Maskenpflicht in Zügen und Bahnhöfen - Bundespolizei erwischt fast 49.000 Maskenverweigerer in drei Wochen

Fr 02.10.20 | 16:28 Uhr
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Symbilbild: Deutsche Bahn verstärkt die Kontrollen in den Zügen zur Einhaltung der Maskenpflicht. (Quelle: imago images/H. Rudel)
Bild: imago images/H. Rudel

Die Bundespolizei hat innerhalb von knapp drei Wochen fast 49.000 Reisende ermahnt, die ohne Mund-Nase-Schutz in Bahnhöfen oder Zügen unterwegs waren. Wie das Bundespolizeipräsidium am Freitag in Potsdam mitteilte, wurden zwischen dem 12. September und dem 1. Oktober bundesweit 658 "Uneinsichtige" an das örtlich zuständige Gesundheitsamt gemeldet, um Bußgelder nach den Landesverordnungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie zu verhängen.

Maskenpflicht in sämtlichen Zügen und Bahnhöfen

Für Ordnungswidrigkeitsverfahren und die Durchsetzung der Covid-19-Eindämmungsverordnungen sind die Landesbehörden zuständig. Die Deutsche Bahn kann Maskenverweigerer zum Verlassen ihrer Züge auffordern. Um ihr Hausrecht durchzusetzen, kann die Bundespolizei hinzugezogen werden.

Laut Bundespolizei findet dieses Verfahren in allen Zügen der Deutschen Bahn Anwendung sowie in Zügen anderer Verkehrsunternehmen, die auf den Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes verkehren.

Sendung: Inforadio, 02.10.2020, 16:00 Uhr

29 Kommentare

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  1. 29.

    Das bloße Ermahnen der Fahrgäste ohne Mund-Nasen-Schutz wirkt überhaupt nicht. Da wird einmal "Du, du, du" gesagt, aber ohne weitere Folgen. Wenn die Kontrolleure weg sind, wird die Maske wieder abgezogen. Ohne Sanktionen in Form von Geldstrafen nehmen die Verweigerer das ganze doch überhaupt nicht ernst. Man sollte z.B. mal Polizisten in Zivil in die Berliner S-Bahn und U-Bahn schicken. Erst dann werden sie das ganze Ausmaß sehen. Wenn schon von weitem jemand in Uniform zu erkennen ist, dann ziehen die Verweigerer schnell ihre Maske hoch, auf Mund und Nase. Sind die Beamten weg, ziehen sie das Ding wieder runter. Da benehmen sich "Erwachsene" wie Kinder, die heimlich auf dem Schul-Klo rauchen.

  2. 28.

    Politikversagen wo man hinblickt. Wenn solche Fälle nicht verfolgt werden macht sich das ganze System lächerlich und die Verantwortlichen machen sich strafbar.

  3. 27.

    Diese ganze Situation, egal, welchen Text zu diesem Thema ich beginne zu lesen, ist komplett hausgemacht. Es tönen wider jeder Realität die unerträglichen Problemleugner, die Menschen, die grundsätzlich „anti“ irgendwas sind, wahrscheinlich aus Gründen, die man nur ahnen kann. Und im Land rollt die zweite Welle auf uns zu.....! Jeder denkt, ihn trifft es nicht und leben so, als gäbe es all diese Probleme mit corona nicht. Diese Ignoranz ist widerlich, aber hinterher Hilfe vom Staat erwarten, wenn es einen von denen erwischt. Abgesehen von dem Senat, der in jedem Interview seinen Aktionismus in diesem Thema preist, aber die Realität in der Stadt sieht eben anders aus.

  4. 26.

    "......an das örtlich zuständige Gesundheitsamt gemeldet, um Bußgelder nach den Landesverordnungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie zu verhängen....."
    Wenn ich solche Meldungen lese kommt einem der Kaffee hoch.
    Das Gesundheitsamt Potsdam-Mittelmark verhängt KEINE Bußgelder auf angezeigte vorsätzliche Verstöße, bei denen eine mögliche Infektion billigend in Kauf genommen wurde und das MSGIV ragiert auf deswegen eigereichte Beschwerden, indem es mitteilt KEINEN HANDLUNGSBEDARF zu sehen.
    Das ist die objektive Realität im Land Brandenburg.

  5. 25.

    Die Makenpflicht gibt es doch. Die Regelung dafür finden sich in den einzelnen Landesverordnungen.
    https://www.stmb.bayern.de/med/pressemitteilungen/pressearchiv/2020/73/index.php
    https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/K/Corona/schienenverkehr-covid-19-maskenpflicht.html

    Im bmvi Artikel sind auch Infos zum Thema Ausschluss von der Beförderumg zu finden.

  6. 24.

    Nachtrag: in der von Ihnen verlinkten Verordnung findet sich kein Wort über die Maskenpflicht. Eine bloße Behauptung auf der Webseite der Deutschen Bahn ist keine Rechtsgrundlage. Es wurde noch vor kurzem überall gesagt, es gebe überhaupt keine Rechtsgrundlage dafür, dass das Bahnpersonal einen "Maskenverweigerer" einfach aus dem Zug werfen kann. Offenbar hat sich daran nichts geändert. Denn die Verordnung wurde eben nicht geändert. Das Bahnpersonal hat demnach auch eindeutig nicht die Befugnis, einen Attest zu verlangen. Denn auch dafür gibt es keinerlei Rechtsgrundlage. Das ist weiterhin Aufgabe der staatlichen Stellen.

  7. 23.

    Danke, nur bezweifle ich, dass diese Verordnung rechtmäßig ist. Das Bahn-Personal hat nicht die Kompetenz und nicht die Legitimität, eine Infektionsschutzverordnung durch die Hintertür umzusetzen. In der Verordnung zu Corona steht auch nichts von einem "Attest", sondern von Glaubhaftmachung, dass man keine Maske tragen kann. Ein Attest ist dazu nicht zwingend nötig.

  8. 22.

    Die 700 sind renitente Verweigerer, während die andere wohl einsichtig waren.

  9. 21.

    Sind Sie auch so ein renitenter Verweigerer? Es müßte doch auch Ihnen mittlerweile längst klar sein, in geschlossenen Räumen gilt Mund und Nasenschutz.

  10. 20.

    Ach herrje. Sie sind mir ja einer. Haben noch nie etwas vergessen? Selbst mir ist genau das schon passiert. Maske vergessen und zur Strafe ging ich ohne Maske in die Apotheke um mir eben eine neue zu kaufen für 2 Euro. Kann doch nun wirklich schon mal passieren. Problem gelöst.

  11. 19.

    Sofern die im Land Brandenburg wohnen haben sie Glück gehabt. Die Frau Nonnemacher lässt Verstöße nicht verfolgen.
    Es wurden jetzt Fraktionen des Parlaments mit diesem Sachverhalt in Form von Beschwerden konfrontiert und dann geht es in Richtung Bundesregierung, da die Landesregierung nicht einschreitet. Es ist eine Schande, was in Potsdam passiert.

  12. 18.

    Sofern die im Land Brandenburg wohnen haben sie Glück gehabt. Die Nonnemacher läßt Verstöße nicht verfolgen.
    Es wurden jetzt Fraktionen des Parlaments mit diesem Sachverhalt in Form von Beschwerden konfrontiert.

  13. 17.

    So kann nur ein Maskenverweigerer kommentieren. Es spricht nichts dagegen Bußgelder für diese Sache zu erheben. Außerdem ist in dem Beitrag deutlich zu lesen, dass man erstmal nur ermahnt wird.

  14. 16.

    Verstehe es nicht, ca.700 bekommen Bußgelder und 49.000 Maskenverweigerer nix?

  15. 15.

    Ich weiß nicht, wie man immer wieder darauf kommt zu behaupten, daß in Bahnhöfen eine Mund-Nase-Bedeckung getragen werden muß. In der Berliner Infektionsschutzverordnung steht unter §4 (1) 1 klar festgelegt, daß es sich hierbei um geschlossene Räume handelt. Wenn man sich also im Bahnhof oder auf dem Bahnsteig befindet, ist das mit Sicherheit kein geschlossener Raum. Anders sieht es mit Reisezentrum, WC usw. aus.

  16. 14.

    Welche Willkür??? Sie würden ihr Hausrecht doch sicherlich für ihren Besitz auch durchsetzen. Die BVG darf ihr Hausrecht nicht durchsetzen, wahrscheinlich würde es dann auf den U Bahnhöfen besser und sauberer aussehen. Rufen sie doch mal bei der BVG an, da haben sie die Erklärung. Deutsche Bahn setzt ihr Hausrecht durch , dafür sage ich danke. Ist doch in Berlin ein Politikum, dass weiß doch jeder.

  17. 13.

    Wer hier nach Bußgeldern für Maskenverweigerer ruft,sollte lieber nach Strafen rufen für die Politiker,die nichts getahn haben um das Einschleppen des Virus zu verhindern,diese hatten seit 2015 Zeit sich darauf vorzubereiten,mit dem Auftreten des Schweinegrippenvirus damals zeichnete sich solche Lage für die Zukunft schon ab.

  18. 12.

    Die Rechtsgrundlage ist die Eisenbahn-Verkehrsordnung (EVO)
    http://www.gesetze-im-internet.de/evo/__4.html
    Und auf der Website der DB heißt es: "Sollte ein Fahrgast der Maskenpflicht wiederholt nicht nachkommen, kann ein Beförderungsausschluss ausgesprochen werden, den die Bundespolizei in Konfliktsituationen umsetzt. Der Schutz der Gesundheit von Mitarbeitenden und Fahrgästen hat für die Deutsche Bahn oberste Priorität. Wer aus medizinischen Gründen keine Maske tragen kann, ist dazu auch nicht verpflichtet. DB-Zugpersonal ist datenschutzrechtlich berechtigt, Fahrgäste um Vorlage eines Attests zu bitten."
    https://www.bahn.de/p/view/home/info/corona_startseite_bahnde.shtml

  19. 11.

    Lieber rbb, bitte nennen Sie doch die Rechtsgrundlage für diese Behauptung: "Die Deutsche Bahn kann Maskenverweigerer zum Verlassen ihrer Züge auffordern." - Das Hausrecht erlaubt keine Willkür. Noch vor Kurzem wurde überall behauptet, nur Polizei, Gesundheitsamt und Ordnungsamt hätten diese Befugnis und das Hausrecht greife eben nicht. Die Schaffner sind eben keine "Hilfssheriffs" oder mit welcher Verordnung hat sich das in den letzten Tagen bitte geändert?

  20. 10.

    Au weia!!!

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