Fall jetzt beim Bundesverfassungsgericht -

Das Urteil zum Paritätsgesetz in Brandenburg wird ein Fall für das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe. Ein Bündnis aus Politik und Zivilgesellschaft hat Anfang der Woche Beschwerde gegen die Entscheidung des Brandenburger Verfassungsgerichts eingelegt, wie der frauenpolitische Rat in Potsdam auf seiner Webseite mitteilte.
Verfahren bereits in Bearbeitung
Der Rat ist ein überparteiliches Bündnis von derzeit 23 Frauenverbänden, -organisationen, -vereinen, sowie Frauengruppen der Gewerkschaften, Kirchen und Parteien im Land. Er vertritt die Interessen von Frauen gegenüber Parlamenten, Regierungen, Verwaltungen und anderen Organisationen.
Beim Bundesverfassungsgericht sei die Beschwerde bereits eingegangen, sagte ein Sprecher der Behörde am Mittwoch. Das Verfahren sei in Bearbeitung. Entscheidungstermine oder Termine für etwaige mündliche Verhandlungen seien aber nicht absehbar.
Brandenburger Verfassungsgericht hatte Gesetz gekippt
Das Brandenburger Verfassungsgericht hatte im Oktober das Paritätsgesetz zur Besetzung der Kandidatenlisten von Parteien bei künftigen Landtagswahlen gekippt. Das Gesetz beschränke die Freiheiten der Parteien bei der Aufstellung von Kandidaten und damit die Teilnahme an Wahlen, urteilten die Richter.
Das Gesetz schrieb den Parteien vor, ihre Kandidatenlisten mit gleich vielen Männern und Frauen zu besetzen. Die Richter gaben mit dem Urteil zwei Klagen der NPD und der AfD Recht, die durch das Gesetz die Freiheit der Wahl und die Organisationsfreiheit der Parteien gravierend beeinträchtigt sehen. Brandenburg war das erste Bundesland mit einem solchen Paritätsgesetz.