StVO erlaubt nur abschnittsweise Anwendung - Tempo-30-Zone in ganz Pankow nicht rechtmäßig
Tempo 30 im ganzen Bezirk Berlin-Pankow - das hat die Bezirksverordnetenversammlung beschlossen. Doch nun widerspricht die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz. Tempo 30 sei nur in Ausnahmefällen erlaubt.
Die von Bezirksverordneten der SPD, Grünen und Linken mehrheitlich beschlossene Einführung einer Tempo-30-Zone für ganz Berlin-Pankow wurde am Donnerstag von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) als nicht umsetzbar erklärt.
Jan Thompsen, Sprecher der SenUVK nannte den Beschluss des Bezirks ein "wichtiges Anliegen". "Doch wir sind an den Bundesrechtsrahmen gebunden". Die Straßenverkehrsverorndung erlaube derzeit auf Hauptstraßen Tempo 30 nämlich nur ausnahms- und abschnittsweise mit Begründung, nicht aber pauschal.
Die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) hatte am Freitag für alle Straßen des Bezirks eine Höchstgeschwindigkeit von 30 Stundenkilometer beschlossen - abgesehen von den Straßen, die unter die Kategorie 1 fallen. Laut Bezirksamt gehören dazu lediglich die Prenzlauer Allee, die Prenzlauer Promenade, die A114, die Greifswalder Straße, die Berliner Allee und die Malchower Straße.
Im Antrag wird die Maßnahme damit begründet, dass es zu mehr Verkehrssicherheit und zu einer "Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs", also weniger Lärm und Abgasen im Bezirk komme. Der zuständige Bezirksstadtrat Vollrad Kuhn (Grüne) war sich allerdings gewiss, dass eine schnelle Umsetzung des Beschlusses nicht zu erwarten sei, da für die meisten Hauptstraßen in Pankow nicht der Bezirk, sondern die Senatsverkehrsverwaltung zuständig sei. Ein Mobilitätskonzept, das Tempo 30 vorschreibt, sei "mittelfristig unrealistisch".
"Die Bezirke können nur für die Nebenstraßen von sich aus T30 anordnen – und haben dies auch meist schon getan", sagte Thompsen dem rbb. Auf Berlins Nebenstraßen, das seien etwa 75 Prozent des Straßennetzes insgesamt, gelte bereits Tempo 30. Auch auf etlichen Hauptstraßen habe die Senatsverwaltung ganztägig, nachts, oder nur tagsüber – insgesamt rund 325 Kilometer, Tempo-30-Zonen geschaffen.
CDU, FDP und AfD stimmten gegen den Antrag. Als "zu pauschal" beschrieb der Fraktionsvorsitzende der CDU, Johannes Kraft, den Beschluss gegenüber dem "Tagesspiegel". In Berlin werden die meisten Hauptstraßen einem sogenannten übergeordneten Straßennetz zugeordnet, für das das Land Berlin zuständig ist - ähnlich den Landesstraßen in Flächenländern. Die Nebenstraßen hingegen werden von den jeweiligen Bezirken verwaltet.