Auf Vorschlag von CDU und Freie Wähler - Brandenburger Verfassungsgericht bekommt zwei neue Richter

Do 25.02.21 | 14:12 Uhr
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Brandenburger Landtag in Potsdam (Quelle: imago images)
Bild: imago images

Zwei neue Richter für das Brandenburger Verfassungsgericht stehen fest. Der Landtag wählte am Donnerstag mit der notwendigen Mehrheit den von der CDU vorgeschlagenen Alexander Richter und den durch die Freien Wähler nominierten Thomas Gerald Müller. Richter ist bisher am Sozialgericht in Berlin als Richter tätig und wird Nachfolger von Ulrich Becker. Der Anwalt Müller aus Kleinmachnow ersetzt Dirk Lammer. Beide sollen nach Angaben des Landtags im März im Parlament ernannt und vereidigt werden. Sie beginnen dann als Verfassungsrichter.

Die AfD-Fraktion scheiterte mit zwei Vorschlägen. Sie hatte die Juristin Victoria Luise Bronson für die Nachfolge von Becker nominiert. Als Nachfolger für Lammer hatte sie den Anwalt Thomas Jung vorgeschlagen, der von 2014 bis 2019 AfD-Landtagsabgeordneter war, früher auch Mitglied der CDU und der islamkritischen Partei Die Freiheit.

Thomas Gerald Müller (Quelle: dpa/Bernd Settnik)
Thomas Gerald Müller ist als Anwalt in Kleinmachnow tätig. | Bild: dpa/Bernd Settnik

Auch zwei Prominente im Richteramt

Für beide Wahlen in geheimer Abstimmung war jeweils eine Zwei-Drittel-Mehrheit notwendig. Müller erhielt 62 von 84 gültigen Stimmen, das entspricht einer Zustimmung von knapp 74 Prozent. Richter bekam 62 von 86 gültigen Stimmen, das entspricht 72 Prozent. Die Kenia-Koalition aus SPD, CDU und Grünen stellt 50 der 88 Abgeordneten, für eine Zwei-Drittel-Mehrheit sind also mehr Stimmen nötig. In der Verfassung heißt es, die politischen Kräfte des Landes sollen bei der Wahl angemessen mit Vorschlägen vertreten sein.

Das Verfassungsgericht hat neun Richter, darunter sind auch die Autorin und Juristin Juli Zeh (seit 2019 im Amt) und der Regisseur Andreas Dresen (seit 2012 im Amt), der juristischer Laie ist. Becker und Lammer scheiden nach zehn Jahren turnusgemäß aus.

Das oberste Gericht in Brandenburg befasst sich mit Streitfällen, in denen es um die Landesverfassung geht. Im Dezember scheiterten ein Gastronom und ein Betreiber eines Fitnessstudios mit Eilanträgen gegen die Corona-Verordnung, nachdem das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg die Anträge auf vorläufige Aussetzung der Anordnung zur Schließung abgelehnt hatte.

Sendung: Antenne Brandenburg, 25.02.2021, 13 Uhr

2 Kommentare

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  1. 2.

    Das ist bei anderen Gerichten nicht anders. Da gibt es eine unabhängige Kommission (nehmen wir mal so hin)die dann über die Kandidaten entscheiden kann, die von der Politik "vorsortiert" wurden. Wer nicht passt, wird nicht vorgeschlagen und kann folglich auch nicht Richter werden.
    Ich finde unsere verfassungsmäßig vorgeschriebene Gewaltenteilung schon echt cool.

    Das Staatsanwälte weisungsgebunden sind is ja jedem ekannt? Deswegen werden ihre Haftbefehle in anderen Ländern auch nicht anerkannt.

  2. 1.

    Die Politik wählt Richter in das Gericht, welches den Bürger vor Übergriffen der Politik schützen soll... Verrückt unsere Demokratie.

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