Klage von CDU und FDP -
Das Verfahren gegen den Berliner Mietendeckel vor dem Landesverfassungsgericht ist ausgesetzt. Das teilte das Gericht in einem Schreiben mit, das dem rbb vorliegt. Geklagt hatten die Fraktionen von CDU und FDP im Berliner Abgeordnetenhaus.
In ihrer Begründung berufen sich die Berliner Verfassungsrichter auf das Bundesverfassungsgericht: Denn auch dort ist eine Klage anhängig, eingereicht von Bundestagsabgeordneten der CDU und FDP. Am Bundesverfassungsgericht geht es um die
Frage, ob das Land Berlin überhaupt solche Gesetze erlassen darf oder ob dies ausschließlich Sache des Bundes ist. Man wolle nun zunächst das Urteil aus Karlsruhe abwarten, so die Richter in Berlin. Dieses werde "im ersten Halbjahr 2021" erwartet.
Fragen zur Sinnhaftigkeit der Berliner Klage
Die Kosten für das Verfahren am Landesverfassungsgericht belaufen sich nach rbb-Informationen auf mindestens 50.000 Euro. Gezahlt werden sie aus Fraktionsmitteln, also Steuergeldern. Da die Klage der Bundestagsabgeordneten gegen den Mietendeckel mehrere Wochen früher eingereicht wurde, stellt sich nun die Frage, ob die Berliner Klage überhaupt notwendig war. Denn das letzte Wort in der Sache hat nun das Bundesverfassungsgericht.
Der FDP-Fraktionsvorsitzende Sebastian Czaja hatte die Klage vor dem Landesverfassungsgericht mit der Begründung verteidigt, dass sie weitgehender sei: Sie greife nämlich weitere Fragen zur Verfassungsmäßigkeit auf. "Darüber hinaus sehen wir inhaltliche Fehler. Das muss der Berliner Verfassungsgerichtshof klarstellen", verlangte der FDP-Fraktionschef im Mai. Unter anderem sei das Mietendeckel-Gesetz ein direkter Eingriff in die Vertragsfreiheit.
Senat will Mietendeckel nicht aussetzen
Berlins Stadtentwicklungssenator Sebastian Scheel (Linke) sieht derweil keinen Grund für eine Aussetzung des Mietendeckels in der Hauptstadt. Auch er erwarte eine Entscheidung im zweiten Quartal 2021, hatte Scheel am Sonntag der "Berliner Morgenpost" gesagt. "Der Mietendeckel ist ein gültiges, vom Abgeordnetenhaus beschlossenes Gesetz." Es sei kein Grund, den Mietendeckel auszusetzen, weil er rechtlich angegriffen werde, so Scheel.
Das Gesetz gilt als Prestigeprojekt des rot-rot-grünen Senats. Es soll verhindern, dass die Mieten in der Hauptstadt weiter so schnell steigen wie in den vergangenen Jahren. Alles haben sich die beiden Kandidaten für den Berliner SPD-Vorsitz, Franziska Giffey und Raed Saleh, zuletzt wieder davon distanziert. Sie sehen ihn lediglich als begrenzte Maßnahme, mit der Zeit gewonnen werden soll, um zu "bauen, bauen, bauen", wie Saleh der Zeitung "Tagesspiegel" sagte. Giffey deutete an, dass der Mietendeckel nach fünf Jahren nicht verlängert wird.
Seit dem 23. Februar sind die Mieten in Berlin für 1,5 Millionen Wohnungen auf dem Stand vom Juni 2019 eingefroren. Ab übernächstem Jahr dürfen sie höchstens um 1,3 Prozent jährlich steigen. In vielen Inseraten steht neben der Mietendeckel-Miete inzwischen eine oft
deutlich höhere sogenannte Schattenmiete. Sie gilt, wenn der Mietendeckel gerichtlich gekippt werden sollte. Umstritten ist, ob in diesem Fall auch Nachzahlungen fällig würden.