Kammergericht Berlin -
Der Rechtsstreit über das Ende der Parteimitgliedschaft des früheren brandenburgischen AfD-Vorsitzenden Andreas Kalbitz geht in die nächste Runde. Über die Berufung von Kalbitz gegen das Urteil des Berliner Landgerichts vom 21. August 2020 werde am 22. Januar verhandelt, teilte das Berliner Kammergericht am Mittwoch in Berlin mit. Das Landgericht hatte damals einen Eilantrag von Kalbitz gegen die AfD zurückgewiesen.
Eine Zivilkammer des Landgerichts Berlin hatte laut Gericht im August 2020 entschieden, dass nach den - im einstweiligen Verfügungsverfahren anzuwendenden rechtlichen Maßstäben - nicht festgestellt werden könne, dass der Beschluss des AfD-Bundesvorstandes vom 15. Mai 2020 zur Beendigung der Mitgliedschaft von Kalbitz in der AfD evident rechtswidrig gewesen sei. Ein Eilantrag habe in solchem Fall keinen Erfolg, da eine rechtliche Notwendigkeit für den Erlass einer vorläufigen Regelung nicht bestehe.
Kalbitz soll rechtextreme Verbindung verschwiegen haben
Der Bundesvorstand der AfD hatte Kalbitz' Parteimitgliedschaft annulliert, weil er frühere Mitgliedschaften in rechtsextremen Organisationen verschwiegen haben soll. Das Landgericht hob diesen Beschluss im Juni 2020 zunächst auf, weil damit gegen das Parteiengesetz verstoßen wurde. Das Ausschlussverfahren entsprach nicht den gesetzlichen Anforderungen. Ende Juli bestätigte dann das Bundesschiedsgericht der AfD den Parteiausschluss.
Mit seinem Eilantrag wollte Kalbitz im vergangenen Jahr erreichen, dass er bis zu einer endgültigen Gerichtsentscheidung weiter Parteimitglied bleiben und auch Parteiämter wieder ausüben darf.
Sendung: Abendschau, 13.01.2021, 19:30 Uhr