Wohnkosten
Nach dem Berliner Mietendeckel-Gesetz müssen überhöhte Mieten ab Montag abgesenkt werden. Vermieter, die dennoch zu hohe Mieten aufrufen, müssen mit einem Bußgeld rechnen. Rund 340.000 Wohnungen in der Hauptstadt sind betroffen.
In Berlin gilt von Montag an die zweite Stufe des Mietendeckels. Mieten, die oberhalb bestimmter Grenzen liegen, müssen demnach gesenkt werden.
Rund 340.000 Haushalte, so schätzt der Senat, dürften dann weniger Wohnungsmiete zahlen als bisher. Das Mietendeckel-Gesetz regelt die Obergrenzen. Sie hängen vor allem vom Baujahr des Hauses ab, aber auch von Ausstattung und Lage.
Mieten, die mehr als 20 Prozent über den Grenzwerten liegen, müssen gesenkt werden.
Das Bundesverfassungsgericht will zwar erst im nächsten Jahr entscheiden, ob der Mietendeckel verfassungsgemäß ist oder nicht - den Eilantrag einer Vermieterin, die das Mietensenken verhindern wollte, hatte es aber vor kurzem abgewiesen. Eingefroren sind die Mieten bereits seit Februar. Moderate Erhöhungen darf es nicht vor 2022 geben.
Stadtentwicklungssenator Sebastian Scheel (Linke) kündigte am Wochenende ein umfangreiches Informationspaket zum Start der zweiten Phase des Mietendeckel-Gesetzes an. Herzstück sei die bekannte Website www.mietendeckel.berlin.de - dort könne man per Selbst-Test herausfinden, was das Gesetz im konkreten Fall bedeute.
So lasse sich mithilfe eines Mietendeckel-Rechners herausfinden, ob die Miete ab 23. November nach der Definition des Senats als überhöht gelte und damit gesenkt werden müsse.
Sendung: Inforadio, 23.11.2020, 07.00 Uhr
Artikel im mobilen Angebot lesen