Baustellen in der Straßenverkehrsordnung - Gerichtsentscheid zu Pop-up-Radwegen offenbart rechtliche Lücken

Do 10.09.20 | 09:14 Uhr | Von Thorsten Gabriel
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Radfahrer sind auf dem Pop-up-Radweg am Halleschen Ufer unterwegs (Quelle: dpa/Paul Zinken)
Audio: rbb | 10.09.2020 | Thorsten Gabriel | Bild: dpa/Paul Zinken

Die sogenannten Pop-up-Radfahrstreifen in Berlin sind vom Verwaltungsgericht als rechtswidrig eingestuft worden. Doch der Beschluss wirft Fragen auf, die über die umstrittenen Radwege hinausweisen. Von Thorsten Gabriel

Bei der AfD lassen sie, drei Tage nach dem Sieg vor dem Berliner Verwaltungsgericht, die Muskeln spielen. "Der Senat muss nun beginnen, die Sperren abzuräumen und die Fahrbahnmarkierungen zu entfernen", fordert der AfD-Abgeordnete Frank Scholtysek am Mittwoch per Mitteilung mit Blick auf die neuen, temporären Radwege in Berlin. Und er fügt hinzu: "Sofort. Ohne Zeitverzug."

Sein Fraktionskollege Marc Vallendar setzt mit rhetorischer Drohgebärde hinzu, dass die Fraktion gerichtlich dagegen vorgehen werde, sollte "der Senat die rechtswidrigen Radwege unangetastet" lassen. "Erster Schritt wäre ein Antrag auf Festsetzung eines Ordnungsgeldes von bis zu 10.000 Euro", teilte der rechtspolitische Sprecher mit.

AfD wartet erstmal ab

Fragt man nochmal persönlich nach, bekommt man eine Einschränkung zu hören, die in der Pressemitteilung nicht zu lesen ist. "Wir warten natürlich noch ab, ob der Senat jetzt wie angekündigt vor das Oberverwaltungsgericht zieht und die Vollziehung wieder aussetzen will", sagt Vallendar dem rbb. "Je nachdem wie das ausgeht, werden wir dann eben entsprechend reagieren."

Denn in der Tat ist der Beschluss des Berliner Verwaltungsgerichts noch nicht rechtskräftig. Noch tickt die Uhr für die Beschwerdefrist. Dass der Senat gegen die Entscheidung Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen wird, hatte die Senatsverkehrsverwaltung noch am Montag angekündigt.

"Das wird voraussichtlich in der kommenden Woche sein", sagte der Sprecher der Verkehrssenatorin, Jan Thomsen, dem rbb. Die Beschwerde werde derzeit vorbereitet. "Wichtig ist, dass der Beschwerde auch ein Antrag auf aufschiebende Wirkung beigelegt wird. Das bedeutet, dass wir wollen, dass die jetzigem Pop-up-Radfahrstreifen auch so bleiben."

Das heißt, dass die Radwege bleiben könnten, wo sie sind – solange bis das Verwaltungsgericht dann im Hauptverfahren möglicherweise erneut zu dem Schluss käme, dass die Wege rechtswidrig seien. Schon jetzt gilt als sicher, dass das Land in diesem Fall in die nächste Instanz gehen würde.

"Wir wollen Unfälle vermeiden und nicht erst welche zählen"

In der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz haben die Fachleute den Gerichtsbeschluss, vorsichtig formuliert, verwundert zur Kenntnis genommen. Das Gericht bescheinigt dem Senat, dass es die Radwege nicht pauschal hätte ausweisen dürfen unter Verweis auf das veränderte Verkehrsverhalten der Großstädter in Pandemie-Zeiten. Stattdessen hätte es genauerer Begründungen bedurft, weshalb an welchem Straßenabschnitt temporäre Radwege eingerichtet werden sollen.

Erstaunt ist man in der Senatsverwaltung deshalb, weil sich das Gericht in seiner Begründung auf Abschnitte in der Straßenverkehrsordnung bezieht, die nicht nur für Radstreifen gelten. "Es geht in der Argumentation des Verwaltungsgerichts nicht nur um Radfahrstreifen, sondern auch um zum Beispiel Tempo-30-Strecken vor Kitas und Schulen", sagt Verwaltungssprecher Thomsen.

Dürften die in Zukunft auch nur noch eingerichtet werden, wenn es vorher Unfälle an den betreffenden Stellen gab? "Wir wollen ja Unfälle gerade verhindern und nicht erst welche zählen, bevor wir eine sichere Verkehrseinrichtung dort anordnen können." Auch deshalb erhoffen sie sich von der Beschwerde, dass am Ende der gerichtlichen Auseinandersetzung grundsätzlich geklärt ist, wie die Straßenverkehrsordnung an dieser Stelle ausgelegt werden muss.

"Der geschützte Radstreifen ist im deutschen Regelwerk nicht vorgesehen"

Für diejenigen, die sich schon seit Jahren und Jahrzehnten dafür einsetzen, dass Radfahrende sicher auf den Straßen unterwegs sein können, kommt die Gerichtsentscheidung dagegen nicht völlig überraschend. So verweist etwa der Bundesgeschäftsführer des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC), Burkhard Stork, darauf, dass auch unabhängig von den Pop-ip-Radwegen geschützte Radfahrsteifen bislang in der bundesweit geltenden Straßenverkehrsordnung nicht vorkämen. Und das, obwohl sie sich auch in Deutschland in immer mehr Städten und Kommunen großer Beliebtheit erfreuten.

"Der geschützte Radfahrstreifen ist im deutschen Regelwerk nicht vorgesehen", konstatiert Stork. "Das heißt, wir haben jetzt in allen Städten die Situation - in Berlin ist das brennglasmäßig, wie so häufig -, dass Stadtverwaltungen rumprobieren müssen, mit irgendeiner Form von Radverkehrsinfrastruktur, die ganz neu ist, die nicht in den Richtlinien steht." Mit anderen Worten: Nicht nur bei den temporären Pop-up-Radwegen, sondern auch bei den nach und nach entstehenden dauerhaften grünen Radstreifen stellt sich die Frage, auf welcher rechtlichen Grundlage sie stehen.

Ende der 2000er-Jahre waren die "protected bike lanes" in New York erfunden worden. Seitdem sei weltweit in den Städten die Überzeugung gereift, dass sicherer Radverkehr eigene Infrastruktur benötige, sagt der ADFC-Geschäftsführer.

Weitere Pop-up-Wege in Vorbereitung

Beim Senat gibt man sich vorerst optimistisch, dass sich die rechtliche Situation doch noch zu Gunsten der Landesregierung klärt. Zumal es mittlerweile ja nicht nur die beklagten acht Pop-Up-Radwege gibt, sondern noch viel mehr. "Inzwischen gibt es 14 Radfahrstreifen im Pop-up-Verfahren", sagt Sprecher Jan Thomsen und ergänzt: "Auf Arbeitsebene sind wir auch dabei, weitere vorzubereiten. Wir sind nach wie vor der Überzeugung, dass wir da richtig handeln."

Sätze, von denen sich die AfD noch einmal herausgefordert fühlt. Der Abgeordnete Marc Vallendar warnt bereits: "Wenn der Senat weiterhin der Meinung ist, dass diese Pop-up-Radwege, so wie sie derzeit angelegt wurden, rechtmäßig sind, beabsichtigen wir durchaus auch nochmal vor das Verwaltungsgericht wegen der restlichen Radwege zu ziehen."

Erstmal hat die Senatsverwaltung zwei Wochen Zeit, Beschwerde einzulegen und noch zwei weitere Wochen, um die Beschwerde zu begründen. So schnell werden die gelben Fahrbahnmarkierungen also nicht aus dem Stadtbild verschwinden.

Beitrag von Thorsten Gabriel

59 Kommentare

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  1. 59.

    Klären sie uns doch mal auf welchen "Gerichtsurteil" man sich beugen soll?

    Was genau haben sie an "Denn in der Tat ist der Beschluss des Berliner Verwaltungsgerichts noch nicht rechtskräftig". und "Erstmal hat die Senatsverwaltung zwei Wochen Zeit, Beschwerde einzulegen und noch zwei weitere Wochen, um die Beschwerde zu begründen. So schnell werden die gelben Fahrbahnmarkierungen also nicht aus dem Stadtbild verschwinden." nicht verstanden oder verstehen wollen?

    Ab und an sollte man sich den Artikel durchlesen, den man kommentieren möchte, dann kommt auch nicht so ein haarsträubender Unsinn wie ihrer dabei raus.

  2. 58.

    Statt sich dem Gerichtsurteil zu beugen, wird ein 'weiter so' praktiziert und das Thema ausgesessen.
    Da kennt man von diesem Senat hinlänglich. Es muss immer eine zweite "Klatsche" geben.

  3. 57.

    ... und vielleicht noch ein gelbes Rad-Symbol, dass sich alle Radfahrer auf den Ärmel nähen müssen?

  4. 56.

    ... und daran sind natürlich nicht die Autos schuld, die die Straße verstopfen, sondern die Radfahrer... in ihrem verdrehten Weltbild!

  5. 55.

    Die Retter kommen zu spät weil sie im Stau stehen, von rücksichtslosen Atofahrern behindert werden (Rettungsgasse freihalten ist für manche ein Fremdwort) und letztendlich von Falschparkern auf Gehwegen, Zufahrten und zweiter Reihe.

    Also drücken sie hier nicht auf die Tränendrüse. Das ist Heuchelei.

  6. 54.

    Eins wird hier völlig außer acht gelassen, nämlich was ist mit Rettungskräfte die schnell durch den Verkehr müssen eine Fahrspur recht hinter Poller der Radweg links geparkte Autos wie kann man dann noch den Rettungskräften Platz machen. Wenn dann die Retter zu spät kommen wird das heulen groß sein.

  7. 53.

    Das von Ihnen genannte Fehlverhalten trifft auch auf viele Autofahrer zu. Da es keine Kontrolle gibt helfen die Kennzeichen auch nicht weiter.

  8. 52.

    Alle Autofahrer, sollten Radfahrer anzeigen, die sich nicht an die Verkehrsregeln halten! U.a. bei Rot über die Ampel, Entgegengesetzt der Fahrtrichtung, Fahren im Dunkeln ohne Licht, Fahren auf dem Bürgersteig, nicht anzeigen von Spurwechsel und abbiegen usw. Es sind sofort Nummernschilder für Radfahrer , sowie Radfahrsteuer einzuführen.

  9. 51.

    "Die Regelung mit 1,5m Abstand steht ja leider auch nur in einem ungültigem Gesetz."

    das stimmt. Allerdings gilt schon immer, dass man mit ausreichendem Abstand zu überholen hat und die Gericht das auf 1,2-1,5 Meter spezifiziert haben und in diesem Bereich auch ihre Urteil sprechen. Das jetzt ungültige Gesetz hat also nur das konkretisiert, was sich aus der StVzo schon immer ergeben hat.

    "Mal abgesehen von der Tatsache, dass sich sowieso Niemand um die Einhaltung und Kontrolle kümmern würde"

    das stimmt leider- deshalb hatte ich das ja auch angemahnt.
    Wäre es anders, gäbe es das Problem ja gar nicht und es würden sich wahrscheinlich sehr viel mehr Radfahrer auf die Straße trauen. Und Autofahrer froh darüber sein, wenn es Radschutzstreifen gäbe, die zwar einen Teil der Fahrbahn kosten, aber die anderen Fahrbahnen für Autos besser benutzbar machen würden.
    So sieht es ja immer aus, als ob man den Autofahrern etwas wegnehmen würde, wo es in Wirklichkeit genau andersherum ist.

  10. 50.

    Betrachten Sie alle Autofahrer als Rücksichtslose Verkehrsteilnehmer?
    Vergessen Sie nicht, nicht alles sind so.
    Ich beschimpfe auch nicht alle Fahrradfahrer als rücksichtslos, hier und da gibt es immer mal ein oder mehrere aber nicht alle sind gleich.

    Von meiner Seite spricht nichts dagegen Das Fahrradfahrer sichere Fahrradwege bekommen, Es wäre nur schön wenn Sie auch nutzen würden und nicht ständig da fahren wo sie es nicht sollten, es ist auch nicht verkehrt beim Abbiegen den Armen raus zu Strecken damit man als Autofahrer weiß wo derjenige abgeben möchte oder mal ein Dankeschön mit ein Kopfnicken vielleicht auch ein Handzeichen zuzeigen wenn man ein Fahrradfahrer vorgelassen hat, das tut niemanden weh.

    Im Großen und Ganzen möchten wir alle sicher unterwegs sein auf unseren Straßen, das ist das wichtigste für alle Verkehrsteilnehmer!

  11. 49.

    Auch wenn sie es verdient hätten: Ich kann nicht den ganzen Tag Autofahrer anzeigen, das macht nur schlechte Laune und dafür habe ich auch gar keine Zeit. Die Verkehrsordnung zu überwachen ist Aufgabe der Polizei, und wenn die sich öfter aufs Fahrrad setzen würde, dann würde das vielleicht auch besser funktionieren.

  12. 48.

    Ich sehe überhaupt kein Problem darin, wenn der vorhandene Verkehrsraum zu Gunsten Aller neu verteilt wird, aber bitte nach Vorliegen eines schlüssigen und rechtssicheren Verkehrskonzeptes. Darin müssen dann alle Berücksichtigung finden, nicht nur Radfahrer. Es gibt auch noch Fußgänger, ÖPNV, Lieferverkehr und ja, auch noch PKW. Will man PKW zurückdrängen, ist es die falsche Strategie, diesen zu gängeln, es müssen schlicht bessere Alternativen geboten werden. Niemand steht gern und freiwillig im Stau. Während Corona wurde nun die Pandemie als Rechtfertigung für die Radarreifen angebracht. Das ist im deutschen Recht aber nicht vorgesehen und damit war die gerichtliche Niederlage aus meiner Sicht absehbar. Statt jetzt bockig zu sein, sollte RRG endlich seine Hausaufgaben machen und ein Konzept ausarbeiten, das seinen Namen auch verdient. Das rechtliche Neuland ist für mich eine faule Ausrede.

  13. 47.

    Gibt es in Berlin eigentlich überhaupt jemanden der weiß was er tut? Die einen lassen einfach sogenannte "Pop-up-Radwege" entstehen, die anderen finden dann, dass das nicht rechtens ist, dann offenbart der Gerichtsentscheid plötzlich wieder rechtliche Lücken...oje, Berlin, watt is nur aus dir geworden!

  14. 46.

    Das Pfeifen im Walde der Autofanatiker, die es nicht verwinden können dass Radfahrer den Platz bekommen werden, den sie brauchen um sicher zu fahren?

    Sie betrachten also Radfahrer als Eindringlinge in ihr angestammtes Revier? Berlin ist durch seine Kieze eine Stadt der kurzen Wege und auf der Kurzstrecke, die sonst mit Öffis oder dem Auto zurückgelegt wird, ist das Fahrrad unschlagbar.

    Finden sie sich damit ab, Radfahrende werden immer mehr.

    So ist das und man wird es sehen.

  15. 45.

    Die Regelung mit 1,5m Abstand steht ja leider auch nur in einem ungültigem Gesetz. Mal abgesehen von der Tatsache, dass sich sowieso Niemand um die Einhaltung und Kontrolle kümmern würde.
    Stand der Dinge scheint zu sein, dass die Bundesrepublik Deutschland, die von ihren Bürgern korrekte Einhaltung der Gesetze erwartet, seit 2009 nicht in der Lage war eine gültige Änderung der Straßenverkehrsordnung zu erlassen.
    Die ganzen Gesetzte und Verordnungen in Deutschland sind offensichtlich inzwischen so unübersichtlich, dass selbst die Spezialisten für einzelne Gesetzesteile nicht mehr annähernd durchblicken.

  16. 44.

    "Der letzte Satz war lustig, hihi :-)"

    was daran lustig sein soll, erschließt sich mir nicht wirklich.

    "Allerdings erkenne ich bisher nur, dass den Radfahrern der rote Teppich ausgerollt wird und das leider denjenigen, die täglich eine Vielzahl von Regelverstößen (und schlimmeres) begehen. Die Stadt besteht aber nicht nur aus Radfahrern - das ist Fakt. Deswegen müssen alle miteinbezogen werden."

    das wiederum ist sehr lustig- wo die Straßen der Stadt doch, um in ihrem Bild zu bleiben, von roten Teppichen für die Autofahrer geradezu gepflastert sind.
    Wenn sie tatsächlich den Verkehrsraum gerecht für alle aufteilen wollen, müssen sie noch sehr viel mehr an roten Teppichen für die Radfahrer und Fußgänger ausrollen als die bisher erfolgten läppischen Maßnahmen.
    Und BTW: auf jeden Verstoß eines Radfahrer kommt einer eines Autofahrers und auch Fußgängers- asoziales Verhalten ist nicht an das Verkehrsmittel gebunden.

  17. 43.

    Und wenn die Pandemie vorbei ist,fahren wieder weniger mit dem Fahrrad. So ist das und man wird es sehen.

  18. 42.

    Sie meinen die getöteten Radfahrer, die allesamt Opfer von unachtsamen Führern von KfZ oder der tödlichen Verkehrspolitik wurden?

    Und was wollen sie uns damit sagen? Helm- und Kennzeichenpflicht im Haushalt? Da passieren, statitisch gesehen, die meisten Unfälle, teils mit tödlichen Ausgang.

  19. 41.

    "Corona wurde also sichtbar als Grund missbraucht, diese Radwege einzurichten." Das sie die Position ihrer AfD 1:1 übernehmen ist nicht verwunderlich aber dadurch wird die Lüge nicht wahrer.

    Durch die Pandemie fahren immer mehr Leute Rad. Die brauchen mehr Platz und Abstand. Pop-up Radwege und BIke-Lanes sind in der StVO nicht vorhergesehen, man betritt Neuland und immer wenn eine Behörde (man hört den Amtsschimmel förmlich wiehern) Neuland betritt werden Fehler gemacht. Das ist ärgerlich aber kaum zu vermeiden.

    Aber man darf nicht vergessen dass dieses Ressort seit Hassemer kaputt gespart wurde und Mittel ausschließlich für den KfZ Verkehr bereit gestellt wurden. Die Guten, Fähigen sind längst gegangen. So sind Fehler vorprogrammiert.

    Aber ich bin trotzdem zuversichtlich, Rom wurde schließlich auch nicht an einem Tag erbaut.

  20. 40.

    Belegen nicht alleine bereits 12 tote Radfahrer in diesem Jahr die Gefahr für Fahrradfahrer in Berlin?

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