Studiengebühren in Brandenburg - Studierendenvertretungen und GEW bereiten Massenklage vor

Do 15.10.20 | 08:12 Uhr
Studienanfänger sitzen während ihrer ersten Juravorlesung in einem Hörsaal der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam. Quelle: Ralf Hirschberger/dpa
Bild: Ralf Hirschberger/dpa

Studierendenvertretungen der Brandenburger Hochschulen und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) bereiten eine Massenklage im Streit um rechtswidrige Studiengebühren vor.

Es geht um Gebühren aus den Jahren 2001 bis 2008. Sie wurden von den Studierenden an die Hochschulen gezahlt, aber nachher vom Bundesverfassungsgericht im Januar 2017 für rechtswidrig erklärt. Weil das Land weiterhin die Rückzahlung verweigere, drohe zum Ende des Jahres die Verjährung der Ansprüche, teilten die GEW und die Studierendenvertretungen gemeinsam mit, wie die Deutsche Presse-Agentur am Donnerstag berichtet.

Mit einer Umfrage werde nun ermittelt, ob es mindestens 200 Interessierte an einer Massenklage gibt, die über einen Prozesskostenfinanzierer abgewickelt werden soll.

Allein in Potsdam 50.000 Studierende betroffen

Hochschulen und das Land Brandenburg hatten die Rückzahlungen an Tausende Studierende nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2017 mit der Begründung verweigert, dass die Verjährungsfrist ihrer Ansicht nach spätestens im Januar 2013 abgelaufen war. Allein an der Uni Potsdam könnten nach Angaben des Allgemeinen Studierendenausschusses bis zu 50.000 Studierende eine Summe von insgesamt 30 Millionen Euro fordern.

Dagegen hatte das Verwaltungsgericht Potsdam im März 2019 in einem Musterverfahren entschieden, dass die Uni Potsdam zwei Studierenden jeweils knapp 800 Euro Rückmeldegebühren zurückzahlen muss. Die Uni legte dagegen Berufung beim Oberverwaltungsgericht ein, über die noch nicht entschieden ist.

Die Kläger hatten sich auf ein Schreiben des früheren Rektors der Universität Potsdam, Wolfgang Loschelder, vom November 2004 berufen. Darin war den Studierenden zugesichert worden, dass die Verjährung ihrer Ansprüche erst beginne, wenn die Gebühren für verfassungswidrig erklärt würden. Das Gericht hatte sich dieser Auffassung angeschlossen. Die Studierenden hätten im Vertrauen auf Loschelders Schreiben auf Klagen verzichtet, so die Richter.

Sendung: Inforadio, 15.10.2020, 9 Uhr

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