Jahresbericht -

Die seit 2015 geltenden schärferen Regeln zur Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in Berlin können den Trend allenfalls etwas bremsen, aber nicht stoppen. Das geht aus neuen Zahlen hervor, die Stadtentwicklungssenator Sebastian Scheel (Linke) am Mittwoch veröffentlichte. Demnach wurden im Vorjahr 12.700 Wohnungen umgewandelt. Das waren 100 weniger als 2018 und 3.600 weniger als 2017.
Der Rückgang 2019 zeigte sich ausschließlich in sogenannten Milieuschutzgebieten zum Erhalt der Sozialstruktur, wo 5.400 Miet- zu Eigentumswohnungen wurden. Im übrigen Stadtgebiet blieb die Zahl der Umwandlungen konstant bei rund 7.300 Wohnungen.
Scheel empfiehlt Ausnahmeregel zu streichen
Mittlerweile gibt es in Berlin 64 Milieuschutzgebiete, in denen seit 2015 ein Umwandlungsverbot gilt. Dieses umfasst jedoch diverse Ausnahmetatbestände, die rege genutzt werden. Beliebtester Ausnahmetatbestand ist die Verpflichtung des Eigentümers, innerhalb von sieben Jahren Wohnungen nur an Mieter weiterzuveräußern.
Scheel sieht hier den Bund in der Pflicht: "De facto wurden bei den knapp 23.000 Umwandlungen, die von März 2015 bis Juni 2020 genehmigt wurden, gerade einmal 0,26 Prozent an die tatsächlichen Mieterinnen und Mieter verkauft", sagte er. "Hier brauchen wir endlich wirksame bundesrechtliche Regelungen." Die Ausnahme gehöre gestrichen.
Vor Verdrängung schützen
Die Berliner Umwandlungsverordnung schütze Menschen in Milieuschutzgebieten vor Verdrängung, deshalb habe der Senat die Regelung im Februar 2020 um fünf Jahre verlängert, so Scheel. "Ich begrüße es ausdrücklich, dass die Bezirke seit Anfang 2019 acht neue soziale Erhaltungsgebiete und vier Erweiterungen bestehender Gebiete beschlossen haben", fügte er hinzu.