Einstufung als Verdachtsfall in Brandenburg - AfD klagt gegen Beobachtung durch Verfassungsschutz

Di 19.01.21 | 18:45 Uhr
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Symbolbild: Dennis Hohloch (AfD) und Hans-Christoph Berndt, AfD-Fraktionsvorsitzender, unterhalten sich vor Beginn der Sondersitzung des Landtages. (Quelle: dpa/P. Pleul)
Bild: dpa/P. Pleul

Die AfD wurde in Brandenburg im vergangenen Juni als Verdachtsfall eingestuft und wird seitdem vom Verfassungsschutz beobachtet. Der Landesverband will sich nun mit zwei Klagen juristisch gegen die Beobachtung wehren.

Die AfD Brandenburg hat nach eigenen Angaben zwei Klagen gegen die Beobachtung des Landesverbands durch den Landesverfassungsschutz eingereicht. Mit den Klagen vor dem Landesverfassungsgericht und vor dem Verwaltungsgericht Potsdam wende sich die AfD gegen die Beobachtung durch den Verfassungsschutz, sagte der Prozessbevollmächtigte der Partei, Michael Elicker,am Dienstag.

Zudem solle dem Brandenburger Innenminister Michael Stübgen (CDU) im Wege einer einstweiligen Anordnung untersagt werden, über die Beobachtung der Partei zu berichten. Die Brandenburger AfD war im vergangenen Jahr vom Landesverfassungsschutz als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft worden.

AfD: Chancengleichheit der Parteien nicht mehr gewahrt

"Es darf keine Beobachtung der größten Oppositionspartei im Land durch die Landesregierung, beziehungsweise durch den von der Regierung geführten Verfassungsschutz geben", sagte Elicker zur Begründung der Klagen. Damit sei die Chancengleichheit der Parteien als höchstes Gut der Demokratie nicht mehr gewahrt.

"Brandenburgs AfD steht unter Rechtsextremismusverdacht, da hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen", sagte dagegen der Sprecher des Innenministeriums, Martin Burmeister. Der AfD stehe es selbstverständlich frei, die Einstufung zum rechtsextremistischen Verdachtsfall gerichtlich überprüfen zu lassen. "Dass die AfD jetzt, nach mehr als sieben Monaten, von dieser Möglichkeit doch noch Gebrauch machen will, nehmen wir zur Kenntnis."

 

"Es darf keine Beobachtung der größten Oppositionspartei im Land durch die Landesregierung, beziehungsweise durch den von der Regierung geführten Verfassungsschutz geben", erklärte Elicker zur Begründung der Klagen. Damit sei die Chancengleicheit der Parteien als höchstes Gut der Demokratie nicht mehr gewahrt.

 

"Brandenburgs AfD steht unter Rechtsextremismusverdacht, da hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen", erklärte dagegen der Sprecher des Innenministeriums, Martin Burmeister. Der AfD stehe es selbstverständlich frei, die Einstufung zum rechtsextremistischen Verdachtsfall gerichtlich überprüfen zu lassen. "Dass die AfD jetzt, nach mehr als sieben Monaten, von dieser Möglichkeit doch noch Gebrauch machen will, nehmen wir zur Kenntnis."

 

Brandenburgs SPD-Fraktionschef Erik Stohn erklärte, es sei Aufgabe des Verfassungsschutzes, verfassungsfeindliche Bestrebungen zu benennen. "Die AfD hätte Rechtsextremisten ausschließen können, sie hätte Kontakte zu Rechtsextremisten kappen können, sie hätte ihr Verhalten ändern können - das alles ist nicht erfolgt", betonte Stohn. Vielmehr habe es eine weitere Radikalisierung der AfD gegeben. "Wir wissen, dass die AfD Kontakte zu Rechtsextremisten pflegt und im Sinne eines effektiven Verfassungsschutzes möchte ich sogar wissen, ob die AfD Kontakte zu Rechts-Terroristen hat", erklärte Stohn.

 

Grünen-Fraktionschef Benjamin Raschke sagte, er habe in den Akten die Gründe studiert, die zur Einstufung der AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall durch den Verfassungsschutz geführt hätten. "Ich habe daran keinen Zweifel", sagte Raschke. Dies habe sich zunächst vor allem an dem Landtagsabgeordneten und früheren AfD-Landeschef Andreas Kalbitz festgemacht, der inzwischen aus der Partei ausgeschlossen wurde. "Aber wenn man sich die neue Führung anguckt gibt es da keinen Unterschied, wenn nicht sogar eine Verschärfung."

 

Sowohl beim Landesverfassungsgericht als auch beim Verwaltungsgericht, waren nach Angaben der Pressestellen die Klagen am Dienstag noch nicht eingegangen.

SPD-Chef Stohn: AfD pflegt Kontakte zu Rechtsextremisten

Der Brandenburger SPD-Fraktionschef Erik Stohn sagte, es sei Aufgabe des Verfassungsschutzes, verfassungsfeindliche Bestrebungen zu benennen. "Die AfD hätte Rechtsextremisten ausschließen können, sie hätte Kontakte zu Rechtsextremisten kappen können, sie hätte ihr Verhalten ändern können - das alles ist nicht erfolgt", betonte Stohn. Vielmehr habe es eine weitere Radikalisierung der AfD gegeben. "Wir wissen, dass die AfD Kontakte zu Rechtsextremisten pflegt und im Sinne eines effektiven Verfassungsschutzes möchte ich sogar wissen, ob die AfD Kontakte zu Rechts-Terroristen hat", sagte Stohn.

Grünen-Fraktionschef Benjamin Raschke sagte, er habe in den Akten die Gründe studiert, die zur Einstufung der AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall durch den Verfassungsschutz geführt hätten. "Ich habe daran keinen Zweifel", sagte Raschke. Dies habe sich zunächst vor allem an dem Landtagsabgeordneten und früheren AfD-Landeschef Andreas Kalbitz festgemacht, der inzwischen aus der Partei ausgeschlossen wurde. "Aber wenn man sich die neue Führung anguckt, gibt es da keinen Unterschied, wenn nicht sogar eine Verschärfung."

Sowohl beim Landesverfassungsgericht als auch beim Verwaltungsgericht, waren nach Angaben der Pressestellen die Klagen am Dienstag noch nicht eingegangen.

14 Kommentare

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  1. 14.

    "Ich habe daran keinen Zweifel", sagte Raschke. Dies habe sich zunächst vor allem an dem Landtagsabgeordneten und früheren AfD-Landeschef Andreas Kalbitz festgemacht",

    Weswegen hat Herr Raschke von den Grünen keine Zweifel? Über die Berufung von Kalbitz gegen das Urteil des Berliner Landgerichts vom 21. August 2020 wird übermorgen am 22. Januar verhandelt,

  2. 13.

    Ich hätte nicht gedacht, daß es in Deutschland wieder so etwas ähnliches wie einen Pranger gibt. Meines Erachtens ist es ein Ding der Unmöglichkeit, daß eine parteilich weisungsgebundene Behörde gerichtlich ungeprüfte Behauptungen in den Raum stellen kann. Ich schätze daher die Bemühungen der Alternative als vielversprechend ein, diese Praktiken per Gericht zu unterbinden.

  3. 12.

    Um den wahren Kern der AfD zu erkennen braucht es für gut informierte Menschen noch nicht mal den Verfassungsschutz, obwohl ich es für sehr gut und wichtig halte, eine “Partei“ mit solch demokratie- und menschenfeindlichem Gedankengut staatlich überwachen zu lassen. Die NPD sitzt auch ganz sicher mit ihren Leuten im Hintergrund. Man müsste sich nur einmal die Wortbeiträge der AfD-Teilnehmer im Plenum ansehen, z. B. auf dem TV-Sender der Bundestags oder ähnlichem und wird ziemlich schnell feststellen, dass da in aller Regel ziemlich stumpfsinnige, immer auf irgendwelche Themen zu Menschen anderer Kulturen gerichtete, provokative Aussagen ohne wirklich konstruktiven Inhalt getätigt werden. Es ist einfach nur lachhaft, dass sich die AfD überhaupt Partei nennen darf. Kindergarten wäre wohl eine passendere Bezeichnung. Und selbst da geht es noch gesitteter zu, vor allem sind die Kinder im Gegensatz zur AfD weltoffen und menschlich, was man eigentlich auch von einer demokratischen Partei in Deutschland erwarten können sollte.

  4. 11.

    Was genau muss bei dieser Truppe noch beobachtet werden?

  5. 10.

    Der Verfassungsschutz...wirklich Sorgen muss sich die AfD nicht machen...denke ich...
    Andererseits....haben alle möglichen Länder ganz sicher ihre Dienste in der AfD....

    Also nur schon zur Abwehr „feindlich gesinnter Mächte, muss ja der deutsche Inlandsgeheimdienst die AfD beschatten.
    Sollte den AfDlern ja eigentlich einleuchten...

  6. 9.

    Damit ist alles gesagt worden ... thread kann geschlossen werden, danke.

  7. 8.

    Die "Alternative" (obwohl sie keine ist) hätte sich ja schon vor Jahren glaubhaft von Rechtsextremisten und Faschisten distanzieren können, um dem zu entgehen. Hat sie aber nicht. Und anstatt sich kritisch mit sich selbst auseinander zu setzen, wird wieder rumgeheult (die anderen sind immer so gemein zu uns...).
    Das dürfte auch dem geistigen Niveau der Wählerschaft der "Alternative" entsprechen...

  8. 6.

    Wehret den Anfängen! Ergo -> Diese braunen Gesellen beobachten. Unbedingt Klage abweisen.

  9. 5.

    "Die AFD nutzt ihr Recht in diesem Rechtsstaat,gegen die Beobachtung durch Verfassungsschutz zu klagen. " Das ist nicht richtig. Dagegen hat die Alternative keine Einwände. Der CDU Politikers Stübgen als Chef des VS mag beobachten wen er will.

  10. 4.

    Ich stelle mir immer wieder die Frage, weshalb sich die Leute aus dem Osten von irgendwelchen Typen aus dem Westen politisch bevormunden lassen. Fast die gesamte Führungsriege der AFD kommt aus dem Westen oder sind gescheiterte CDU Leute. Wo bleibt unser Stolz????

  11. 3.

    Tja, auf der einen Seite absolut gerechtfertigt und überfällig, auf der anderen Seite würde ich mir (durch die Erfahrungen der letzten Jahre) eine Beobachtung des Verfassungsschutzes wünschen...

  12. 2.

    Gute Idee. Je eher diese Partei auch gerichtlich durchleuchtet wird, desto besser. Ich finde solche Klagen toll, weil dann kann die Gegenseite auch gute Fragen stellen und die AfD muss sich mal richtig outen. Klagen können gut klären. Gerichtlich bestätigt ist ja schon, dass man die AfD rechtsextrem nennen darf. Weiter so.

  13. 1.

    Die AFD nutzt ihr Recht in diesem Rechtsstaat,gegen die Beobachtung durch Verfassungsschutz zu klagen.
    Soweit so gut.
    Wenn dann festgestellt wird, die Beobachtung ist eben nicht eine an den Haaren herbeigezogene "Oppositionunterdrückung", sondern rechtmäßig, suhlt sich dann die grundgesetztreue AFD ,mit ihren Auslegern in rechtsextremistische und neofaschistische Lager, wieder in der Opferrolle ?
    Schafft es der angeschlagene Meuthen nochmals Chrupalla & Co wahlkampftaktisch zurechtzuweisen, oder werden die Wahlberater des dazu übergehen , alle Wölfe von der Leine zu lassen?
    Für mich die spannendsten Fragen zu diesem Eklat im Wahljahr 2021.

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