Fall jetzt beim Bundesverfassungsgericht - Bündnis legt Beschwerde gegen Urteil zu Paritätsgesetz ein

Mi 25.11.20 | 15:05 Uhr
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Bundesverfassungsgericht (Quelle: dpa/Sebastian Gollnow)
Audio: rbb | 25.11.2020 | Amelie Ernst | Bild: dpa/Sebastian Gollnow

Das Urteil zum Paritätsgesetz in Brandenburg wird ein Fall für das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe. Ein Bündnis aus Politik und Zivilgesellschaft hat Anfang der Woche Beschwerde gegen die Entscheidung des Brandenburger Verfassungsgerichts eingelegt, wie der frauenpolitische Rat in Potsdam auf seiner Webseite mitteilte.

Verfahren bereits in Bearbeitung

Der Rat ist ein überparteiliches Bündnis von derzeit 23 Frauenverbänden, -organisationen, -vereinen, sowie Frauengruppen der Gewerkschaften, Kirchen und Parteien im Land. Er vertritt die Interessen von Frauen gegenüber Parlamenten, Regierungen, Verwaltungen und anderen Organisationen.

Beim Bundesverfassungsgericht sei die Beschwerde bereits eingegangen, sagte ein Sprecher der Behörde am Mittwoch. Das Verfahren sei in Bearbeitung. Entscheidungstermine oder Termine für etwaige mündliche Verhandlungen seien aber nicht absehbar.

Brandenburger Verfassungsgericht hatte Gesetz gekippt

Das Brandenburger Verfassungsgericht hatte im Oktober das Paritätsgesetz zur Besetzung der Kandidatenlisten von Parteien bei künftigen Landtagswahlen gekippt. Das Gesetz beschränke die Freiheiten der Parteien bei der Aufstellung von Kandidaten und damit die Teilnahme an Wahlen, urteilten die Richter.

Das Gesetz schrieb den Parteien vor, ihre Kandidatenlisten mit gleich vielen Männern und Frauen zu besetzen. Die Richter gaben mit dem Urteil zwei Klagen der NPD und der AfD Recht, die durch das Gesetz die Freiheit der Wahl und die Organisationsfreiheit der Parteien gravierend beeinträchtigt sehen. Brandenburg war das erste Bundesland mit einem solchen Paritätsgesetz.

12 Kommentare

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  1. 12.

    Wie bitte? Die Kirche zählt mit zu den Klägern? Ist laut GG Kirche und Staat nicht getrennt? Und ist das Paritätsgesetz nicht eine politischer Gegenstand. Noch dazu hat die Kirche in den eigenen Reihen wahrscheinlich auch noch etwas Nachholbedarf?

  2. 11.

    Wenn schon Quoten, warum NUR nach Geschlecht?
    Warum nicht nach Gender, Ethnie, Abstammung, Behinderung, ...

    Wenn nur nach einem Kriterium paritätisch besetzt wird, wird die Diskriminierung aufgrund der anderen Kriterien verstärkt, weil man diese als "weniger wichtig" abwertet.

  3. 10.

    "Es muss die Frage erlaubt sein, was ist mit einer Frauenquote im Bergwerk?" Hahaha cooler Beitrag ;-)
    Ich wäre gespannt auf die Antwort !!!
    Hätte Frau Märkel eigentlich so lange regieren können oder hätte sie jede 2. Amtszeit durch einen Mann ersetzt werden müssen?
    Mich wundert, dass die gesetzgebenden Parteien nicht selbst nach ihren eigenen Vorstellungen handeln. Da müsste doch mindestens die halbe Partei geschlossen zurücktreten.
    Ein vermutetes Unrecht gegen ein anderes, reales zu ersetzen scheint mir recht unreif zu sein.

  4. 9.

    Schluss mit der Frauenquote. Was soll dieser Unsinn. Das ist nicht gerecht und daher abzulehnen.

  5. 8.

    Faktisch ist dieses sogenannte Bündnis eine Vorfeldorganisation der Politiker und wir zum großen Teil auch aus dem Haushalt finanziert. Die SPD in Brandenburg schätzt inzwischen die Lage so ein wie die SPD in Berlin, dass es keine Chance gibt, das Gleichstellungsgesetz doch noch durchzubringen. Deswegen läßt sie das "Bündnis" sich jetzt beschweren um nicht offizielle eine zweite Niederlage kassieren zu müssen.

  6. 7.

    "Bündnis aus Politik und Zivilgesellschaft" legt Beschwerde ein. Warum nicht die SPD Brandenburg, die geklagt hatte?

  7. 6.

    In Thüringen und Brandenburg haben die Landesverfassungsgerichte der Übergriffigkeit in die Freiheit der Wahl einen Riegel vorgeschoben. Das war richtig. Ein Rechtsmittel ist nicht gegeben.

    Die Anrufung des BVerfG ist jetzt eine reine Show-Veranstaltung.

  8. 5.

    So ein Unfug! In Karlsruhe wird kein anderes Ergebnis herauskommen, als dass das Gesetz weiterhin verfassungswidrig bleibt, weil es nicht der notwendigen Gleichberechtigung sondern der unzulässigen Gleichstellung dient und in die Selbstbestimmung der Parteien und damit indirekt auch in das Recht der freien Wahl eingreift. Auch Frauen- und sonstige Verbände sollten mal akzeptieren, dass nicht jede Idee, die sie haben, auch gesetzlich umsetzbar ist. Keine einzige Partei (nicht mal die Grünen) in unseren Parlamenten hat einen Frauenanteil von annähernd 50% bei den Mitgliedern. Es gibt daher überhaupt keinen Anlass, ein Geschlecht zwangsweise besser zu stellen, indem man ihm anteilig mehr Parlamentssitze als an Mitgliedern zubilligt. Der Anteil von Frauen in der Bevölkerung ist jedenfalls kein zulässiger Maßstab, da dieser eine unzulässige Benachteiligung des/der anderen Geschlecht(s/er) in der Parteiarbeit darstellt.

  9. 4.

    Ganz Ehrlich es muss Schluss sein mit Frauenquote und Paritätsgesetz.
    Die/Der jenige welche die meiste Kompetenz mitbringt sollte Posten bekommen. Kompetenz erreicht niemand nur mit Theorie, dazu gehört auch praktische Erfahrungen.

  10. 3.

    Niemand ist auf Grund seines Geschlechtes zu benachteiligen oder zu bevorzugen. Ist doch eindeutig. Wenn ich nun einen Menschen rauskicke oder vorziehe, weil er nicht das richtige oder das gewünschte Geschlecht hat, dann ist das Verfassungswidrig. Was ist denn daran nicht zu verstehen? Quoten sind immer Verfassungswidrig.
    Man muss sich nicht wundern, wenn sich die Demokratie langsam auflöst, wenn sich niemand mehr an die billigsten Grundsätze hält.
    Es muss die Frage erlaubt sein, was ist mit einer Frauenquote im Bergwerk?

  11. 2.

    Da hat wohl Donald Trump sich etwas abgekuckt: So sehen Verlierer aus und handeln auch so.

  12. 1.

    https://verfassungsgericht.brandenburg.de/verfgbbg/de/presse-statistik/pressemitteilungen/detail/~23-10-2020-paritaetsgesetz-verfassungswidrig

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