Verfassungsgerichtshof - "Berlin Werbefrei" darf Gesetzentwurf nachbessern

Mo 23.11.20 | 11:46 Uhr
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14.04.2018, Berlin: An einem alten Mercedes hängt ein Plakat einer Initiative für den Volksentscheid "Berlin werbefrei" (Quelle: dpa/Wolfram Steinberg)
Bild: dpa/Wolfram Steinberg

Die Initiative "Berlin Werbefrei" darf ihren Gesetzentwurf anpassen, um die rechtlichen Bedenken des Senats zu berücksichtigen. Das teilte die Initiative am Montag in einer Pressemitteilung mit. Demnach habe der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin eine Vorlage des Senats als unzulässig zurückgewiesen, wonach das Volksbegehren "Berlin Werbefrei" gegen höherrangiges Recht verstieße.

Zuvor hatte der Berliner Senat das Volksbegehren zur strengen Reglementierung von Außenwerbung abgelehnt. Begründung der Senatsverwaltung: Der Gesetzentwurf der Initiative sei "materiell-rechtlich unzulässig".

Der Verfassungsgerichtshof ist allerdings der Ansicht, der Senat sei angesichts der hohen Bedeutung der Volksgesetzgebung verpflichtet gewesen, eine Nachbesserung des AntiKommG (Antikommodifizierungsgesetz) zu ermöglichen. Diese Möglichkeit hätte vor der Vorlage an den Verfassungsgerichtshof eingeräumt werden müssen.

Verfassungsgerichtshof: Nachbesserung des Gesetzentwurfes ist möglich

Damit widerspricht der Verfassungsgerichtshof der Rechtsauffassung des Berliner Senats, wonach eine Nachbesserung des Gesetzentwurfs der Initiative nicht möglich sei, da dieser gegen das sogenannte Koppelungsverbot bei Volksbegehren verstieße. Das Koppelungsverbot sieht vor, dass Regelungen ohne sachlichen Zusammenhang nicht in einem Volksbegehren zur gemeinsamen Abstimmung gestellt werden können.

Der Senat hatte moniert, dass der Gesetzentwurf sowohl eine Beschränkung der Werbung im öffentlichen Raum als auch ein Verbot von Werbung in öffentlichen Einrichtungen wie Behörden, Kitas und Schulen vorsieht. Die Initiative "Berlin Werbefrei" hatte 2018 mehr als 32.000 Unterschriften gesammelt, um ein Volksbegehren durchführen zu dürfen.

Aus Sicht des Verfassungsgerichtshofes kann den rechtlichen Bedenken des Senats, dass die vorgesehenen Beschränkungen von Werbeanlagen im öffentlichen Raum unverhältnismäßig in die Grundrechte von Grundstückseigentümern und Werbetreibenden eingreifen würden, mit einer Nachbesserung des Gesetzentwurfes begegnet werden.

7 Kommentare

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  1. 7.

    Weil sich eine Minderheit von Werbung genervt fühlt und deshalb der Mehrheit Vorschriften machen möchte. Wie bei fast allen Volksbegehren werden Vorschläge vorgebracht, über die die Mehrheit nur die Köpfe schüttelt. Alternativ kann man Werbung ja immer noch ignorieren. Dabei wird man doch gerade durch Werbung oft erst auf interessante Dinge aufmerksam, sei es ein neues Lokal, ein neues Theaterstück oder eben eine neue Ware. Es gehört meines Erachtens zu unserem heutigen Leben dazu. Ich möchte kein trostloses Grau in Grau, wie in der DDR, wo man Werbung verbannt hat, weil es schlicht keine Waren gab, die man bewerben konnte, weil man die Nachfrage eh nicht bedienen konnte.

  2. 6.

    Tolle Initiative. Wir sollten die ganze Welt werbefrei gestalten. Frei gestellte Arbeitende finden nach Umschulung leicht eine Anstellung in der Pflege, bei der Polizei oder im Handwerk.

  3. 5.

    War auch mein Gedanke. Senatsentscheidungen werden immer öfter von Gerichten gekippt. (oder es wird nur vermehrt berichtet?)
    Ob das wirklich mit Sturrheit seitens des Senats zu tun hat? Ich tippe eher auf nicht saubere Arbeit.
    Mal abgesehen von den Verwaltungskosten, es ist auch immer ein kleiner Imageschaden.

  4. 4.

    Ich habe das Gefühl,dass die halbjuristen die sich in der Politik und als Staatsekretäre und niedriger rumtreiben ihren vielen Ehemaligen Kommilitonen einen Job verschaffen wollen.

  5. 3.

    Warum sollte Berlin Werbefrei werden? In jeder Großstadt dieser Welt sieht man überall Werbung und zum Teil richtig tolle Werbung. Dieser Aktionismus ist für mich überhaupt nicht nachvollziehbar. Wenn ich lese wie diese Initiative Werbung reglementieren will, frage ich mich ernsthaft was das soll.

  6. 2.

    @Sven F.:
    Ich habe mir auch schon Gedanken darüber gemacht.
    Vielleicht ist es so wie in anderen Bereichen auch, dass die besten Arbeitskräfte von der freien Wirtschaft abgeworben werden und dass deswegen die Fehlerquote so hoch ist.

  7. 1.

    Es ist ein wenig erschreckend, wie oft der Senat von den Gerichten korrigiert werden muss... ist dort so wenig Sachverstand oder will man einfach mit dem Kopf durch die Wand, bis die Gerichte die Stopzeichen setzen? Wieviel Zeit und Geld das immer kostet ...

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