Noch drei Ermittlungen zum Tatkomplex Sachsenhausen - Ermittlungen gegen mutmaßliche NS-Verbrecher rückläufig

So 07.02.21 | 20:24 Uhr
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Besucher gehen im Schneetreiben in der Gedenkstätte des Konzentrationslagers Sachsenhausen in Oranienburg (Brandenburg) über den Lagerplatz. (Quelle: dpa/Bernd Settnik)
Bild: dpa/Bernd Settnik

Die Zahl der bundesweiten Ermittlungen gegen Beschuldigte, denen Verbrechen während der NS-Herrschaft in Konzentrationslagern vorgeworfen werden, geht zurück.

Derzeit liefen noch neun Ermittlungsverfahren bei deutschen Staatanwaltschaften, sagte der Leiter der Zentralen Stelle zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg, Thomas Will, der "taz" (Montag). Noch im November des vergangenen Jahres waren es demnach 13 solcher Verfahren.

Demnach ermitteln örtlich zuständige Staatsanwaltschaften derzeit gegen drei Personen zum Tatkomplex KZ Sachsenhausen (Landkreis Oberhavel), zwei Personen zum Tatkomplex Buchenwald, sowie jeweils eine zu den Konzentrationslagern Mauthausen und Neuengamme und gegen zwei Angeklagte in Wuppertal und Itzehoe.

Oft werden Verfahren wegen Verhandlungsunfähigkeit eingestellt.´

Durch das hohe Alter der Beschuldigten und deren Verhandlungsunfähigkeit oder Tod kommt es immer wieder zu Verfahrenseinstellungen.

Gegen zwei weitere Beschuldigte haben Staatsanwaltschaften in Dortmund und Itzehoe Anklage erhoben. Beide beziehen sich auf Taten im früheren KZ Stutthof bei Danzig. Betroffen ist ein früherer SS-Wachmann, der heute in der Region Wuppertal wohnt.

Erst am Freitag war bekannt geworden, dass die Staatsanwaltschaft Itzehoe Anklage gegen eine 95 Jahre alte, im Raum Pinneberg lebende Frau erhoben hat. Die Landgerichte in Wuppertal und Itzehoe müsse nun darüber entscheiden, ob die Anklage zugelassen und ein Prozess eröffnet wird.

Sendung: Inforadio, 7. 2. 2021, 17 Uhr

10 Kommentare

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  1. 10.

    Ihre Abwägung von Steuermitteln mit den Betroffenen der Verbrechen des NS-Regimes ist in sich Volksverhetzung, da sie die Verbrechen verharmlost. Aktuell genug? Verbrechen gegen die Menschlichkeit verjähren zudem nicht. Leider gab es nur einen einzigen Fritz Bauer und leider wurde nach den Nürnberger Tribunalen versucht, ein Schlussstrich zu ziehen, ganz im Sinne der Täter*innen und ihrer Sympathisant*innen.

  2. 9.

    In der DDR wurde Die NS - Zeit eigentlich überhaupt nicht aufgearbeitet. Dieses Regime hat sich zum antifaschistischen Staat erklärt und behauptet, alle Nazis und Faschisten sind in der BRD zu hause.

  3. 7.

    Ja das ist auch eine Meinung, der ich mich allerdings nur abgesehn von Ihrem letzten Absatz anzuschließen vermag.
    Es ist untragbar aus meinem Empfinden und aus Sicht der Opfer /Hinterbliebenen, wenn man jetzt sagen würde: Ja, gut: Der oder die wars aber was kümmern mich Morde, die über ein halbes Jahrhundert zurückliegen. Das wird von unserer Rechtsordnung übrigens auch nicht gedeckt.

  4. 6.

    Die NS - Herrschaft Aufarbeitung in Deutschland läßt, meiner Meinung nach, sehr zu wünschen übrig, insbesondere die Juristische.
    In März 39, kam zuerst die Wehrmacht mit Oberst Stauffenberg in vorderste Reihe, um mein Heimatland zu zerschlagen, dann kam die Gestapo um meinen Großvater nach Sachsenhausen zu verschleppen, im Mai 42 kam eine Postkarte aus Ausschwitz, dass er an einer Lungenentzündung verstarb.
    Oberst Stauffenberg wird nun verehrt, und viele NS - Verbrecher wurden nicht zu Verantwortung gezogen.

  5. 5.

    Ist ja ein Ding... Ich habe verlauten hören, dass die Ermittlungen gegen Beschuldigte, denen Verbrechen während des Dreißigjährigen Krieges vorgeworfen werden, sogar komplett zum Erliegen gekommen sein sollen!

    Gut wäre es gewesen, diese Verbrechen frühzeitig nach Beendigung des Zweiten Weltkrieges zu ahnden -aber das hätte auch geheißen, dass man eine Menge gut ausgebildeter Fachleute, die ohne Zweifel Verbrechen begangen haben mögen, aus ihren Ämtern hätte entfernen müssen und wirklich bei Null hätte starten müssen... und das wollte niemand. Zumal es ja gerade unter den Richtern und anderen Juristen viele Nazis gegeben hat, die einer anderen Krähe kein Auge ausgehackt hätten.

  6. 4.

    Die Verfolgung von Nazi- und Kriegsverbrechern ist für die bundesdeutsche Justiz ein Armutszeugnis. Weder gleich nach dem 2.Weltkrieg noch nach der Gründung der BRD gab es den politischen Willen zur Ahndung dieser Straftaten. Erst im 21. Jahrhundert kam man auf die Rechtskonstruktion, alle Täter wegen Mittäterschaft zu verfolgen. Fürwahr eine "Meisterleistung" bundesdeutscher Justiz, erst war sie jahrzehntelang auf dem "rechten Auge" blind und nun räumt sie unter den über 80 und 90jährigen konsequent auf. Man muß ja zeigen, daß keiner ungestraft davonkommt.
    Einfach blamabel und zum Kopfschütteln. Besser kann sich die BRD-Justiz ihre Maske nicht vom Gesicht reißen.

  7. 3.

    Es ist schon richtig, dass alle Verbrechen aufgeklärt werden.Jedoch ist es fraglich, ob nach einem Dreivierteljahrhundert z.B. eine Sekretärin noch auf die Anklagebank gehört.Das hätte wenigstens 50 Jahre früher sein müssen.
    Jetzt ist dies wohl nur eine Farce.Man sollte die betreffenden Personen mit Namen nennen und damit hat es sich.

  8. 2.

    Oh doch, ich finde, das bringt sehr wohl etwas. Es wird nämlich dem Sanktionsinteresse des Rechtsstaates genüge getan und ein juristischer Schlußstrich gezogen, obwohl ich finde daß die Ermittlungsbehörden sich ruhig etwas mehr hätten beeilen dürfen, denn wenn man erst 75 Jahre wartet, um Mordtaten anzuklagen, so haben sich "natürlich" leider viel zu viele Täter durch ihr eigenes biologisches Ende Ihrer Verantwortung entzogen. Verbrecher gehören in den Knast und nicht mitten in die Gesellschaft, so dass sie unbekümmert ihr Leben genießen können - das hatten deren Opfer noch für viele Jahrzehnte vor sich und kamen auch nicht in den Genuß.

  9. 1.

    Steuergelder zu verschwenden für sowas, was 76 Jahre her ist, dass bringt heute nun wirklich nichts mehr, noch Leute zu verurteilen.

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