Strafverfolgung im Netz - Brandenburg soll Beauftragten gegen Hasskriminalität bekommen

Mi 27.01.21 | 18:58 Uhr
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Der Schriftzug „Justizzentrum“ am Eingang zum Haus. (Quelle: dpa/Soeren Stache)
Bild: dpa/Soeren Stache

Brandenburgs Generalstaatsanwaltschaft soll nach dem Willen des Landtags einen Beauftragten gegen Hasskriminalität bekommen. Ein entsprechender Antrag der Koalitionsfraktionen von SPD, CDU und Grünen wurde am Mittwoch von der Mehrheit der Parlamentarier in Potsdam beschlossen. Darin wird die Landesregierung zur Einrichtung einer solchen Stelle aufgefordert.

Anonymität im Internet senkt Hemmschwelle bei Tätern

Die Strafverfolgung müsse für die digitale Welt fitgemacht werden, heißt es in dem Landtagsbeschluss. Das Netz dürfe "nicht zum straffreien Raum verkommen". Zur effektiven Verfolgung von Hatespeech-Delikten und digitaler Gewalt müssten Fachwissen und erforderliche Ressourcen zentral gebündelt werden. Neben der Koordinierung der Zusammenarbeit bei überregionalen Verfahren solle der Beauftragte auch mit der Aufgabe der Beratung von Staatsanwaltschaften in fachspezifischen Fragen betraut werden.

Auch die juristische Aus- und Fortbildung müsse an veränderte Herausforderungen des strafbaren Hasses im Netz angepasst werden, heißt es weiter in dem Beschluss. Hassgewalt und Hetze im Netz seien eine zunehmende Gefahr für Demokratie und Rechtsstaat. Immer häufiger würden insbesondere gesellschaftlich oder politisch engagierte Personen verbalen Angriffen und Einschüchterungsversuchen ausgesetzt.

Dabei führe die Anonymität des Internets zu einer Absenkung der Hemmschwelle bei den Tätern. Dass strafrechtliche Erscheinungsformen der Hassrede wie Beleidigungen, Gewaltdrohungen und Volksverhetzung zunehmend im Internet vorzufinden seien, erfordere ein verändertes Handeln des Staates.

Sendung: Brandenburg Aktuell, 27.01.2020, 19:30 Uhr

5 Kommentare

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  1. 5.

    Haben wir den Stand mit dem Straßenrand und den Winkelementen nicht jetzt schon erreicht, zumindest sinnbildlich? Wer heutzutage Kritik übt, egal wo und zu welchem Thema, landet doch automatisch schon in der rechten Ecke, eine traurige Wahrheit. Und hier sehe ich eine Gefahr, die sie auch angedeutet haben („ bei dem Sachverhalt "Beleidigung" ist das ein sehr weites Feld….“).
    Ich bin auch skeptisch und nicht davon überzeugt, dass es bei der ausschließlichen Verfolgung von Hasskriminalität bleiben wird. Solange wie der Straftatbestand im StGB noch nicht aufgenommen ist und damit klar definiert wurde, ist der Interpretationsspielraum m.E. zu groß, um eine missbräuchliche Anwendung zu verhindern.

  2. 4.

    Danke für den Kommentar. Die Exekutive geht immer mehr in die Judikative ohne dabei klare Grenzen aufzuzeigen. Und welche Voraussetzungen muss der Beauftragte mitbringen? Die Brandenburger Justiz soll auf drängen der Regierung Gerichte aus Personalnot schließen, aber für einen "Beauftragten" haben wir Personal und Geld. Und wie gesagt bei dem Sachverhalt "Beleidigung" ist das ein sehr weites Feld. Irgendwann stehen wir wahrscheinlich wieder mit den Winkelementen an der Straße und rufen Hurra.

  3. 3.

    Und wer bestimmt nachher, welche Äußerungen im Netz zu Hass und Diskriminierung zählen? Die Politiker? Oder gibt es dafür einen klaren gesetzlich definierten Rahmen? Wo wird das genau geregelt? Der Generalstaatsanwalt ist von Politikern berufen worden. Wo sind die Grenzen der Telefon und Computerüberwachung? Und wie verhält es sich mit der Datenspeicherung? Aufrufe zu Mord, Hass oder Gewalt im Netz zu bekämpfen ist absolut richtig. Aber es bleiben viele Fragen offen.

  4. 2.

    Öffnet Tür und Tor auch für Missbrauch durch die Politik. Im Gegensatz zu Gewaltdrohungen und Volksverhetzung sind "Beleidigungen" maximal diffus. 99% der Politiker wissen noch nicht mal wo Beleidigungen anfangen und aufhören. Anstatt die Menschen aufzuklären und die Staatsanwaltschaften ordentlich auszustatten, bedient man sich kostengünstig mit Symbolpolitik und Einzelstellen. Die 4 Heilmittel der Politik der letzten Jahre in DE: Beauftrage, Wörter streichen, Arbeitskreise und Verbote. Die damaligen Revoluzzer sind heute die größten Reaktionäre, die Grünen müssten nach ihren Maßstab heute Joschka Fischer direkt zur Staatsanwaltschaft vorladen lassen für seine Legendäre Aussage.

  5. 1.

    Wie wäre es, JEDEN Angriff auf Polizisten ebenfalls als Hasskriminalität einzustufen?

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