Berliner Gesetzentwurf -

Beim Bau neuer Häuser soll es nach dem Willen des Senats künftig eine Solarenergie-Pflicht geben. Das sieht ein Entwurf für ein Solargesetz vor, das die rot-rot-grüne Landesregierung am Dienstag auf den Weg gebracht hat.
Die Idee dahinter sei, dass Solaranlagen ein ganz natürlicher Bestandteil von Neubauten würden, sagte die Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe, Ramona Pop (Grüne) nach der Senatssitzung. In Berlin gibt es laut Pop jährlich rund 2.300 Neubauten. Wenn die Solarpflicht bei allen angewendet werde, ließen sich in den nächsten fünf Jahren rund 37.000 Tonnen CO2 einsparen.
Solarstrom soll bis 2050 auf 25 Prozent steigen
Der Gesetzentwurf geht nun an den Rat der Bürgermeister, danach stimmt das Abgeordnetenhaus darüber ab. Geht er durch, würde die Solarpflicht ab Januar 2023 für Neubauten und Häusern, bei denen Dachsanierungen anstehen, gelten. Für öffentliche Gebäude gilt die Pflicht bereits.
Rot-Rot-Grün hat aus Gründen des Klimaschutzes schon lange vor, den Anteil des Solarstroms am Energieverbrauch deutlich zu steigern. Er soll bis spätestens zum Jahr 2050 auf 25 Prozent anwachsen. Das ist Ziel des Masterplans Solarcity, den der Senat im März beschlossen hat. Das am Dientsga vorgestellte "Solargesetz Berlin" regelt nach Angaben eines Sprechers der Wirtschaftsverwaltung den Bau und Betrieb von Solaranlagen bei Neubauten und bei umfangreichen Dachsanierungen in Berlin. Pop verspricht sich davon, den Solarausbau zu beschleunigen.