meinung haben. Daher, nicht alles, was Sie mal wieder sehen können, ist etwas, das auch wirklich existiert. Nennt sich Phänomen und ist in Echoblasen besonders flexibel verfügbar.

  29. 31.

    Pop-up-Radwege bleiben nun trotz Gerichtsentscheidung weiter bestehen. Man kann wieder mal sehen, dass "nix unmöglich ist" und man sich auch über Gerichtsentscheidungen hinwegsetzen kann. Jeder kann hier was beschließen und oder abschaffen.

  30. 30.

    Es geht in in dem von ihnen zitierten Satz um die Anordnung von GEFAHRZEICHEN, welche in §40 StVO beschrieben sind. Das sind die roten Dreiecke mit beispielsweise "scharfe Kurve", "Bahnübergang", "Rehe".

    Das hat also gar nichts mit gekennzeichneten Radwegen zu tun. Der im §45 (9) nachfolgende und bei ihnen angedeutete Satz gilt übrigens explizit für Radfahrstreifen innerhalb geschlossener Ortschaften nicht.

    Also, wie Sie selbst sagen "Einfach mal "§ 45 Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen" Absatz 9 der Straßenverkehrsordnung lesen."

  31. 29.

    Alles Fachleute hier.

    Wikipedia ist da genau das richtige Argumentationsmittel um sein Wissen zu untermauern.

    Ich sag nur: City-maut und mehr Fahrradwege sind (nicht das) optimal(ste) um der Umwelt einen Gefallen zu tun.

  32. 28.

    Mit 18% ist die Gruppe natürlich "klitzeklein": https://www.berlin.de/sen/uvk/verkehr/verkehrsdaten/zahlen-und-fakten/mobilitaet-in-staedten-srv-2018/

    Zwei Drittel aller Berliner besitzen übrigens kein Auto.

  33. 27.

    Volle Zustimmung. Und um es noch lustiger zu machen. Es geht u.a. auch um die Pop-Up-Radwege in der Frankfurter Allee und der Lichtenberger Straße. Da gab es schon Radwege. Also trifft hier auch nicht einmal das Argument der Gefahrenlage zu.

    Radweg Lichtenberger Straße ist jetzt gefährlicher als früher.

    Beim Radweg in der Frankfurter Allee gab es das Argument, daß es gefährliche Situationen an den U-Bahn-Ausgängen gegeben hat zwischen Fußgängern und Fahhradfahrern (m/w/d/Kampfradler). Angepasste Geschwindigkeit würde helfen...

  34. 26.

    Nun ja, schade ist schon, daß sich ausgerechnet die AFD dieses Themas annehmen musste.
    Aber es bleibt doch ein Geschmäckle: Nicht gut gedacht, schlecht gemacht, rechtlich umstritten und ohne Konzept. Schnell mal im Handstreich Pop-Up-Radwege anzulegen, wäre ja temporär noch in Ordnung. Diesen dann aber Bestandsschutz zu verleihen ist nicht mehr in Ordnung, denn das geht an Anwohnerbeteiligung und einer vernünftigen Verkehrsplanung vorbei. Und dann werden die gelben Klebchen mit den Warnbaken noch als Innovation gefeiert.
    Was aber viel bedenklicher ist: Der RRG-Senat versucht nicht mit vernünftigen Konzepten Änderungen unter möglichst breiter Akzeptanz alle Bürger umzusetzen, sondern bestimmte Wählergruppen zu bedienen (wie übrigens auch bei der Wohnungspolitik. Es werden politisch Fronten aufgebaut. Dabei geht es doch um eine Verkehrswende und nicht darum, für billiges Geld Fahrradfahrer (m/w/d) zu bevorzugen. Das lassen wir jetzt mal so stehen, bis sich der 2-Radmechaniker meldet…

  35. 25.

    Zitat: „Gerichtsentscheid zu Pop-up-Radwegen offenbart rechtliche Lücken“ - - - - - Der Gerichtsentscheid offenbart, dass "§ 45 Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen" Absatz 9 der Straßenverkehrsordnung vor der Willkür grüner Ideologen schützt.

  36. 24.

    "Ich wünsche mir eine juristische Prüfung durch den Senat,inwiefern ihre Vorhaben einer gerichtlichen Prüfung standhalten"

    Warum gehen Sie davon aus, dass dies nicht passiert (ist)? Ist doch nichts ungewöhnliches, dass Juristen einen Sachverhalt unterschiedlich bewerten / interpretieren. In dem Fall gab es ja schon vorher unterschiedliche "Urteile": Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages kam zu einem anderen Ergebnis als der des Berliner Abgeordnetenhaus.

  37. 23.

    Es geht aber nicht ums Zurückdrehen sondern um ein rechtlich einwandfreies Verkehrskonzept. Auch der RRG Senat hat sich an Recht und Gesetz zu halten und kann dieses nicht einfach nach Gutdünken ignorieren, weil es angeblich für die gute Sache ist. Jeder Eingriff in den Straßenverkehr, egal zu wessen Gunsten, bedarf einer einwandfreien Risikoanalyse. Die sehe ich bei den Pop-up-Radwegen auch nicht gegeben, zumal bei deren Einrichtung ohnehin kaum Autoverkehr herrschte. Corona wurde also sichtbar als Grund missbraucht, diese Radwege einzurichten. Es ist Aufgabe der Opposition, das zu überwachen, das hat die AfD hier getan. Die Kritik hat aber der Senat verdient, wenn er zu doof ist, die Maßnahmen rechtlich unantastbar zu begründen. Es ist immer noch kein Konzept von RRG erkennbar, wie der Verkehrsraum besser und sicherer verteilt werden soll. Die Pop-up-Radwege halte ich sogar für gefährlich. Es braucht richtige Radwege, nicht diesen Unfug.

  38. 22.

    Sie haben den Artikel offenbar nicht verstanden. Die Bedürfnisse, die Funktionen, die Notwendigkeiten für den Radverkehr sind offenbar selbstverständlich so wurscht, dass offenbar nicht einmal eine gesicherte rechtliche Grundlage für ihre Schaffung existiert.
    Das heisst deshalb: Sie können auch nicht einfach unrechtmässig sein.

    Die Prozesshansel von der AfD werden nicht verhindern, was moderne Verkehrsplanung verlangt.
    Sie haben nur einmal mehr destruktiv einen Mangel offen gelegt. Ein konstruktiver Vorschlag ist es ja nicht. Ausser das sie weiterhin überall und jederzeit mit Autos möglichst schnell durch fahren wollen. Und Falls es ihnen einfällt, soll auch immer und überall ein Parkplatz für das persönliche fahrbare Wohnzimmer im Strassenland frei sein.
    Ich hätte ja immer schon nur einen freien Wunsch gebraucht: Für immer zaubern können. Dann würde ich auch so was erzählen wie CDU, FDP und AfD.

  39. 21.

    Zitat: "Es geht in der Argumentation des Verwaltungsgerichts nicht nur um Radfahrstreifen, sondern auch um zum Beispiel Tempo-30-Strecken vor Kitas und Schulen", sagt Verwaltungssprecher Thomsen."

    Das ist eine lächerliche Schutzbehauptung meiner Meinung nach. Einfach mal "§ 45 Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen" Absatz 9 der Straßenverkehrsordnung lesen.

    Zitat ".. Dabei dürfen Gefahrzeichen nur dort angeordnet werden, wo es für die Sicherheit des Verkehrs erforderlich ist, weil auch ein aufmerksamer Verkehrsteilnehmer die Gefahr nicht oder nicht rechtzeitig erkennen kann und auch nicht mit ihr rechnen muss. … … Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs …"

    Mit einem Fahrradfahrer auf einer Straße muss man rechnen und der ist auch sichtbar. Ein ganz normaler Vorgang. Viele Kinder vor einer Schule zwischen parkenden Autos sind eine ganz andere Geschichte.

    Die politisch motivierten Pop-up-Radwege gehören sofort abgerissen.

  40. 20.

    Wenn die Senatsverwaltung keine Gründe für eine Gefahr, welche eine solche Regelung sinnvoll erscheinen ließen liefert - mutmaßlich weil sie nichts liefern kann und der Senat allein verkehrspolitisch agiert - dann muss das Gericht die Verkehrsregelung aufheben

    Und dass die Behörde Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren anordnet, die politische motiviert sind, und denen keine entsprechende Risikolage entspricht, das kennen wir ja vom Demoverbot gegen Querdenken vom 29.08.2020.
    Gut, dass unsere Gerichte noch Recht sprechen und nicht "Politik sprechen".
    (2 von 2)

  41. 19.

    Wenn Sie - wie zu hoffen ist - den Beschluss des VG Berlin gelesen haben, dann wissen Sie ja schon, dass die Behörde eine Grundlage braucht für ihr tun. Konkret geht es um die Mögichkeit in der StVO, dass die BEhörde Verkehrsregelungen (z. B. mit der Ausweisung von Radwegen) an bestimmten Strecken zur Vermeidung konkreter Gefahren treffen kann.
    Wenn die Senatsverwaltung keine Gründe für eine Gefahr, welche eine solche Regelung sinnvoll erscheinen ließen liefert - mutmaßlich weil sie nichts liefern kann und der Senat allein verkehrspolitisch agiert - dann muss das Gericht die Verkehrsregelung aufheben.
    (1 von 2)

  42. 18.

    Das eine hat mit das andere nichts zu tun. Wir reden hier über Berliner Landespolitik. Damit können Sie mich nicht ärgern.

  43. 17.

    Man sollte jetzt von Frau Günther fachlich nicht viel für das Ressort erwarten. Ihre Vita lt. Wikipedia:

    „…studierte Geschichte in Heidelberg, Madrid und Berlin sowie von 1986 bis 1990 Politikwissenschaft an der Freien Universität Berlin. Von 1995 bis 1998 war sie bei der Berliner Energieagentur beschäftigt, seit 1999 ist sie für den WWF Deutschland tätig. Eines ihrer zentralen Themen ist die Umsetzung der Energiewende. Günther gilt als ausgewiesene Expertin für nationale und internationale Klimaschutzpolitik…“
    Also fachlich nichts mit Verkehr am Hut. Das ist so wie mit den Rechtsanwälten und Interessensschwerpunkt und Tätigkeitsschwerpunkt, aber…

    …wenn man erst einmal an der Macht ist, dann ist Demokratie egal. Bei den Linken war das zu erwarten, aber daß sich jetzt die Grünen auch noch dazu hergeben (die SPD kann sich ja eh nicht entscheiden)?

  44. 16.

    RRG verbrennt hier unsere Steuergelder für eine klitzekleine Randgruppe ( Radfahrer ) alle anderen Menschen und deren Bedürfnisse sind egal .

  45. 15.

    Ich wünsche mir eine juristische Prüfung durch den Senat,inwiefern ihre Vorhaben einer gerichtlichen Prüfung standhalten,statt einfach mal ins Blaue zu schießen und zu glauben,man sei auf der sicheren Seite.
    Das betrifft Demos die verboten werden sollen genauso wie verkehrsplanerische Ziele. Wenn die Demoabsage und auch POP-Up-Radwege gerichtlich gekippt werden,weil sie nicht ausreichend oder richtig begründet wurden,ist das ärgerlich,peinlich und Steuergeldverschwendung. Wozu haben wir einen Justizsenator mit entsprechenden Mitarbeitenden vom Fach.



  46. 14.

    Es geht doch überhaupt nicht darum ob man die AFD toll oder doof findet.
    Es ist richtig, dass (wer auch immer) mal aufzeigt ... ey Senat ihr könnt nicht einfach nach gutdünken bzw. nach dem entscheiden was Wählerstimmen bringen könnte.
    Wenn dann sogar der ADFC darauf hinweist ..... es gibt nicht mal in der StVO einen Paragraphen der geschützte Radwege erlaubt ..... dann fragt man sich schon ... welchen Beruf schwänzen die denn da ?

  47. 13.

    Es wird ausschließlich an Autos gedacht, bisher. Kaum wird das geändert, geht das geschrei der Autofahrer los. Und das die afd allgemein gern die Uhr zurückdrehen möchte ist bekannt.

  48. 12.

    Das Urteil sollte allen Parteien klarmachen, es sollte in Berlin um ein entsprechendes Verkehrskonzept gehen. Wildes Ausnutzen der Pandemie um schnell irgendwelche Tatsachen zu schaffen, sind Fehl am Platz und nicht im Interesse der Berliner. Vielleicht braucht Berlin auch einfach mal neue Parteien. Das Kreuzchen kann ja auch mal ganz unten auf dem Wahlzettel gemacht werden, wer immer da auch steht. Das könnte doch mal die Losung für die nächste Wahl sein. Neue Männer und Frauen braucht das Land. Ich spür's an jeder Ecke.

  49. 11.

    Was es für Menschen bei der AfD gib, hat man ja gestern bei der Ehrung für die Polizisten im BT gesehen. Wenn Sie das toll finden, Gute Nacht.

  50. 10.

    Lass mich, ich kann das, ohhhh kaputt.
    Warum es überbreite Radwege bedarf um in einer Zeit stark verminderten Autoverkehrs sicherer zu fahren leuchtet auch nicht ein. Man muss nicht nebeneinander fahren und quatschen (meine Beobachtung) sondern auf den Verkehr achten. Da müssen sich auch die rasenden Radfahrer neben den Sonntagsfahrern eben mal etwas zügeln und Rücksicht auf die "schwächeren" nehmen. Aber das mit der Rücksicht ist bei Radfahrern ja so eine Sache. Fühlen sich gepusht von RRG wie die Kings bis sie die Realität auf den Boden der Tatsachen (oder ins Krankenhaus) zurück holt.
    Zumal wegen Corona die Straßen auch mit Autos leerer waren und daher auch mehr Platz für Fahrräder zum überholen und generell zum fahren war. Das macht Radwege eher obsolet als zusätzliche erforderlich. Man muss eben aufmerksam sein und kann nicht im Tran durch die Gegend schaukeln. Aber genau dazu werden Radfahrer von RRG erzogen. Da muss man sich nicht über Unfälle wundern.

  51. 9.

    Mit solcher schwierigen Aufgabe sind die Beiden bestimmt überfordert.

  52. 8.

    "Der Senat denkt NUR an Radfahrer. Ich fühle mich als Fußgänger total außen vor gelassen. "

    Als Fußgänger profitieren Sie doch auch von Popup-Radwegen. Sie müssen sich den Fußweg nicht mehr mit (so vielen) Fahrradfahrern teilen. So zumindest die Situation auf der Frankfurter Allee.

    Oder das Projekt auf der Friedrichstraße. Da haben Fußgänger jetzt auch mehr Platz.

    Alles nicht optimal, aber deutlich besser als vorher.

    PS: Was ist bei "Kinder an die Macht" bitte denn so negativ? Es kann nichts besseres geben.

  53. 7.

    Das AfD-Prinzip: Stänkern, um Aufmerksamkeit zu erlangen. Wer sind hier die eigentlichen Kinder? Konstruktive Politik sieht anders aus. Berlin wird voller, und da ist es gut klima- und lärmfreundlicheren Verkehrsmitteln mehr Platz einzuräumen. Danke an den Senat für diesen Vorstoß, ich hoffe er hat Erfolg

  54. 6.

    Frau Günther sollte mal daran Denken, das sie Verkehrssenatorin ist und nicht Fahrradsenatorin. Bitte an alle Verkehrsteilnehmer denken und nicht nur an Radfahrer. Hoffe das der Posten bald neu Besetzt wird.

  55. 5.

    Ihnen fehlt wohl jedes Rechtsbewusstsein wenn sie sich wegen eines noch nicht rechtskräftigen Urteils so in Rage reden. In die nächste Instanz zu ziehen ist auch Teil von Recht und Ordnung. Wenn die Gesetzeslage immer so eindeutig wäre, wie das in den Kommentarspalten aussieht, könnte man die Gerichte gleich ganz zu machen. Was das an Steuergeld sparen würde!

  56. 4.

    Lieber rbb!

    Es handelt sich bei der Entscheidung um eine einstweilige Verfügung, auch vorläufiger Rechtsschutz genannt.

    Diese Entscheidungen dienen dem Rechtsschutz des Antragstellers, bis es zu einem regulären Gerichtsverfahren gekommen ist.

    Es liegt in der Natur der Sache einer EV, dass sie nicht ohne Zweifel ist. Die abschließende juristische Klärung folgt ja noch.

  57. 3.

    Dazu fällt mir noch noch ein: Ich warte sehnsüchtig auf die nächsten Wahlen.

    Wie dieser Senat mein Steuergeld verschwendet, das ist unfassbar.
    Der Senat denkt NUR an Radfahrer. Ich fühle mich als Fußgänger total außen vor gelassen. Autos will man komplett aus der Stadt verbannen.
    Die ganzen Vorhaben erinnern an das Lied "Kinder an die Macht".

  58. 2.

    Dem Senat fehlt jedes Rechtsbewusstsein aber verlangt es von seinen Bürgern. Dann noch so dreist sein und weitere Pop up Wege planen und umzusetzen. Grüne und linke ist Recht und Ordnung einfach egal. Nur wir haben Recht ist deren Auffassung. Zum Glück hat die AFD das im Auge. Fangt jetzt nicht an mich gleich als Nazi zu beschimpfen.

  59. 1.

    Die beiden AfDler sollen sich Fahrräder kaufen und irgendetwas Nützliches machen. Vielleicht Behördengänge für die Verkehrsverwaltung erledigen.

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