"Reichensteuer" - Auch Liebenwalde scheitert vor Bundesverfassungsgericht

Di 08.12.20 | 18:45 Uhr
Archivbild: Rathaus in Liebenwalde. (Quelle: dpa/Herrmann)
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Nachdem das Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde der Gemeinde Zossen (Teltow-Fläming) gegen die Sonderabgabe für wohlhabende Kommunen ablehnte, ist nun auch Liebenwalde in Karlsruhe gescheitert. Die Beschwerden der Gemeinde im Landkreis Oberhavel bezogen sich auf die Ausgleichsjahre 2011 und 2012, für die Liebenwalde bereits rund 16 Millionen Euro zahlte - allerdings unter dem Vorbehalt, wie der Rechtsstreit ausgehen wird. Die Entscheidung aus Karlsruhe ist unanfechtbar, wie das Gericht am Montag mitteilte.

Seit einigen Jahren müssen als finanzstark geltende Gemeinden eine Umlage an die Gesamtheit der Kommunen abführen. Diese kommt nach Angaben des Finanzministeriums nicht dem Land, sondern dem "kommunalen Topf" und dem jeweiligen Landkreis zugute.

Wie auch im Fall Zossen entschieden die Richter aus Karlsruhe, die Beschwerde nicht zur Entscheidung anzunehmen. Gebietskörperschaften und deren Organe könnten sich grundsätzlich nicht auf die Rechtsschutzgarantie des Grundgesetzes berufen. Diese garantiert, gegen Maßnahmen des Staates vorzugehen. Daher sei die Gemeinde nicht beschwerdeberechtigt.

Derzeit liegen noch weitere Beschwerden anderer Gemeinden beim Bundesverfassungsgericht, darunter aus Baruth/Mark (Teltow-Fläming) und Neuhardenberg (Märkisch-Oderland).

Sendung: Brandenburg aktuell, 08.12.2020, 19.30 Uhr

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