Beschluss im Abgeordnetenhaus - Berlin bekommt eines der liberalsten Versammlungsgesetze bundesweit

Do 11.02.21 | 20:08 Uhr
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Llinke Aktivisten blockierten eine Straße gegen eine Querdenker-Demonstration. (Quelle: dpa/Wolfgang Minich)
Bild: dpa/Wolfgang Minich

Etwa 5.000 Demonstrationen finden durchschnittlich pro Jahr in Berlin statt. Bisher galt dafür das Versammlungsrecht des Bundes aus den 1970er Jahren. Nun hat das Abgeordnetenhaus mit den Stimmen von Rot-Rot-Grün eine eigene Regelung beschlossen.

In Berlin gilt künftig eines der liberalsten Versammlungsgesetze bundesweit. Es wurde am Donnerstag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von SPD, Linken und Grünen vom Abgeordnetenhaus verabschiedet.

Nach dem neuen Gesetz gilt der Schutz des Versammlungsgrundrechtes künftig bereits bei Versammlungen von zwei Personen. Ausdrücklich im Gesetz geregelt wird das Recht auf ungehinderten Zugang zu Versammlungen, auf freie Berichterstattung durch die Medien sowie auf Gegendemonstrationen. Gegenproteste dürfen in Hör- und Sichtweite stattfinden.

Verdeckte Aufnahmen durch Zivilbeamte nicht mehr möglich

Die Pflicht, eine Versammlungsleitung zu bestimmen, entfällt künftig, so dass auch neue Versammlungsformen wie etwa Flashmobs erleichtert werden. Zudem wird durch das Gesetz die Bannmeile für das Berliner Parlament erheblich reduziert. Künftig kann auch gegenüber des Abgeordnetenhauses demonstriert werden. Für den Bundestag gelten dagegen nach wie vor andere gesetzliche Regelungen.

Bundesweit einmalig wird zudem ein Deeskalationsgebot für die Polizei gesetzlich festgelegt. In der Praxis existiert dieses Gebot bereits seit mehreren Jahren, wurde nun aber gesetzlich verankert. Zudem müssen sich Polizeikräfte, die auf Versammlungen anwesend sind, zu erkennen geben. Polizisten dürfen Teilnehmer von Demonstrationen nur noch offen filmen und auch nur "zur Gefahrenabwehr". Verdeckte Aufnahmen von Zivilbeamten sind damit nicht mehr zulässig - an dieser Neuregelung hatte es nicht nur aus der Opposition, sondern auch von der Gewerkschaft der Polizei (GdP) Kritik gegeben.

Vermummungsverbot wird gelockert

Zudem wird das sogenannte Vermummungsverbot gelockert. Es soll künftig nur noch möglich sein, Vermummungen zu untersagen, wenn es eine entsprechende Anordnung der zuständigen Behörde gegeben hat.

Künftig soll es außerdem leichter möglich sein, sogenannte Hassdemonstrationen zu verbieten. Das gilt etwa im Fall von volksverhetzenden Versammlungen, wenn es dort zu Aufstachelung zu Hass oder Gewalttaten kommt. Das Gleiche gilt für Demonstrationen, die die NS-Gewaltherrschaft verherrlichen.

Bisher galt in Berlin das Versammlungsgesetz des Bundes. Die Bundesländer haben seit der Föderalismusreform 2006 die Kompetenz zur Gesetzgebung für das Versammlungsrecht, Berlin hatte davon aber bisher nicht Gebrauch gemacht. Die Berliner Koalitionspartner hatten 2016 eine eigene Gesetzgebung dazu verabredet. Die jetzige Regelung hatte sich auch an die liberale Regelung in Schleswig-Holstein angelehnt.

Opposition stimmt gegen das Gesetz

In der Debatte lobten Redner der Regierungsfraktionen das neue Gesetz. Der Linken-Abgeordnete Sebastian Schlüsselburg betonte, auch in Zeiten, in denen die Demokratie unter Druck gerate, sage die rot-rot-grüne Regierungskoalition: "Lasst uns mehr Versammlungsfreiheit wagen!" Der Grünen-Parlamentarier Benedikt Lux sagte, vom Berliner Versammlungsfreiheitsgesetz könnten auch die anderen Bundesländer lernen. Es nehme vor allem die jährlich über 5.000 friedlichen Demonstrationen in der Stadt in den Blick. Die wenigen unfriedlichen Demonstranten würden hingegen nicht zum Maßstab der Gesetzgebung gemacht.

CDU-Fraktionschef Burkard Dregger hingegen sprach von einem unnötigen Gesetz. Auch die bisherigen gesetzlichen Regelungen und die Rechtsprechung garantierten die Versammlungsfreiheit. Der AfD-Abgeordnete Marc Vallendar kritisierte, das Gesetz sei weder handwerklich gut gemacht, noch diene es einer Stärkung der Versammlungsfreiheit. Es sei vielmehr "ein reines Ideologieprojekt". Vom FDP-Abgeordneten Paul Fresdorf wurde moniert, das Gesetz sei entbehrlich und erschwere die Arbeit der Polizistinnen und Polizisten in der Stadt. CDU, AfD und FDP stimmten gegen das Gesetz.

 

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Sendung: Inforadio, 11.02.2021, 18:40 Uhr

11 Kommentare

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  1. 11.

    Lesen bildet!

    Künftig soll es außerdem leichter möglich sein, sogenannte Hassdemonstrationen zu verbieten. Das gilt etwa im Fall von volksverhetzenden Versammlungen, wenn es dort zu Aufstachelung zu Hass oder Gewalttaten kommt. Das Gleiche gilt für Demonstrationen, die die NS-Gewaltherrschaft verherrlichen.

  2. 10.

    Gratulation. r2g hats geschafft. So werden Wähler den "Alternativen" zugespielt.

  3. 9.

    Jedes Gesetz braucht doch eine Begründung, oder? Wie muss die Begründung für eine Lockerung des Vermummungsverbots aussehen? Flashmops sind erlaubt, ok. Aber wenn man das mit einer unbedachten Einladung zum Geburtstag via Facebook vergleicht, dann weiß man doch eigentlich schon, dass es Fälle geben wird, in denen die Stadt überfordert sein wird. Wenn keiner als Versammlungsleiter mehr benannt werden muss, aber ein Deeskalationsgebot fix ist, mit wem muss die Polizei dann sprechen? Mit jeder demontrierenden Person? Wenn keiner verantwortlich ist, fühlt sich auch niemand verantwortlich. Und wenn man sich nicht verantwortlich fühlt, dann sinkt die Hemmschwelle, die Grenze zum Illegalen zu überschreiten.
    Die Demonstrationsfreiheit war doch nie wirklich eingeschränkt, wozu diese Änderungen? Jetzt wird die Polizei immer erst dann dazu gebeten, wenn sich Demo und Gegen-Demo schon gegenseitig mit Steinen bewerfen? Kein gutes Gesetz für Berlin!

  4. 8.

    Der Wahnsinn nimmt seinen Lauf!!!!

  5. 7.

    Und der nächste Fehlschuss von RRG. Was für ein Schwachsinn. Da kann man nur in die Opposition gehen. Die Polizisten können einem nur noch Leid tun.

  6. 6.

    Ich teile die Intention des Gesetzes grundsätzlich. Weshalb aber das Vermummungsverbot "gelockert" wird, bleibt mir ein Rätsel. Es ist ja nicht unbedingt Angst vor einem Arbeitgeber, dass der einem verfolgt, der zur Gesichtsbedeckung führt, sondern die Weigerung, Gesicht zu zeigen. Also jenes nicht, was oft genug gefordert wird.

  7. 5.

    Eins vor mit Mappe, ick bin begeistert, weiter so! So sieht Vertrauen in die Bevölkerung und organisierte Demokratie aus!
    Endlich mal eine Regierung die eine Vorreiterrolle einnimmt anstatt, den Bedürfnissen der Menschen hinterher zu rennen!
    Ich hoffe, wir zeigen uns würdig!

  8. 4.

    Denke ich an Berlin in der Nacht…
    R2G bedient seine Klientel und die Berliner und die arbeitende Bevölkerung muss es ausbaden.

  9. 3.

    Na ist doch schön. Ab morgen jeden Tag vor dem Abgeordnetenhaus und Roten Rathaus gegen die Corona Maßnahmen des Berliner Senats demonstrieren.

  10. 2.

    Dieser unfähige Senat stützt die Linksradikalen und erschwert der Polizei das Arbeiten . Von Grünen und Linken habe ich nichts anderes erwartet, das die SPD das auch abnickt wird ihr das Genick brechen. Ich schäme mich für diesen Senat

  11. 1.

    Warum hat man nicht einfach die Polizisten gesetzlich bei Demos verbannt, ich glaube die froh wären gewesen.

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