Vermittlung zwischen Bürgern und Polizei -
Berlin und Brandenburg bekommen jeweils einen unabhängigen Polizei- und Bürgerbeauftragten. In Berlin hat darüber am Donnerstag das Abgeordnetenhaus mit der Mehrheit der rot-rot-grünen Koalition entschieden. Der oder die Beauftragte soll ab 2021 Konflikte zwischen Bürgern und Behörden schlichten. Das Amt soll beim Abgeordnetenhaus angesiedelt sein.
In Brandenburg liegt ein entsprechender Gesetzesentwurf dem Kabinett vor, teilte das Innenministerium am Donnerstag in Potsdam mit. Der oder die Beauftragte soll in Brandenburg nicht, wie zunächst diskutiert, im Innenministerium angesiedelt werden, sondern beim Brandenburger Landtag.
Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger
Ziel der Polizeibeauftragten in Berlin und Brandenburg ist es, zwischen Polizei und anderen Behörden und Bürgerinnen und Bürgern zu vermitteln, Petitionen entgegenzunehmen und gegebenenfalls unabhängig von den Behördenleitungen eigene Ermittlungen durchzuführen - ähnlich wie die Wehrbeauftragte bei der Bundeswehr. Außerdem ist der oder die Polizeibeauftragte Ansprechpartner für Polizeibedienstete, denen im Einsatz oder im Dienst Missstände auffallen und die sich damit lieber an eine neutrale Stelle wenden möchten.
In Brandenburg wird der Polizeibeauftragte durch den Potsdamer Landtag für eine Amtszeit von sechs Jahren gewählt [polizei.brandenburg.de]. In Berlin sieht das Gesetz vor, dass das Parlament die Person für sieben Jahre wählt [berlin.de].
Von der Berliner Opposition kam Kritik zum geplanten Polizeibeauftragten. CDU-Chef Burkhard Dregger sprach von einer "Parallel-Justiz" zu den bewährten rechtsstaatlichen Instrumenten. FDP-Innenpolitiker Fresdorf von einem "Versorgungsposten".