Verfassungsgerichtshof -

Die Initiative "Berlin Werbefrei" darf ihren Gesetzentwurf anpassen, um die rechtlichen Bedenken des Senats zu berücksichtigen. Das teilte die Initiative am Montag in einer Pressemitteilung mit. Demnach habe der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin eine Vorlage des Senats als unzulässig zurückgewiesen, wonach das Volksbegehren "Berlin Werbefrei" gegen höherrangiges Recht verstieße.
Zuvor hatte der Berliner Senat das Volksbegehren zur strengen Reglementierung von Außenwerbung abgelehnt. Begründung der Senatsverwaltung: Der Gesetzentwurf der Initiative sei "materiell-rechtlich unzulässig".
Der Verfassungsgerichtshof ist allerdings der Ansicht, der Senat sei angesichts der hohen Bedeutung der Volksgesetzgebung verpflichtet gewesen, eine Nachbesserung des AntiKommG (Antikommodifizierungsgesetz) zu ermöglichen. Diese Möglichkeit hätte vor der Vorlage an den Verfassungsgerichtshof eingeräumt werden müssen.
Verfassungsgerichtshof: Nachbesserung des Gesetzentwurfes ist möglich
Damit widerspricht der Verfassungsgerichtshof der Rechtsauffassung des Berliner Senats, wonach eine Nachbesserung des Gesetzentwurfs der Initiative nicht möglich sei, da dieser gegen das sogenannte Koppelungsverbot bei Volksbegehren verstieße. Das Koppelungsverbot sieht vor, dass Regelungen ohne sachlichen Zusammenhang nicht in einem Volksbegehren zur gemeinsamen Abstimmung gestellt werden können.
Der Senat hatte moniert, dass der Gesetzentwurf sowohl eine Beschränkung der Werbung im öffentlichen Raum als auch ein Verbot von Werbung in öffentlichen Einrichtungen wie Behörden, Kitas und Schulen vorsieht. Die Initiative "Berlin Werbefrei" hatte 2018 mehr als 32.000 Unterschriften gesammelt, um ein Volksbegehren durchführen zu dürfen.
Aus Sicht des Verfassungsgerichtshofes kann den rechtlichen Bedenken des Senats, dass die vorgesehenen Beschränkungen von Werbeanlagen im öffentlichen Raum unverhältnismäßig in die Grundrechte von Grundstückseigentümern und Werbetreibenden eingreifen würden, mit einer Nachbesserung des Gesetzentwurfes begegnet werden.