Kammergericht Berlin - Rechtsstreit über AfD-Mitgliedschaft von Kalbitz geht weiter

Mi 13.01.21 | 15:09 Uhr
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Andreas Kalbitz, ehemaliger Landesvorsitzender der AfD in Brandenburg sowie ehemaliges Parteimitglied der AfD (Quelle: dpa/Vladimir Menck)
Bild: SULUPRESS.DE

Der Rechtsstreit über das Ende der Parteimitgliedschaft des früheren brandenburgischen AfD-Vorsitzenden Andreas Kalbitz geht in die nächste Runde. Über die Berufung von Kalbitz gegen das Urteil des Berliner Landgerichts vom 21. August 2020 werde am 22. Januar verhandelt, teilte das Berliner Kammergericht am Mittwoch in Berlin mit. Das Landgericht hatte damals einen Eilantrag von Kalbitz gegen die AfD zurückgewiesen.

Eine Zivilkammer des Landgerichts Berlin hatte laut Gericht im August 2020 entschieden, dass nach den - im einstweiligen Verfügungsverfahren anzuwendenden rechtlichen Maßstäben - nicht festgestellt werden könne, dass der Beschluss des AfD-Bundesvorstandes vom 15. Mai 2020 zur Beendigung der Mitgliedschaft von Kalbitz in der AfD evident rechtswidrig gewesen sei. Ein Eilantrag habe in solchem Fall keinen Erfolg, da eine rechtliche Notwendigkeit für den Erlass einer vorläufigen Regelung nicht bestehe.

Kalbitz soll rechtextreme Verbindung verschwiegen haben

Der Bundesvorstand der AfD hatte Kalbitz' Parteimitgliedschaft annulliert, weil er frühere Mitgliedschaften in rechtsextremen Organisationen verschwiegen haben soll. Das Landgericht hob diesen Beschluss im Juni 2020 zunächst auf, weil damit gegen das Parteiengesetz verstoßen wurde. Das Ausschlussverfahren entsprach nicht den gesetzlichen Anforderungen. Ende Juli bestätigte dann das Bundesschiedsgericht der AfD den Parteiausschluss.

Mit seinem Eilantrag wollte Kalbitz im vergangenen Jahr erreichen, dass er bis zu einer endgültigen Gerichtsentscheidung weiter Parteimitglied bleiben und auch Parteiämter wieder ausüben darf.

Sendung: Abendschau, 13.01.2021, 19:30 Uhr

12 Kommentare

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  1. 12.

    Um der AfD zu schaden könnte das Gericht Kalbitz recht geben, dann wäre er wieder "dabei".

  2. 11.

    Danke für den Link.
    Schön, dass wenigstens Sie die "Artikel" Ihrer Gesinnungsgenossin Katja Thorwarth lesen.

  3. 10.

    Ich nehme Ihr neuerliches Gefasel lächelnd zur Kenntnis. Sie mussten halt mal wieder irgend was mit "Gesinnungsgenossen" oder "Rechtsextremisten" oder ähnliches inhaltsleeres loswerden. Passt nur wieder - wie üblich - nicht zu meinem ursprünglichen Post. Falls Sie irgendwann mal was Sachliches beizutragen haben, was nicht völlig an dem von mir geschriebenen vorbei geht, lassen Sie es mich gerne wissen. Ich werde ungehindert dessen trotzdem weiter meine Meinung hier kundtun, auch wenn Ihnen das erwartbar nicht gefällt.

  4. 9.

    "Bislang existieren dazu ausschließlich Behördeneinschätzungen." Fake News.

    https://www.fr.de/meinung/afd-heimattreue-netzwerke-tiefbraun-rechtsextremen-sumpf-13027630.html

  5. 8.

    "Bislang existieren dazu ausschließlich Behördeneinschätzungen." Verständlich dass sie ihrem Gesinnungsgenossen beispringen wollen aber, wie so oft, sind das mal wieder Fake News von ihnen, wenn es um Rechtsextremisten geht.

    https://www.fr.de/meinung/afd-heimattreue-netzwerke-tiefbraun-rechtsextremen-sumpf-13027630.html

  6. 7.

    Da mögen Sie vielleicht nicht unrecht haben. Solange jedoch die Justiz nicht in der Lage ist, das diesem Herrn nachzuweisen und ihn so aus der politischen Landschaft zu entfernen, haben nun mal die Bürger Brandenburgs das grundgesetzlich gesicherte Recht, über die Personalie anders zu entscheiden, als Sie es tun, ohne dass denen das außerhalb einer reinen Meinungsäußerung vorgehalten werden darf. Bislang war unser Staat ja offensichtlich nicht in der Lage, die rechtsextreme Gesinnung Kalbitz' rechtssicher feststellen zu lassen. Bislang existieren dazu ausschließlich Behördeneinschätzungen.

  7. 6.

    Kalbitz hat sich doch schon gewehrt: Seinem, nun ja, Opponenten Hohloch hat er einen Milzriß verpasst - rein freundschaftlich natürlich.

  8. 5.

    @fragwared: die politische Karriere welchen Bürgers? Der Lederhosencowboy Kalbitz ist doch kein Bürger. Er ist ein Nazi. Da haben Sie irgendetwas(möglicherweise auch ihn selbst) falsch verstanden. Und wenn nicht, politisch bilden hilft manchmal ungemein.

  9. 4.

    Herr Kalbitz ist ein Mensch, der untragbar für das Land Brandenburg ist. Seine Aussagen, sein Handeln, seine Aktivitäten und seine Verbindungen mögen nicht immer nachweisbar sein, aber er ist auch wenn das nicht bewiesen werden kann, eine Gefahr für das demokratische Deutschland.

  10. 3.

    Wie kann eine weisungsgebundene Behörde mit unbewiesenen Behauptungen die politische Karriere eines Bürgers ruinieren? Kann sich da Kalbitz nicht wehren, ich denke, wir leben doch in einem Rechtsstaat.

  11. 2.

    Beweismittel wird es wahrscheinlich nicht geben, sonst hätten alle Medien diese dann auch veröffentlicht. Vielleicht müssen die Beweise (wenn vorhanden) bei dem Prozess vorgelegt werden. Warten wir es einfach mal ab, wie das Gericht entscheidet.

  12. 1.

    Die Staatsanwaltschaft ermittelt seit fast einem Jahr. Kalbitz hatte erklärt, nicht Mitglied des rechtsextremen und mittlerweile verbotenen Vereins "Heimattreue Deutschen Jugend" (HDJ) gewesen zu sein. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hält dies jedoch für erwiesen und führt als Beleg die Mitgliedsnummer einer Familie Andreas Kalbitz an. Gibts denn inzwischen Beweismittel vom VS in dieser Sache?

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