Strafverfolgung im Netz -
Brandenburgs Generalstaatsanwaltschaft soll nach dem Willen des Landtags einen Beauftragten gegen Hasskriminalität bekommen. Ein entsprechender Antrag der Koalitionsfraktionen von SPD, CDU und Grünen wurde am Mittwoch von der Mehrheit der Parlamentarier in Potsdam beschlossen. Darin wird die Landesregierung zur Einrichtung einer solchen Stelle aufgefordert.
Anonymität im Internet senkt Hemmschwelle bei Tätern
Die Strafverfolgung müsse für die digitale Welt fitgemacht werden, heißt es in dem Landtagsbeschluss. Das Netz dürfe "nicht zum straffreien Raum verkommen". Zur effektiven Verfolgung von Hatespeech-Delikten und digitaler Gewalt müssten Fachwissen und erforderliche Ressourcen zentral gebündelt werden. Neben der Koordinierung der Zusammenarbeit bei überregionalen Verfahren solle der Beauftragte auch mit der Aufgabe der Beratung von Staatsanwaltschaften in fachspezifischen Fragen betraut werden.
Auch die juristische Aus- und Fortbildung müsse an veränderte Herausforderungen des strafbaren Hasses im Netz angepasst werden, heißt es weiter in dem Beschluss. Hassgewalt und Hetze im Netz seien eine zunehmende Gefahr für Demokratie und Rechtsstaat. Immer häufiger würden insbesondere gesellschaftlich oder politisch engagierte Personen verbalen Angriffen und Einschüchterungsversuchen ausgesetzt.
Dabei führe die Anonymität des Internets zu einer Absenkung der Hemmschwelle bei den Tätern. Dass strafrechtliche Erscheinungsformen der Hassrede wie Beleidigungen, Gewaltdrohungen und Volksverhetzung zunehmend im Internet vorzufinden seien, erfordere ein verändertes Handeln des Staates.
Sendung: Brandenburg Aktuell, 27.01.2020, 19:30 Uhr